Jevamot — Blatt 93b
1doch wohl in einem solchen Falle. Dieser erwiderte: Im Traume las man mir einen Schriftvers vom geknickten Rohrstabe vor: wahrscheinlich meinte man diesen: siehe, du vertrautest auf diesen geknickten Rohrstab. –
2Nein, folgenden: der geknickte Rohrstab zerbricht nicht und dunkelnden Docht löscht er nicht aus.
3Rabbi, denn es wird gelehrt: Du sollst nicht einen Sklaven an seinen Herrn ausliefern. Rabbi sagte: Die Schrift spricht von einem Sklaven, den jemand zur Freilassung gekauft hat. Dies beziehtR. Naḥman b. Jiçḥaq auf den Fall, wenn er ihm geschrieben hat: sobald ich dich gekauft habe, sei dir deine Person von jetzt ab zugeeignet.
4R. Meír, denn wir haben gelernt: Wenn jemand zu einer Frau gesagt hat: sei mir angetraut, sobald ich Proselyt geworden bin, sobald du Proselytin geworden bist, sobald ich Freier geworden bin, sobald du Freie geworden bist, sobald dein Mann gestorben ist, sobald deine Schwester gestorben ist, sobald dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, so ist sie ihm nicht angetraut; R. Meír sagt, sie sei ihm angetraut.
5R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn es wird gelehrt: Noch mehr sagte R. Elie͑zer b. Ja͑qob: Selbst wenn er gesagt hat: die Früchte von diesem gepflückten Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem haftenden Beete, oder: die Früchte von diesem haftenden Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem gepflückten Beete, sobald sie ein Drittel [der Reife] erlangt haben und gepflückt worden sind, und sie ein Drittel [der Reife] erlangt haben und gepflückt worden sind, seien seine Worte gültig.
6R. A͑qiba, denn wir haben gelernt: [Sagte sie:] Qonam sei meine Arbeit für deinen Mund, so braucht er [das Gelübde] nicht aufzuheben. R. A͑qiba sagt, er müsse es aufheben, weil sie mehr betragen kann, als ihm zukommt.
7Man fragte R. Šešeth: Wie verhält es sich mit einem einzelnen Zeugen bei der Schwagerehe? Ist der einzelne Zeugeaus dem Grunde [glaubhaft], weil er nicht lügt bei einer Sache, die sich herausstellen kann, somit lügt er auch hierbei nicht, oder ist der einzelne Zeuge aus dem Grunde [glaubhaft], weil [eine Frau] genau prüft und sich erst dann verheiratet, hierbei aber kann es vorkommen, daß sie [ihrem Schwager] zugetan ist, und ohne zu prüfen sich mit ihm verheiratet.
8R. Šešeth erwiderte ihnen: Ihr habt es gelernt: Wenn man ihr berichtet hatte, ihr Sohn sei gestorben und nachher sei ihr Mann gestorben, und an ihr die Schwagerehe vollzogen worden ist, und man ihr darauf berichtet, es sei umgekehrt erfolgt, so ist sie zu entfernen, und das frühere und das spätere Kind sind Hurenkinder. In welchem Falle: sind es zwei gegen zwei, so sind ja diese nicht zuverlässiger als jene,
9und wieso ist ferner [das Kind] Hurenkind, es ist ja ein zweifelhaftes Hurenkind!? Wolltest du erwidern, er nehme es nicht genau, so lehrt er ja im Schlußsatze, das frühere sei Hurenkind und das spätere sei kein Hurenkind, wonach er es wohl genau nimmt.
10Doch wohl, wenn es einer war, und dies gilt nur, wenn zwei kommen und ihm widersprechen; wenn aber nicht, ist er glaubhaft.
11Manche sagen, dies sei nicht fraglich, auch sie selbst ist beglaubt, denn wir haben gelernt, daß, wenn eine Frau sagt, ihr Mann sei gestorben, sie heiraten dürfe, ihr Mann sei gestorben, an ihr die Schwagerehe zu vollziehen sei, fraglich ist es vielmehr, ob die Schwägerin Fremden erlaubt ist.
12Ist der einzelne Zeuge aus dem Grunde [glaubhaft], weil er nicht lügt bei einer Sache, die sich herausstellen kann, somit lügt er auch hierbei nicht, oder ist der einzelne Zeuge aus dem Grunde [glaubhaft], weil [eine Frau] genau prüft und sich erst dann verheiratet, hierbei aber verheiratet sie sich ohne zu prüfen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.