Jevamot — Blatt 93a
1[Sagte sie:] Qonam sei meine Arbeit für deinen Mund, so braucht er [das Gelübde] nicht aufzuheben.
2R. A͑qiba sagt, er müsse es aufheben, weil sie mehr betragen kann, als ihm zukommt. –
3Hierzu wurde gelehrt: R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erklärte, wenn sie gesagt hat: meine Hände sollen ihrem Schöpfer geweiht sein, und ihre Hände sind auf der Welt vorhanden.
4Er streitet somit gegen R. Naḥman b. Jiçḥaq, denn R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: R. Hona ist [derselben Ansicht] wie Rabh, Rabh wie R. Jannaj, R. Jannaj wie R. Ḥija, R. Ḥija wie Rabbi, Rabbi wie R. Meír, R. Meír wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob, und R. Elie͑zer b. Ja͑qob wie R. A͑qiba, welcher sagt, man könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist.
5R. Hona, denn es wurde gelehrt: Wenn jemand seinem Nächsten die Früchte einer Dattelpalme verkauft hat, so kann er, wie R. Hona sagt, bevor sie auf die Welt gekommen sind, zurücktreten, nachdem sie aber auf die Welt gekommen sind, nicht mehr zurücktreten,
6und R. Naḥman sagt, auch nachdem sie auf die Welt gekommen sind, zurücktreten. R. Naḥman sprach: Ich pflichte bei, daß, wenn [der Käufer] sie bereits verzehrt hat, man sie ihm nicht abnehmen kann.
7Rabh, denn R. Hona sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand zu seinem Nächsten spricht: dieses Feld, das ich kaufen will, sei, sobald ich es gekauft habe, dir von jetzt ab zugeeignet, so hat dieser es erworben.
8R. Jannaj wie R. Ḥija: R. Jannaj hatte einen Pächter, der ihm jeden Vorabend des Šabbaths einen Korb Früchte brachte. Einst wurde es spät und dieser kam nicht, da entrichtete er für diese den Zehnten von anderen Früchten, die er zuhause hatte. Als er hierauf zu R. Ḥija kam,
9sprach dieser zu ihm: Du hast recht getan, denn es wird gelehrt: Damit du lernst, den Herrn, deinen Gott, alle Tage zu fürchten, das sind die Šabbathe und die Festtage, In welcher Hinsicht, wenn hinsichtlich der Verzehntung zum Essen, so ist ja kein Schriftvers nötig, das rabbanitisch [verbotene] Umhertragen zu erlauben;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.