Joma — Blatt 46b

1die Unreinheit wird bei Beginn verdrängt, so wird sie auch am Schlusse verdrängt; der Šabbath wird bei Beginn nicht verdrängt, so wird er auch am Schlusse nicht verdrängt.

2Gegen R. Ḥista ist ebenfalls nichts einzuwenden. Er ist nicht der Ansicht, der Schluß gleiche dem Beginne, aber der Šabbath ist für die Gemeinde vollständig freigegeben, daher verdrängt ihn auch der Schluß,

3die Unreinheit ist für die Gemeinde nur verdrängt worden, daher verdrängt sie nur der Beginn, worin die eigentliche Sühne besteht, nicht aber der Schluß, worin die eigentliche Sühne nicht besteht.

4Es wurde gelehrt: Wer das Feuer der Kohlenschippe oder der Leuchte auslöscht, ist, wie Abajje sagt, schuldig, und wie Raba sagt, frei.

5Wenn er es auf der Höhe des Altares auslöscht, stimmen alle überein, daß er schuldig sei, sie streiten nur, wenn er es auf die Erde legt und auslöscht; Abajje sagt, er sei schuldig, denn es ist ja Altarfeuer, und Raba sagt, er sei frei, denn es ist von diesem gelöst. –

6R. Naḥman, der im Namen des Rabba b.Abuha sagte, wer eine Kohle vom Altar herabnimmt und sie auslöscht, sei schuldig, wäre demnach der Ansicht Abajjes!? –

7Du kannst auch sagen, der Ansicht Rabas, denn da ist es nicht zu Gebotszwecken genommen worden, hierbei aber ist es zu Gebotszwecken genommen worden.

8Manche lesen:

9Wenn er es auf die Erde legt und auslöscht, stimmen alle überein, daß er frei sei, sie streiten nur, wenn er es auf der Höhe des Altars auslöscht; Abajje sagt, er sei schuldig, denn es ist ja Altarfeuer, und Raba sagt, er sei frei, denn da es einmal gelöscht wurde, ist es gelöscht. –

10R. Naḥman, der im Namen des Rabba b.Abuha sagte, wer eine Kohle vom Altar herabnimmt und sie auslöscht, sei schuldig, wäre demnach der Ansicht Abajjes noch der Ansicht Rabas!? – Da ist es nicht zu Gebotszwecken genommen worden, hierbei aber ist es zu Gebotszwecken genommen worden.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.