Jevamot — Blatt 94a

1weil sie [ihrem Schwager] animos ist. R. Šešeth erwiderte ihnen: Ihr habt es gelernt: Wenn man ihr berichtet hatte, ihr Mann sei gestorben und nachher sei ihr Sohn gestorben, und sie sich verheiratete, und man ihr darauf berichtet, es sei umgekehrt erfolgt, so ist sie zu entfernen, und das frühere und das spätere Kind sind Hurenkinder.

2In welchem Falle: sind es zwei gegen zwei, so sind ja diese nicht zuverlässiger als jene, und wieso ist ferner [das Kind] Hurenkind, es ist ja ein zweifelhaftes Hurenkind!? Wolltest du erwidern, er nehme es nicht genau, so lehrt er ja im Schlußsatze, das frühere sei Hurenkind und das spätere sei kein Hurenkind, wonach er es wohl genau nimmt.

3Doch wohl, wenn es einer war, und dies gilt nur, wenn zwei kommen und ihm widersprechen, wenn aber nicht, ist er glaubhaft. – Tatsächlich, wenn es zwei gegen zwei sind, und wie R. Aḥa b. Minjomi erklärt hat, wenn es Zeugen der Überführung sind,

4ebenso auch hierbei, wenn es Zeugen der Überführung sind.

5R. Mordekhaj sprach zu R. Aši, und manche sagen, R. Aḥa zu R. Aši: Komm und höre: Eine Frau ist nicht glaubhaft, wenn sie sagt, ihr Schwager sei gestorben, um heiraten zu können, oder ihre Schwester sei gestorben, um in ihr Haus einzuziehen. Nur sie selber ist nicht glaubhaft, ein einzelner Zeuge aber ist glaubhaft. –

6Wie ist nach deiner Auffassung der Schlußsatz zu erklären: ein Mann ist nicht glaubhaft, wenn er sagt, sein Bruder sei gestorben, um an dessen Frau die Schwagerehe zu vollziehen, oder seine Frau sei gestorben, um deren Schwester zu heiraten. Ist etwa nur er nicht glaubhaft, wohl aber ein einzelner Zeuge!? Allerdings haben die Rabbanan es bei einem Weibe erleichtert, wegen der Verlassenheit, wieso aber bei einem Manne!?

7Diesist vielmehr nach R. A͑qiba nötig; da R. A͑qiba sagt, der von mit einem Verbote belegten [Erzeugte] sei Hurenkind, so könnte man glauben, sie fürchte die Schädigung ihrer Kinder und forsche genau nach, so lehrt er uns, daß sie nur ihre eigene Schädigung fürchte, nicht aber die Schädigung ihrer Kinder.

8Raba erwiderte: [Durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere ist zu folgern, daß bei der Schwagerehe ein einzelner Zeuge glaubhaft ist: wenn du es ihr bei einer mit der Ausrottung belegten Handlung erlaubt hast, um wieviel mehr bei einer mit einem Verbote belegten Handlung. Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Sie selbst beweist ja [das Entgegengesetzte]: bei einer mit der Ausrottung belegten Handlung hast du es ihr erlaubt, bei einer mit einem Verbote belegten Handlung hast du es ihr nicht erlaubt!?

9Sie selbst ist [inbetreff ihres Schwagers] deshalb nicht glaubhaft, weil es vorkommen kann, daß sie ihm animos ist, und ohne zu prüfen sich verheiratet, ebenso kann es bei einem einzelnen Zeugen vorkommen, daß sie ihm animos ist und sich verheiratet.

10DIES DEDUZIERTE R. ELEA͑ZAR B. MATHJA &C. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: R. Elea͑zar sollte hierbei eine Perle deduzieren und deduzierte eine Scherbe.

11Was ist dies für eine Perle? – Es wird gelehrt: Und eine von ihrem Manne geschiedene Frau, selbst wenn sie nur von ihrem Manne geschieden worden ist, ist sie für Priester untauglich. Deshalb heißt es, auch nur der Geruch eines Scheidebriefes mache untauglich für Priester.

12WENN MAN EINEM, DESSEN FRAU NACH DEM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR, BERICHTET HATTE, SEINE FRAU SEI GESTORBEN, UND ER IHRE SCHWESTER HEIRATETE, UND HIERAUF SEINE FRAU ZURÜCKKOMMT,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.