Joma — Blatt 42a
1Der der [roten] Kuh muß ein Gewicht von zehn Zuz haben, der des fortzuschickenden Bockes muß ein Gewicht von zwei Sela͑ haben und der des Aussätzigen[opfers] muß ein Gewicht von einem Šeqel haben.
2R. Joḥanan sagte: Über den der [roten] Kuh streiten R. Šimo͑n b.Ḥalaphta und die Rabbanan; nach der einen Ansicht, im Gewichte von zehn [Zuz] und nach der anderen Ansicht, im Gewichte eines Šeqel. Als Merkzeichen diene dir: ob viel oder wenig.
3R. Jirmeja aus Diphte sprach zu Rabina: Sie stritten nicht über den der [roten] Kuh, sondern über den des fortzuschickenden Bockes. An jenem Tage starb gerade Rabja b.Qisi, und sie prägten folgendes Merkzeichen: Rabja b. Qisi schafft Sühne, wie der fortzuschickende Bock.
4R. Jiçḥaq sagte: Ich hörte von zwei Schlachtungen, von der der [roten] Kuh und von der des Farren; daß nämlich eine durch einen Gemeinen zulässig sei, und eine durch einen Gemeinen unzulässig sei; ich weiß aber nicht, welche von beiden.
5Es wurde gelehrt: Über das Schlachten der [roten] Kuh und über das des Farren [streiten] Rabh und Šemuél; einer sagt, bei der [roten] Kuh sei es unzulässig, und beim Farren sei es zulässig, und einer sagt, beim Farren sei es unzulässig, und bei der [roten] Kuh sei es zulässig.
6Es ist zu beweisen, daß Rabh es ist, welcher sagt, bei der [roten] Kuh sei es unzulässig. R. Zera sagte nämlich, das Schlachten der [roten] Kuh durch einen Gemeinen sei unzulässig, und hierzu sagte Rabh: weil hierbei Elea͑zar und [das Wort] Satzung genannt werden. –
7Der Grund Rabhs ist wohl, weil bei der [roten] Kuh Elea͑zar und [das Wort] Satzung genannt werden, und auch beim Farren werden ja Ahron und [das Wort] Satzung genannt!? –
8Das Schlachten ist keine Dienstverrichtung. – Demnach sollte dies auch bei der [roten] Kuh gelten!? – Anders ist es bei der [roten] Kuh, die nur Heiligkeit des Reparaturfonds’ hat. –
9Ist dies nicht paradox!? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Ebenso verhält es sich ja auch bei der Untersuchung; dies ist kein Tempeldienst, dennoch benötigt es der Priesterschaft. –
10Šemuél ist wohl deshalb der Ansicht, daß es beim Farren unzulässig ist, weil bei diesem Ahron und [das Wort] Satzung genannt werden, und auch bei der [roten] Kuh werden ja Elea͑zar und [das Wort] Satzung genannt!? – Anders ist es bei dieser, denn es heißt: er schlachte sie vor ihm, ein Gemeiner schlachte, und Elea͑zar sehe zu. –
11Und Rabh!? – [Dies besagt,] daß er seine Gedanken von ihm nicht abwende. – Woher entnimmt Šemuél, daß er seine Gedanken von ihm nicht abwende? – Er folgert dies aus: er verbrenne die Kuh vor seinen Augen. –
12Und Rabh!? – Ein [Vers] spricht vom Schlachten und einer vom Verbrennen.
13Und beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur vom Schlachten geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies der Beginn des Dienstes ist, nicht aber das Verbrennen. Und würde der Allbarmherzige es vom Verbrennen geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil darin die Herrichtung der Kuh besteht, nicht aber das Schlachten. Daher sind beide nötig. –
14Was schließt dies aus: wollte man sagen, das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Weihung,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.