Joma — Blatt 42b

1so heißt es ja: damit es zum Reinigungswasser aufbewahrt werde!? Vielmehr, dies schließt das Hineinwerfen von Zedernholz, Ysopbündel und Karmesinfaden aus, was nicht zur eigentlichen Herrichtung der [roten] Kuh gehört.

2Es wurde gelehrt: Das Schlachten der [roten] Kuh durch einen Gemeinen ist, wie R. Ami sagt, zulässig, wie R. Jiçḥaq, der Schmied, sagt, unzulässig, wie U͑la sagt, zulässig, und wie manche sagen, unzulässig.

3R. Jehošua͑ b.Abba wandte zur Unterstützung Rabhs ein: Ich weiß dies nur vom Besprengen des Wassers, daß es nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig ist, und daß es nur am Tage zulässig ist,

4woher wissen wir auch das Schlachten, das Aufnehmen des Blutes, das Sprengen des Blutes, das Verbrennen derselben und das Hineinwerfen von Zedernholz, Ysopbündel und Karmesinfaden einzuschließen? Es heißt Lehre. Man könnte glauben, auch das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Weihung sei einzuschließen, so heißt es dies. –

5Was veranlaßt dies, jene einzuschließen und diese abzuschließen!? – Da die Schrift eingeschlossen und ausgeschlossen hat, so ist alles vom Besprengen des Wassers zu folgern: wie das Besprengen des Wassers nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig ist, und nur am Tage zulässig ist, ebenso schließe man auch das Schlachten, das Aufnehmen des Blutes, das Sprengen des Blutes, das Verbrennen derselben und das Hineinwerfen von Zedernholz, Ysopbündel und Karmesinfaden ein,

6und da sie nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig sind, so sind sie auch nur am Tage zulässig; ich schließe aber das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Weihung aus, denn da sie durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig sind, so sind sie auch am Tage und nachts zulässig. –

7Wieso ist dies ein Einwand [gegen Šemuél]: wollte man sagen, da sie durch eine Frau unzulässig sind, seien sie auch durch einen Gemeinen unzulässig, so beweist ja das Besprengen des Wassers [das Entgegengesetzte], dies ist durch eine Frau unzulässig, durch einen Gemeinen aber zulässig!?

8Abajje erwiderte: Der Einwand besteht darin: eine Frau wohl aus dem Grunde, weil es Elea͑zar heißt, aber keine Frau, ebenso auch hinsichtlich eines Gemeinen; Elea͑zar, aber kein Gemeiner.

9U͑la sagte. Dieser ganze Abschnitt enthält ausschließende und einschließende Deutungen.

10Ihr sollt sie Elea͑zar dem Priester geben; nur sie dem Elea͑zar, nicht aber in den späteren Generationen dem Elea͑zar. Manche erklären, in den späteren Generationen, durch den Hochpriester, und manche erklären, in den späteren Generationen, durch einen gemeinen Priester. –

11Einleuchtend ist die Ansicht desjenigen, welcher sagt, in den späteren Generationen durch einen gemeinen Priester, woher aber entnimmt dies derjenige, welcher sagt, in den späteren Generationen, durch den Hochpriester? – Er folgert dies aus [dem Worte] Satzung, das auch beim Versöhnungstage gebraucht wird.

12Er bringe sie hinaus; man darf mit dieser keine andere hinausbringen, wie wir gelernt haben: Wenn die [rote] Kuh nicht hinausgehen will, so darf man mit ihr keine schwarze hinausbringen, damit man nicht sage, man habe eine schwarze geschlachtet; auch darf man mit ihr keine rote hinausbringen, damit man nicht sage, man habe zwei geschlachtet. Rabbi sagte: Nicht aus diesem Grunde, sondern weil es sie heißt, sie allein. –

13Und der erste Tanna, es heißt ja sie!? – Der erste Tanna ist R. Šimo͑n, der den Grund der Schrift zu erklären pflegt. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.