Jevamot — Blatt 90a
1Sie darf durch ihn Hebe essen!? – Rabbanitische Hebe. – Komm und höre: Wenn jemand [versehentlich] unreine Hebe gegessen hat, so muß er reines Profanes ersetzen. Hat er unreines Profanes ersetzt, so ist, wie Symmachos im Namen R. Meírs sagt, wenn versehentlich, der Ersatz gültig, wenn vorsätzlich, der Ersatz ungültig; die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.
2Und auf unseren Einwand, weshalb denn bei Vorsatz der Ersatz ungültig sei, Segen sollte über ihn kommen, denn er aß etwas, das [für den Priester] während der Zeit seiner Unreinheit unbrauchbar war, und er ersetzte ihm etwas, das für ihn während der Zeit seiner Unreinheit brauchbar ist,
3erwiderte Raba, wie manche sagen, Kadi, [diese Lehre] sei lückenhaft und müsse wie folgt lauten: hat er unreine Hebe gegessen, so muß er irgend etwas ersetzen, hat er reine Hebe gegessen, so muß er reines Profanes ersetzen. Hat er unreines Profanes ersetzt, so ist, wie Symmachos im Namen R. Meírs sagt, wenn versehentlich, der Ersatz gültig, wenn vorsätzlich, der Ersatz ungültig; die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.
4Hierbei ist es ja nach der Tora ein ausreichender Ersatz, und wenn er sich damit eine Frau antraut, die Antrauung gültig, und die Rabbanan sagten, dies sei kein Ersatz, sodaß dadurch eine Ehefrau Fremden erlaubt wird!? –
5Die Worte R. Meírs, der Ersatz sei ungültig, sind zu verstehen, er müsse wiederum reines Profanes ersetzen. – Demnach lehrt ja Symmachos dasselbe, was die Rabbanan!?
6R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob man ihn bei Versehen wegen des Vorsatzes gemaßregelt hat. –
7Komm und höre: Wenn das [Opfer]blut unrein geworden ist und man es gesprengt hat, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig, und wenn vorsätzlich, nicht wohlgefällig.
8Hierbei ist es ja nach der Tora wohlgefällig, denn es wird gelehrt, das Stirnblatt mache wohlgefällig, wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde, und die Rabbanan sagten, es sei nicht wohlgefällig, sodaß infolgedessen Profanes in den Tempelhof gebracht wird!?
9R. Jose b. R. Ḥanina erwiderte: Die Worte ‘nicht wohlgefällig’ beziehen sich auf die Erlaubnis, das Fleisch zu essen, der Eigentümer erlangt jedoch Sühne. –
10Aber immerhin wird ja [die Bestimmung] vom Essen des Fleisches aufgehoben, denn es heißt: sie sollen diese essen, womit Sühne bewirkt wurde, und dies lehrt, daß die Priester es essen und der Eigentümer Sühne erlange!? Dieser erwiderte: Anders verhält es sich bei einer Unterlassung.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.