Jevamot — Blatt 99a
1Die Rabbanan lehrten: Mancher hat des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Mutter zu vollziehen, des Zweifels wegen an seiner Schwester, und des Zweifels wegen an seiner Tochter.
2Und zwar: wenn seine Mutter und noch eine andere Frau zwei Knaben im Verborgenen geboren haben, und ein Sohn der einen die Mutter des anderen, und ein Sohn der anderen die Mutter des ersten geheiratet hat, und beide kinderlos gestorben sind, so vollziehe der eine des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Mutter, und der andere des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Mutter. –
3Wieso an seiner Schwester des Zweifels wegen? – Wenn seine Mutter und noch eine andere Frau zwei Mädchen im Verborgenen geboren haben, und ihre Brüder von einer anderen Mutter diese geheiratet haben und kinderlos gestorben sind, so vollziehe der eine des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Schwester, und der andere des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Schwester. –
4Wieso an seiner Tochter des Zweifels wegen? – Wenn seine Frau und noch eine andere Frau zwei Mädchen im Verborgenen geboren haben, und ihre Brüder sie geheiratet haben und kinderlos gestorben sind, so vollziehe der eine des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Tochter, und der andere des Zweifels wegen die Ḥaliça an seiner Tochter.
5Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Es kann vorkommen, daß Mann und Frau fünf Nationalitäten erzeugen,
6und zwar: wenn ein Jisraélit einen Sklaven und eine Sklavin auf dem Markte kauft und diese zwei Kinder haben, von denen einer Proselyt ist, so sind hier Proselyt und Nichtjude vorhanden; wenn er sie zwecks Sklaverei untertauchen läßt, und sie einander begatten, so sind hier Proselyt, Nichtjude und Sklave vorhanden; wenn er darauf die Magd freiläßt und der Sklave ihr beiwohnt, so sind hier Proselyt, Nichtjude, Sklave und Hurenkind vorhanden; wenn er darauf beide freiläßt und sie mit einander verheiratet, so sind hier Proselyt, Nichtjude, Sklave, Hurenkind und Jisraélit vorhanden. –
7Was lehrt er uns damit? – Daß, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraélitin beigewohnt hat, das Kind Hurenkind ist.
8Die Rabbanan lehrten: Mancher verkauft seinen Vater, um die Morgengabe seiner Mutter einzufordern, und zwar: wenn ein Jisraélit einen Sklaven und eine Sklavin, die einen Sohn haben, auf dem Markte kauft, sodann die Sklavin freiläßt und sie heiratet, und all seine Güter ihrem Sohne verschreibt, so ergibt es sich, daß er seinen Vater verkaufen kann, um die Morgengabe seiner Mutter einzufordern. –
9Was lehrt er uns damit? – Die ganze Lehre ist von R. Meír, [und er lehrt, daß] Mobilien, als welche Sklaven gelten, für die Morgengabe haftbar sind. Wenn du aber willst, sage ich: er lehrt uns, daß Sklaven Grundstücken gleichen.
10WENN DAS KIND EINER FRAU MIT DEM KINDE IHRER SCHWIEGERTOCHTER VERMISCHT WORDEN IST, UND DIE VERMISCHTEN, NACHDEM SIE HERANGEWACHSEN WAREN UND FRAUEN GENOMMEN HATTEN, STERBEN, SO HABEN DIE SÖHNE DER SCHWIEGERTOCHTER DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN, WEIL ES ZWEIFELHAFT IST, OB DIESE DIE FRAU DES BRUDERS ODER DIE FRAU DES BRUDERS DES VATERS IST,
11DIE SÖHNE DER ALTEN ABER DIE ḤALIÇA ODER DIE SCHWAGEREHE, WEIL ES ZWEIFELHAFT IST, OB SIE DIE FRAU DES BRUDERS ODER DIE FRAU DES SOHNES DES BRUDERS IST.
12STERBEN DIE UNBEMAKELTEN, SO HABEN DIE VERMISCHTEN, WENN EIN SOHN DER ALTEN, DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN, WEIL ES ZWEIFELHAFT IST, OB [DIE WITWE] DIE FRAU DES BRUDERS ODER DIE FRAU DES BRUDERS DES VATERS IST, WENN ABER EIN SOHN DER SCHWIEGERTOCHTER, EINER DIE ḤALIÇA UND DER ANDERE [AUCH]DIE SCHWAGEREHE.
13WENN DAS KIND EINER PRIESTERIN MIT DEM KINDE IHRER SKLAVIN VERMISCHT WORDEN IST, SO DÜRFEN BEIDE HEBE ESSEN, SIE ERHALTEN EINEN ANTEIL IN DER TENNE,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.