Jevamot — Blatt 97a
1daß man auf dieser Welt eine Lehre in meinem Namen vortrage. R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Wenn man eine Lehre im Namen eines [verstorbenen] Gelehrten auf dieser Welt vorträgt, so murmeln seine Lippen im Grabe. R. Jiçḥaq b. Ze͑era, nach anderen Šimo͑n der Naziräer, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: und dein Gaumen wie köstlicher Wein, der meinem Geliebten glatt hinunterfließt, er läßt murmeln die Lippen der Schlafenden.
2Gleich einem Traubenhaufen; wie der Traubenhaufen, sobald man mit dem Finger daran rührt, sofort zischt, ebenso die Schriftgelehrten, sobald man eine Lehre in ihrem Namen auf dieser Welt vorträgt, murmeln ihre Lippen im Grabe.
3EINERLEI, OB ER NEUN JAHRE &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn er mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, so können jene den Beweis antreten, daß er zwanzig Jahre alt ist, und er gilt als Kastrat, der weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe vollziehen kann.
4Wenn sie mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, so können diese den Beweis antreten, daß sie zwanzig Jahre ist, und sie gilt als steril, an der weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen ist!? –
5Hierzu wurde gelehrt: R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte im Namen Rabhs, nur wenn sich bei ihm Merkmale des Kastraten eingestellt haben. Raba sagte: Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: und er giltals Kastrat. Schließe hieraus. –
6Wie lange, wenn sich bei ihm Merkmale eines Kastraten nicht gezeigt haben? – In der Schule R. Ḥijas wurde gelehrt: Bis zum größeren Teil des Lebensalters.
7Wenn derartige Fälle vor Raba kamen, empfahl er ihnen, falls er mager war, ihn fett werden zu lassen, und falls er fett war, ihn mager werden zu lassen. Die Pubertätszeichen fehlen zuweilen infolge der Magerkeit und zuweilen infolge der Fettleibigkeit.
8MAN DARF [VERWANDTE] SEINER GENOTZÜCHTIGTEN ODER VERFÜHRTEN HEIRATEN, WER ABER DIE [VERWANDTE] SEINER ANGEHEIRATETEN NOTZÜCHTIGT ODER VERFÜHRT, IST SCHULDIG. MAN DARF DIE GENOTZÜCHTIGTE ODER VERFÜHRTE SEINES VATERS UND DIE GENOTZÜCHTIGTE ODER VERFÜHRTE SEINES SOHNES HEIRATEN. R. JEHUDA VERBIETET DIE GENOTZÜCHTIGTE ODER VERFÜHRTE SEINES VATERS.
9GEMARA. Wir lernen das, was die Rabbanan gelehrt haben: Hat jemand eine Frau genotzüchtigt, so darf er ihre Tochter heiraten, hat er eine Frau geheiratet, so darf er ihre Tochter nicht heiraten. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn einem [der Umgang] mit einer Frau nachgesagt wird, so sind ihm ihre Mutter, ihre Tochter und ihre Schwester verboten!? – Rabbanitisch. –
10Wieso lehrt er, wenn ein rabbanitisches Verbot vorliegt, daß er von vornherein heirate!? – Unsere Mišna spricht von [der Heirat] nach dem Tode.
11Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Bei allen [Unzuchtfällen] wird [der Ausdruck] ‘liegen’, hierbei aber [der Ausdruck] ‘nehmen’ gebraucht, um dir zu sagen, daß die Tora es nur im Woge des Nehmens verboten hat.
12R. Papa sprach zu Abajje: Auch von einer Schwester heißt es: wenn jemand seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter; ist etwa auch diese nur im Wege des Nehmens verboten, zum Liegen aber erlaubt!?
13Dieser erwiderte: Die Tora spricht vom Nehmen allgemein; ist sie zum Nehmen geeignet, so gilt dies vom Nehmen, ist sie zum Liegen geeignet, so gilt dies vom Liegen.
14Raba sagte: Daß man, wenn man die Mutter genotzüchtigt, ihre Tochter heiraten darf, ist aus folgendem zu entnehmen. Es heißt: die Scham, der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter sollst du nicht entblößen, wonach die Tochter ihres Sohnes oder die Tochter ihrer Tochter erlaubt ist,
15und es heißt: die Scham einer Frau und ihrer Tochter sollst du nicht entblößen, die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen; wie ist dies zu erklären? Jenes gilt von der Genotzüchtigten, dieses von der Angeheirateten. –
16Vielleicht entgegengesetzt!? – Bei der Unzucht wird die Blutsverwandtschaft genannt, und eine Blutsverwandtschaft gibt es nur bei der Heirat und nicht bei der Notzucht.
17R. JEHUDA VERBIETET DIE GENOTZÜCHTIGTE &C. SEINES VATERS. R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Folgendes ist der Grund R. Jehudas: es heißt: niemand soll das Weib seines Vaters nehmen und nicht die Decke seines Vaters entblößen; die Decke, die sein Vater gesehen, darf er nicht entblößen. –
18Woher, daß die Schrift von der Genotzüchtigten spricht? – Aus dem Vorangehenden; vorher heißt es: so gebe der Mann, der sie beschlafen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke. –
19Und die Rabbanan!? – Wenn sie neben einander stehen würden, würdest du recht haben, da sie aber nicht neben einander stehen, so deutet dies auf die Lehre R. A͑nans. R. A͑nan sagte nämlich im Namen Šemuéls: Die Schrift spricht von der Anwärterin der Schwagerehe seines Vaters, und unter ‘Decke seines Vaters’ ist die für seinen Vater bestimmte Decke zu verstehen, die man nicht entblößen darf. –
20Diese ist ja schon als Tante [verboten]!? – Dies wird mit zwei Verboten belegt. –
21Sie ist ja schon als Schwägerin für Fremde [verboten]!? – Dies wird mit drei Verboten belegt. Wenn du aber willst, sage ich: nach seinem Tode.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.