Jevamot — Blatt 92b

1im Namen Rabhs: Woher, daß die Antrauung der Schwägerin ungültig ist? Es heißt: so sei nicht die Frau des Verstorbenen außen, bei ihr gibt es kein Sein mit einem Fremden.

2Šemuél aber sagte: Unserer Unzulänglichkeit wegen benötigt sie eines Scheidebriefes. Šemuél war es nämlich zweifelhaft, ob [die Worte,] so sei die Frau des Verstorbenen nicht, ein Verbot bedeuten, oder nur besagen, daß bei ihr die Antrauung ungültig ist.

3R. Mari b. Raḥel sprach zu R. Aši: Folgendes sagte Amemar: die Halakha ist wie Šemuél. R. Aši sprach: Da nun Amemar gesagt hat, die Halakha sei wie Šemuél, so hat der Schwager, wenn er Priester ist, an ihr die Ḥaliça zu vollziehen, sodann ist sie ihm erlaubt. –

4Dadurch gewinnt er ja, somit ergibt es sich, daß der Sünder einen Gewinn erzielt!? – Vielmehr, ist ihr Schwager Jisraélit, so gebe ihr der andere einen Scheidebrief, sodann ist sie jenem erlaubt.

5R. Gidel sagte im Namen des R. Ḥija b. Joseph im Namen Rabhs: Bei der Schwägerin ist die Antrauung ungültig und die Heirat gültig. – Wenn die Antrauung ungültig ist, ist ja auch die Heirat ungültig!? – Sage vielmehr: die Antrauung und die Heirat ungültig.

6Wenn du aber willst, sage ich: unter Heirat, die gültig ist, ist die Hurerei zu verstehen. Dies nach R. Hamnuna, denn R. Hamnuna sagte, daß, wenn die Anwärterin der Schwagerehe gehurt hat, sie ihrem Schwager verboten sei.

7Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich wie wir zuerst gesagt haben, bei ihr sei die Antrauung ungültig und die Heirat gültig, weil man sie mit einer Frau, deren Mann nach dem Überseelande verreist ist, verwechseln könnte.

8R. Jannaj sagte: Im Kollegium stimmten sie ab und beschlossen, daß bei der Schwägerin die Antrauung ungültig sei. R. Joḥanan sprach zu ihm: Meister, dies lehrt ja eine Mišna!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand zu einem Weibe gesagt hat: sei mir angetraut, sobald ich Proselyt geworden bin, sobald du Proselytin geworden bist, sobald ich Freier geworden bin, sobald du Freie geworden bist, sobald dein Mann gestorben ist, sobald deine Schwester gestorben ist, sobald dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, so ist sie ihm nicht angetraut. Dieser erwiderte: Würdest du, wenn ich dir die Scherbe nicht aufgehoben hätte, darunter die Perle gefunden haben!?

9Reš Laqiš sprach zu R. Joḥanan: Hätte ein bedeutender Mann dich nicht gelobt, so würde ich dir erwidert haben, diese Mišna vertrete die Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt, bei den mit einem Verbote belegten sei die Antrauung ungültig. –

10Nach R. A͑qiba sollte ja, wenn er zu ihr gesagt hat: nachdem dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, die Antrauung gültig sein, denn wir wissen von R. A͑qiba, daß er der Ansicht ist, man könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? Wir haben nämlich gelernt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.