Jevamot — Blatt 97b
1Mein Bruder väterlicherseits und nicht mütterlicherseits ist der Mann meiner Mutter und ich bin die Tochter seiner Frau. Rami b. Ḥama sagte: Nicht nach R. Jehuda in unserer Mišna.
2Den ich auf der Schulter trage, ist mein Bruder und mein Sohn, und ich bin seine Schwester. Dies kommt in dem Falle vor, wenn ein Nichtjude seiner Tochter beigewohnt hat.
3Heil dir, mein Sohn, ich bin die Tochter deiner Schwester. Dies kommt in dem Falle vor, wenn ein Nichtjude der Tochter seiner Tochter beigewohnt hat.
4Ihr Wasserschöpfer, euch fällt die Lösung des folgenden Rätsels zu: Den ich trage, ist mein Sohn, und ich bin die Tochter seines Bruders. Dies kommt in dem Falle vor, wenn ein Nichtjude der Tochter seines Sohnes beigewohnt hat.
5Wehe, wehe, er ist mein Bruder, mein Vater, mein Mann, der Sohn meines Mannes, der Mann meiner Mutter, und ich bin die Tochter seiner Frau, und er gibt seinen verwaisten Brüdern, den Kindern seiner Tochter, kein Brot. Dies kommt in dem Falle vor, wenn ein Nichtjude seiner Mutter beigewohnt und von ihr eine Tochter gezeugt, der er beigewohnt hat, und darauf der Alte ihr beigewohnt und von ihr Kinder gezeugt hat.
6Ich und du sind Geschwister, ich und dein Vater sind Geschwister, ich und deine Mutter sind Geschwister. Dies kommt in dem Falle vor, wenn ein Nichtjude seiner Mutter beigewohnt und von ihr zwei Töchter gezeugt, dann einer von ihnen beigewohnt und von ihr ein Kind gezeugt hat. Wenn die Schwester es trägt, spricht sie zu ihm wie folgt:
7Ich und du sind Geschwister, ich und dein Vater sind Geschwister, ich und deine Mutter sind Geschwister. Dies kann aber auch in erlaubter Weise vorkommen, wenn zum Beispiel Reuben zwei Töchter hat und Šimo͑n die eine und Levi die andere geheiratet hat; der Sohn Šimo͑ns kann dies dann zum Sohne des Sohnes Levis sagen.
8WENN MIT EINER PROSELYTIN IHRE SÖHNE SICH BEKEHREN, SO HABEN SIE DIE ḤALIÇA UND DIE SCHWAGEREHE NICHT ZU VOLLZIEHEN, SELBST WENN DIE SCHWANGERSCHAFT DES EINEN NICHT IN ḤEILIGKEIT, SEINE GEBURT ABER UND DIE SCHWANGERSCHAFT UND DIE GEBURT DES ANDEREN IN HEILIGKEIT ERFOLGT IST. DESGLEICHEN AUCH, WENN MIT EINER SKLAVIN IHRE SÖHNE FREIGELASSEN WERDEN.
9GEMARA. Als die Söhne der Magd Jodan freigelassen wurden, erlaubte R. Aḥa b. Ja͑qob, daß der eine die Frau des anderen heirate. Da sprach Raba zu ihm: R. Šešeth verbietet es ja!? Dieser erwiderte: Er verbietet und ich erlaube.
10[Bei Brüdern] väterlicherseits und nicht mütterlicherseits stimmen alle überein, daß es erlaubt sei, mütterlicherseits und nicht väterlicherseits, stimmen alle überein, daß es verboten sei,
11sie streiten nur über solche väterlicherseits und mütterlicherseits; einer erlaubt es, weil sie zum Vater gehören, denn man nennt sie Kinder von diesem, R. Šešeth aber [sagt, man] nennt sie auch Kinder jener.
12Manche sagen, R. Aḥa b. Ja͑qob streite auch über Brüder mütterlicherseits, weil ein Proselyt, der sich bekehrt, einem neugeborenen Kinde gleicht. –
13Wir haben gelernt: Wenn mit einer Proselytin ihre Söhne sich bekehren, so haben sie die Ḥaliça und die Schwagerehe nicht zu vollziehen. Doch wohl, weil es ihnen verboten ist!? – Nein, weil sie dem Gesetze von der Ḥaliça und der Schwagerehe nicht unterliegen; [die Witwe] ist Fremden, somit auch ihnen selber erlaubt. –
14Es heißt ja ‘selbst’!? Erklärlich ist das ‘selbst’, wenn du sagst, es sei ihnen verboten: selbst wenn die Schwangerschaft des einen nicht in Heiligkeit, seine Geburt aber und die Schwangerschaft und die Geburt des anderen in Heiligkeit erfolgt ist, sodaß sie [Söhnen] zweier Mütter gleichen, dennoch ist es ihnen verboten, was aber bedeutet das ‘selbst’, wenn du sagst, es sei ihnen erlaubt!? –
15Selbst wenn die Geburt beider in Heiligkeit erfolgt ist, sodaß man sie für Jisraéliten halten könnte, dennoch ist es ihnen erlaubt.
16Manche lesen: Es ist auch einleuchtend, daß es ihnen erlaubt ist, denn es heißt ‘selbst’. Erklärlich ist das ‘selbst’, wenn du sägst, es sei ihnen erlaubt: selbst wenn die Geburt beider in Heiligkeit erfolgt ist, sodaß man sie für Jisraéliten halten könnte, dennoch ist es ihnen erlaubt, was aber bedeutet das ‘selbst’, wenn du sagst, es sei ihnen verboten!? –
17Selbst wenn die Schwangerschaft des einen nicht in Heiligkeit, seine Geburt aber und die Schwangerschaft und die Geburt des anderen in Heiligkeit erfolgt ist, sodaß sie Söhnen zweier Mütter gleichen, dennoch ist es ihnen verboten. –
18Komm und höre: Zwei Zwillingsbrüder, die Proselyten oder freigelassene Sklaven sind, haben die Ḥaliça und die Schwagerehe nicht zu vollziehen, auch sind sie wegen der Frau seines Bruders nicht schuldig. Ist ihre Schwangerschaft nicht in Heiligkeit und ihre Geburt in Heiligkeit erfolgt, so haben sie die Ḥaliça und die Schwager ehe nicht zu vollziehen, wohl aber sind sie wegen der Frau seines Bruders schuldig; ist ihre Schwangerschaft und ihre Geburt in Heiligkeit erfolgt, so gelten sie in jeder Hinsicht als Jisraéliten. Hier lehrt er, daß sie wegen der Frau seines Bruders nicht schuldig sind;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.