Jevamot — Blatt 9a

1Auch beim Götzendienste nur wegen einer Handlung, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht. Ferner haben wir gelernt: Wegen aller Gebote der Tora, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, bringt der einzelne ein Lamm oder eine Ziege, der Fürst einen Ziegenbock und der Gesalbte und das Gericht einen Farren dar.

2Wegen des Götzendienstes bringen der einzelne, der Fürst und der Gesalbte eine Ziege und die Gemeinde einen Farren und einen Ziegenbock dar, einen Farren als Brandopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer. Woher dies?

3Die Rabbanan lehrten: Und kund geworden ist die Sünde, der sie sich schuldig gemacht haben. Rabbi sagte: Hierbei heißt es der und dort heißt es der, wie es dort eine Handlung ist, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, ebenso auch hierbei eine Handlung, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht.

4Wir wissen dies von der Gemeinde, woher dies vom Gesalbten? — Vom Gesalbten wird gelehrt: zur Verschuldung [des Volkes], demnach gleicht der Gesalbte der Gemeinde.

5Hinsichtlich des einzelnen und des Fürsten ist es durch [das Wort] Gebot zu folgern.

6«Auch beim Götzendienste nur wegen einer Handlung, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht.» Beim Götzendienste ist dies hinsichtlich der Gemeinde durch [das Wort] Augen zu folgern,

7und hinsichtlich des einzelnen, des Fürsten und des Gesalbten aus [den Worten] und wenn eine Person, einerlei ob ein einzelner, der Fürst oder der Gesalbte;

8das und ist eine Verbindung mit dem vorangehenden, und man folgere hinsichtlich des folgenden vom vorangehenden.

9Woher entnehmen dies die Rabbanan? — Sie entnehmen es aus dem, was R. Jehošua͑ seinem Sohne vortrug: Eine Bestimmung gelte für euch, für den, der versehentlich tut; die Person aber, die es mit erhobener Hand tut;

10die ganze Tora wird mit dem Götzendienste verglichen; wie der Götzendienst eine Handlung ist, derentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, ebenso alles andere, dessentwegen man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht.

11Wir wissen dies vom einzelnen, dem Fürsten und dem Gesalbten sowohl hinsichtlich des Götzendienstes als auch hinsichtlich anderer Gesetze, ebenso auch von der Gemeinde hinsichtlich des Götzendienstes, denn die Schrift sagt: und wenn eine Person, und man folgere hinsichtlich des vorangehenden vom folgenden,

12woher dies aber von der Gemeinde hinsichtlich anderer Gesetze? — Es ist durch [das Wort] Augen zu folgern. — Wofür verwendet Rabbi [die Worte] eine Bestimmung? — Er verwendet es für folgende Lehre: Wir finden, daß die Schrift zwischen einzelnen und einer Gesamtheit unterschieden hat,

13indem einzelne durch Steinigung [getötet werden] und ihr Vermögen verschont wird,

14während eine Gesamtheit durch das Schwert [getötet] und ihr Vermögen vernichtet wird, somit könnte man glauben, daß sie auch hinsichtlich ihrer Opfer zu unterscheiden seien, so heißt es: eine Bestimmung gelte für euch.

15R. Ḥilqija aus Hagronja wandte ein: Nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige geschrieben hat: eine Bestimmung gelte für euch, sonst aber würde man gesagt haben, sie seien zu unterscheiden; was sollten sie denn darbringen: wenn einen Farren, so bringt ja die Gemeinde einen solchen wegen anderer Vergehen dar,

16wenn ein Lamm, so bringt ja ein einzelner ein solches wegen anderer Vergehen dar, wenn einen Ziegenbock, so bringt ja ein Fürst einen solchen wegen anderer Vergehen dar, wenn einen Farren als Brandopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer, so bringt ja die Gemeinde solche wegen Götzendienstes dar, und wenn eine Ziege, so ist diese ja das Opfer eines einzelnen!?

17Dies ist nötig; da die Gemeinde wegen einer [irrigen] Entscheidung einen Farren als Brandopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer darbringt, so könnte man glauben, diese bringen sie umgekehrt dar.

18Oder aber: sie sollten es, nur gebe es für sie kein Mittel, so lehrt er uns.

19Levi sprach zu Rabbi: Wieso heißt es fünfzehn, es sollte doch sechzehn heißen!? Dieser erwiderte: Ich glaube, dieser hat kein Gehirn im Schädel.

20Du meinst wohl [dazu komme noch] die Mutter, die Genotzüchtigte seines Vaters,

21aber über die Genotzüchtigte seines Vaters besteht ein Streit zwischen R. Jehuda und den Rabbanan, und von Strittigem spricht er nicht.

22Etwa nicht, über die Inzestuösen infolge eines Gebotes oder infolge der Standesheiligkeit streiten ja

23R. A͑qiba und die Rabbanan, und er lehrt von diesen!?

24Wir meinen, in diesem Abschnitte. — Er lehrt ja: die Schule Šammajs erlaubt die Nebenbuhlerinnen den anderen Brüdern und die Schule Hillels verbietet sie!?

25Die Ansicht der Schule Šammajs gegen die Schule Hillels gilt nicht als Lehre. — Über die Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders streiten ja

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.