Joma — Blatt 11a
1daß nämlich alle Tore, die dort waren, keine Mezuza hatten, ausgenommen das Nikanortor, weil innerhalb desselben sich die Beamtenhalle befand?
2Wohl die Rabbanan und nicht R. Jehuda, denn nach R. Jehuda ist es ja [bei der Halle] selbst nur eine [rabbanatische] Verordnung, und wir sollten eine Verordnung für eine Verordnung treffen! — Du kannst auch sagen, R. Jehuda, denn alles ist eine Verordnung.
3Die Rabbanan lehrten: An deine Tore, einerlei ob Haustore oder Hoftore, ob Provinztore oder Stadttore; [bei allen] gilt die Pflicht des Gebotes, denn es heißt: du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.
4Abajje sprach zu R. Saphra: Weshalb befestigen die Rabbanan keine Mezuza an die Stadttore von Maḥoza? Dieser erwiderte: Diese dienen nur als Träger für die Festungszellen. — Sollten doch die Festungszeilen selber einer Mezuza benötigen, da sie einen Wohnraum für den Gefängniswächter haben, denn es wird gelehrt, ein Bethaus, das einen Wohnraum für den Synagogendiener hat, sei zur Mezuza pflichtig!?
5Vielmehr, erklärte Abajje, wegen der Gefahr. Es wird nämlich gelehrt: Die Mezuza eines einzelnen ist zweimal im Septennium und die einer Gemeinschaft zweimal im Jobelzyklus zu untersuchen.
6Hierzu erzählte R. Jehuda: Einst untersuchte ein Ausbesserer die Mezuzoth des oberen Marktplatzes von Sepphoris, und als ihn ein Quästor traf, nahm er ihm tausend Zuz ab. — R. Elea͑zar sagte ja aber, daß Boten einer gottgefälligen Handlung nie zu Schaden kommen!? — Anders ist es, wo ein Schaden zu gewärtigen ist. So heißt es auch: da sprach Šemuél: Wie kann ich hingehen, wenn Šaúl davon hört, bringt er mich um!? Da erwiderte der Herr: Nimm ein junges Rind und sage: Ich komme dem Herrn opfern.
7R. Kahana lehrte vor R. Jehuda: Der Strohschuppen, der Rinderstall, der Holzschuppen und der Speicher sind von der Mezuza frei, weil die Frauen sie benutzen. ‘Benutzen’ heißt, sie baden da. R. Jehuda sprach zu ihm: Nur deshalb, weil sie da baden, sonst aber wären sie pflichtig, dagegen wird gelehrt, daß ein Rinderstall von der Mezuza frei sei!?
8Unter ‘benutzen’ ist vielmehr zu verstehen, sie putzen sich da. Er meint es also wie folgt: obgleich die Frauen sich da putzen, sind sie von der [Mezuza] frei. R. Kahana erwiderte ihm: Sind sie denn, wenn die Frauen sich da putzen, [von der Mezuza] frei, es wird ja gelehrt, ein Rinderstall sei von der Mezuza frei, jedoch pflichtig, wenn die Frauen sich da putzen!?
9Du mußt also erklären, daß über den Fall, wenn sie sich da putzen, Tannaím streiten, ebenso streiten nach mir Tannaím über den Fall, wenn er keine andere Verwendung hat. Es wird nämlich gelehrt: Deines Hauses, deines für dich selbst bestimmten Hauses, ausgenommen der Strohschuppen, der Rinderstall, der Holzschuppen und der Speicher, die von der Mezuza frei sind; manche erklären sie als pflichtig.
10Tatsächlich sagten sie, ein Abort, ein Gerberaum, ein Badehaus, ein Tauchbadehaus und [Räume, die] Frauen benutzen, seien von der Mezuza frei. R. Kahana erklärt es nach seiner Ansicht und R. Jehuda erklärt es nach seiner Ansicht.
11R. Kahana erklärt es nach seiner Ansicht: Deines Hauses, deines für dich selbst bestimmten Hauses, ausgenommen der Strohschuppen, der Rinderstall, der Holzschuppen und der Speicher, die von der Mezuza frei sind, wenn ohne weitere Verwendung; manche erklären sie als pflichtig, wenn ohne weitere Verwendung. Tatsächlich sagten sie, ein Abort, ein Gerberaum, ein Badehaus, ein Tauchbadehaus und [Räume, die] Frauen benutzen, ‘benutzen’ heißt darin baden, seien von der Mezuza frei. —
12Demnach ist es ja dasselbe, was Badehaus!? — Er lehrt es uns von einem öffentlichen Badehause und er lehrt es uns von einem privaten Badehause. Man könnte nämlich glauben, dies gelte nur von einem öffentlichen Badehause, das sehr schmutzig ist, ein privates Badehaus aber, das nicht sehr schmutzig ist, sei zur Mezuza pflichtig, so lehrt er uns.
13R. Jehuda erklärt es nach seiner Ansicht, wie folgt: Deines Hauses, deines für dich selbst bestimmten Hauses, ausgenommen der Strohschuppen, der Rinderstall, der Holzschuppen und der Speicher, die von der Mezuza frei sind, selbst wenn [die Frauen] sich da putzen; manche erklären sie als pfliehtig, wenn [die Frauen] sich da putzen. Ohne weitere Verwendung sind sie nach aller Ansicht frei. Tatsächlich sagten sie, ein Abort, ein Gerberaum, ein Badehaus und ein Tauchbadehaus seien, selbst wenn die Frauen sich da putzen, von der Mezuza frei, weil sie sehr schmutzig sind. —
14Wieso sagt R. Jehuda, wenn ohne weitere Verwendung seien sie nach aller Ansicht frei, es wird ja gelehrt: An deine Tore, ob Haustore oder Hoftore, ob Provinztore oder Stadttore; auch Viehställe, Vogelhäuser, Strohschuppen, Wein- und Ölspeicher sind zur Mezuza pflichtig. Man könnte glauben, auch
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.