Jevamot — Blatt 95b

1Vielmehr, erklärte Raba, ist es der Ehebruch, und ebenso sagte Rabin, als er kam, im Namen R. Joḥanans, der Ehebruch. Er nennt dies deshalb ein leichtes Unzuchtvergehen, weil der Verbotenmachende sie nicht lebenslänglich verboten macht. Desgleichen wird gelehrt: Abba Ḥanan sagte im Namen R. Elea͑zars, der Ehebruch.

2Wenn bei einem leichteren Unzuchtvergehen, wobei der Verbotenmachende sie nicht lebenslänglich verboten macht, der Verbotenmachende verboten wird, um wieviel mehr sollte bei einem schweren Unzuchtvergehen, wobei der Verbotenmachende sie lebenslänglich verboten macht, der Verbotenmachende verboten werden.

3Daher heißt es: ihr, ihre eigene Beiwohnung macht sie verboten, nicht aber macht die Beiwohnung ihrer Schwester sie verboten.

4R. JOSE SAGT, WER &C. UNTAUGLICH MACHT &C. Was sagte R. Jose? Wollte man sagen, der erste Autor spreche von dem Falle, wenn seine Frau und sein Schwager nach dem Überseelande verreist waren; die Frau seines Schwagers ist dann verboten und seine Frau erlaubt,

5und hierzu sagte R. Jose, wie seine Frau erlaubt ist, ebenso sei die Frau seines Schwagers erlaubt; wieso aber sagte er demnach: wer für andere nicht untauglich macht, mache auch für sich nicht untauglich, er sollte doch sagen: wer für sich nicht untauglich macht, mache auch für andere nicht untauglich!?

6Und wenn etwa: wie die Frau seines Schwagers verboten ist, ebenso sei seine Frau verboten, so sind allerdings [die Worte:] wer untauglich macht, erklärlich, was aber bedeuten [die Worte:] wer nicht untauglich macht!?

7R. Ami erklärte: Er bezieht sich auf die vorangehende Lehre: hat sie sich auf die Entscheidung des Gerichtes hin verheiratet, so ist sie zu entfernen und vom Opfer frei; hat sie sich auf die Aussage der Zeugen hin verheiratet, so ist sie zu entfernen und zu einem Opfer verpflichtet; die Kraft des Gerichtes ist wirksam, sie vom Opfer zu befreien.

8Der erste Autor sagte, einerlei, ob auf die Aussage von Zeugen hin, sodaß die Frau seines Schwagers erlaubt ist, oder auf die Entscheidung des Gerichtes hin, sodaß die Frau seines Schwagers verboten ist;

9hierzu sagte R. Jose, wenn auf die Entscheidung des Gerichtes hin, wobei er für andere untauglich macht, mache er auch für sich untauglich, wenn aber auf die Aussage von Zeugen hin, wobei er für andere nicht untauglich macht, mache er auch für sich nicht untauglich.

10R. Jiçḥaq der Schmied erklärte: Tatsächlich bezieht er sich auf die letzte Lehre; das eine, wenn er die Frau seines Schwagers geheiratet hat, und das andere, wenn er die Verlobte seines Schwagers geheiratet hat. [Oder auch:] das eine, wenn seine Verlobte und sein Schwager verreist waren, und das andere, wenn seine Frau und sein Schwager verreist waren. Der erste Autor sagte, einerlei ob seine Frau und sein Schwager oder seine Verlobte und sein Schwager, die Frau seines Schwagers sei verboten und seine Frau sei erlaubt;

11hierzu sagte R. Jose, wenn es Frau und Schwager sind, wobei man nicht sagen kann, er habe bei der Heirat eine Klausel gehabt, sodaß er für andere nicht untauglich macht, mache er auch für sich nicht untauglich, wenn es aber Verlobte und Schwager sind, wobei man sagen kann, er habe bei der Antrauung eine Klausel gehabt, sodaß er für andere untauglich macht, mache er auch für sich untauglich.

12R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose. R. Joseph wandte ein: Kann Šemuél dies denn gesagt haben, es wurde ja gelehrt, die Schwägerin gelte, wie Rabh sagt, als Ehefrau, und wie Šemuél sagt, nicht als Ehefrau. Hierzu sagte R. Hona: Wenn beispielsweise sein Bruder sich eine Frau angetraut hat und ins Überseeland verreist ist, und er, als er hörte, sein Bruder sei gestorben, dessen Frau heiratete.

13Rabh sagt, sie gelte als Ehefrau und sei seinem Schwager verboten, und Šemuél sagt, sie gelte nicht als Ehefrau und sei ihm erlaubt.

14Abajje sprach zu ihm: Woher, daß die Lehre Šemuéls, die Halakha sei wie R. Jose, sich auf die Erklärung R. Jiçḥaq des Schmiedes bezieht, vielleicht auf die des R. Ami!? Und selbst wenn auf die R. Jiçḥaq des Schmiedes, woher, daß sie sich auf die Untauglichmachung bezieht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.