Jevamot — Blatt 87b
1so könnte man glauben, weil ihr Körper vorher leer war und jetzt voll ist, nicht aber gilt dies von der Bekinderten, deren Körper vorher leer war und jetzt leer ist. Daher ist beides nötig.
2R. Jehuda aus Disqarta sprach zu Raba: Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß bei der Schwagerehe Tote den Lebenden nicht gleichen: wenn da, wobei das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten gleicht, indem es sie für die Hebe untauglich macht, Tote den Lebenden nicht gleichen, um wieviel weniger gleichen Tote den Lebenden da, wobei das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten nicht gleicht, sie von der Schwagerehe zu entbinden!? –
3Es heißt: ihre Wege sind Wege der Anmut und all ihre Pfade sind Friede. –
4Sollte doch [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, das bei der Hebe Tote den Lebenden gleichen: wenn da, wobei das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten nicht gleicht, sie von der Schwagerehe zu entbinden, Tote den Lebenden gleichen, um wieviel mehr gleichen Tote den Lebenden da, wobei das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten gleicht, sie für die Hebe untauglich zu machen!? – Es heißt: und Kinder hat sie nicht, und sie hat keine. –
5Sollte doch [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß bei der Schwagerehe das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten gleicht: wenn da, wobei Tote den Lebenden nicht gleichen, bei der Hebe, das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten gleicht, um wieviel mehr gleicht da, wobei Tote den Lebenden gleichen, bei der Schwagerehe, das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten!? – Es heißt: und einen Sohn hat er nicht, und er hat keinen. –
6Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß bei der Hebe das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten nicht gleicht: wenn da, wobei Tote den Lebenden gleichen, sie von der Schwagerehe zu entbinden, das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten nicht gleicht, um wieviel weniger gleicht das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten bei der Hebe, wobei Tote den Lebenden nicht gleichen!? – Es heißt: hat sie nicht, und diese hat wohl.
7WENN MAN EINER FRAU, DEREN MANN NACH DEM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR, BERICHTETE, IHR MANN SEI GESTORBEN, UND SIE SICH VERHEIRATETE, UND DARAUF IHR MANN ZURÜCKKEHRT, SO IST SIE VON DIESEM UND VON JENEM ZU ENTFERNEN UND BENÖTIGT VON DIESEM UND VON JENEM EINES SCHEIDEBRIEFES.
8WEDER VON DIESEM NOCH VON JENEM STEHEN IHR DIE MORGENGABE, DER FRUCHTGENUSS, DER UNTERHALT UND DIE ABGETRAGENEN KLEIDER ZU; HAT SIE ETWAS DAVON VON DIESEM ODER VON JENEM ERHALTEN, SO MUSS SIE ES ZURÜCKERSTATTEN.
9DAS KIND VON DIESEM UND JENEM IST HURENKIND; WEDER DIESER NOCH JENER VERUNREINIGE SICH AN IHR; WEDER DIESER NOCH JENER HAT ANRECHT AUF IHREN FUND, IHRE HÄNDEARBEIT UND DIE AUFHEBUNG IHRER GELÜBDE; SIE WIRD UNTAUGLICH,
10FALLS SIE DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN IST, FÜR DIE PRIESTERSCHAFT, FALLS SIE DIE TOCHTER EINES LEVITEN IST, FÜR DEN ZEHNTEN, UND FALLS SIE DIE TOCHTER EINES PRIESTERS IST, FÜR DIE HEBE; WEDER DIE ERBEN VON DIESEM NOCH DIE ERBEN VON JENEM ERBEN IHRE MORGENGABE; STERBEN SIE, SO HAT DER BRUDER VON DIESEM UND DER BRUDER VON JENEM AN IHR DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.
