Joma — Blatt 64b
1wenn aber das zweite besser ist, so opfere er dieses.
2Raba sagte: Aus unserer Mišna ist übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen und aus einer Barajtha ist übereinstimmend mit R. Joḥanan zu entnehmen. Aus unserer Mišna ist übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen, denn diese lehrt, daß, wenn der für Gott bestimmte verendet ist, der durch das Los für Gott bestimmte an seine Stelle trete, wonach der andere bei seiner Bestimmung verbleibt.
3Aus einer Barajtha ist übereinstimmend mit R. Joḥanan zu entnehmen, denn eine solche lehrt: Ich würde nicht gewußt haben, ob der andere des ersten Paares oder der andere des zweiten Paares, wenn es aber heißt: soll lebend stehen bleiben, [so heißt dies:] nicht der, von dem der andere verendet ist. – Wieso geht dies hieraus hervor? – Soll lebend stehen bleiben: nicht aber, der bereits gestanden hat. –
4Wir haben gelernt: Ferner sagte R. Jehuda: Ist das Blut ausgegossen worden, so ist der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, ist der fortzuschickende [Bock] verendet, so ist das Blut fortzugießen. Allerdings ist nach R. Joḥanan, welcher sagt, Lebendiges werde zurückgesetzt, der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, wieso aber ist nach Rabh, welcher sagt, Lebendiges werde nicht zurückgesetzt, der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen!? –
5Rabh kann dir erwidern: Ich sage dies nicht nach R. Jehuda, sondern nach den Rabbanan. –
6Allerdings besteht nach Rabh darin der Streit zwischen R. Jehuda und den Rabbanan, worin aber besteht der Streit nach R. Joḥanan!? – Das sagte ja Raba, aus unserer Mišna sei übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen. –
7Wir haben gelernt: Denn das Gemeinde-Sündopfer ist nicht verenden zu lassen. Demnach ist eines Privaten in einem solchen Falle verenden zu lassen. Einleuchtend ist dies nach R. Joḥanan, nach R. Abba, denn R. Abba sagte im Namen Rabhs,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.