11R. JOSE SAGT, IHRE MORGENGABE BELASTE DIE GÜTER IHRES ERSTEN MANNES. R. ELEA͑ZAR SAGT, DER ERSTE HABE ANRECHT AUF IHREN FUND, IHRE HÄNDEARBEIT UND DIE AUFHEBUNG IHRER GELÜBDE. R. ŠIMO͑N SAGT, DIE BEIWOHNUNG ODER DIE ḤALIÇA DES BRUDERS DES ERSTEN ENTBINDE IHRE NEBENBUHLERIN, UND DAS KIND VON DIESEM SEI KEIN HURENKIND.
12HAT SIE SICH OHNE ERLAUBNIS VERHEIRATET, SO DARF SIE [ZUM ERSTEN] ZURÜCKKEHREN.
13HAT SIE SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG DES GERICHTES HIN VERHEIRATET, SO IST SIE ZU ENTFERNEN UND VOM OPFER FREI; HAT SIE SICH OHNE ENTSCHEIDUNG DES GERICHTES VERHEIRATET, SO IST SIE ZU ENTFERNEN UND ZU EINEM OPFER VERPFLICHTET. DIE KRAFT DES GERICHTES IST WIRKSAM, SIE VOM OPFER ZU BEFREIEN. WENN DAS GERICHT IHR ENTSCHIEDEN HAT, SICH ZU VERHEIRATEN, UND SIE GEGANGEN IST UND GESÜNDIGT HAT, SO IST SIE ZUM OPFER VERPFLICHTET, DENN ES HAT IHR NUR ZU HEIRATEN ERLAUBT.
14GEMARA. Im Schlußsatze lehrt er, daß, wenn sie sich ohne Erlaubnis verheiratet hat, sie [zum ersten] zurückkehren dürfe, wohl ohne Erlaubnis des Gerichtes, sondern nur wegen der Zeugen, wonach der Anfangsatz von der Erlaubnis des Gerichtes durch einen Zeugen spricht: demnach ist ein einzelner Zeuge glaubwürdig.
15Ferner haben wir gelernt: Es wurde eingeführt, die Heirat zu erlauben auf [die Aussage] eines Zeugen hin aus dem Munde eines Zeugen, einer Frau aus dem Munde einer Frau, einer Frau aus dem Munde eines Sklaven oder einer Sklavin. Demnach ist ein einzelner Zeuge glaubhaft.
16Ferner haben wir gelernt: Wenn ein einzelner Zeuge zu ihm sagt: du hast Talg gegessen, und er sagt: ich habe nicht gegessen, so ist er frei. Nur wenn er sagt, er habe nicht gegessen, wenn er aber schweigt, ist [der Zeuge] glaubhaft. Demnach ist ein einzelner Zeuge nach der Tora glaubhaft;
17woher dies? – Es wird gelehrt: Und sich seiner Sünde bewußt wird, nicht aber, wenn andere es ihm mitteilen. Man könnte glauben, er sei frei, auch wenn er nicht widerspricht, so heißt es: und sich bewußt wird, auf jede Weise.
18In welchem Falle: wollte man sagen, wenn zwei gekommen sind und er ihnen nicht widerspricht, so ist ja hiefür kein Schriftvers nötig; doch wohl einer, und wenn jener ihm nicht widerspricht, ist er glaubhaft. Hieraus ist zu entnehmen, daß ein einzelner Zeuge glaubhaft ist. – Woher, daß [es deshalb erfolgt], weil er glaubhaft ist, vielleicht deshalb, weil jener schweigt, und das Schweigen als Zugeständnis gilt!?
19Dies ist auch zu beweisen, denn im Schlußsatze lehrt er: Wenn zwei zu ihm sagen: du hast Talg gegessen, und er sagt: ich habe nicht gegessen, so ist er frei, und nach R. Meír schuldig. R. Meír sprach: Es ist vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn zwei [Zeugen] jemand für die schwere Todesstrafe überführen können, wie sollten sie ihn nicht für das leichtere Opfer überführen können!?
20Jene erwiderten ihm: Wie aber, wenn er sagt, er habe es vorsätzlich getan?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.