Joma — Blatt 65b

1Du sprichst von Gemeindeopfern; anders sind Gemeindeopfer. Dies nach R. Ṭabi im Namen R. Jošijas, denn R. Ṭabi sagte im Namen R. Jošijas: Die Schrift sagt: das ist das von Neumond zu Neumond [darzubringende] Brandopfer; die Tora sagt damit, daß man das Opfer von der neuen Hebe bringe. –

2Einleuchtend ist dies hinsichtlich des Bockes, wie ist es aber hinsichtlich des Farren zu erklären!? –

3Wegen des Bockes wurde es auch beim Farren angeordnet. – Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!? Ferner ist ja das, was R. Ṭabi im Namen R. Jošijas sagte, nur eine Gottgefälligkeit, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, es sei gottgefällig, die am ersten Nisan darzubringenden Gemeindeopfer von der neuen [Hebe] darzubringen, jedoch habe man der Pflicht genügt, wenn man sie von der alten dargebracht, wenn man auch eine Gottgefälligkeit unterlassen hat!?

4Vielmehr, erklärte R. Zera, weil nicht das Los des einen Jahres für das andere bestimmen kann. – Sollte man [abermals] losen!? – Mit Rücksicht darauf, andere könnten denken, das Los des einen Jahres bestimme für das andere. –

5Erklärlich ist dies hinsichtlich des Bockes, wie ist es aber hinsichtlich des Farren zu erklären? – Wegen des Bockes wurde es auch beim Farren angeordnet. – Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!? –

6Die Jünger erklärten vor Abajje, mit Rücksicht auf ein Sündopfer, dessen Eigentümer gestorben ist. – Einleuchtend ist dies hinsichtlich des Farren, wie ist es aber hinsichtlich des Bockes zu erklären!? – Wegen des Farren wurde dies auch beim Bocke angeordnet. –

7Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!? – Vielmehr, mit Rücksicht auf ein Sündopfer, dessen Jahr vorüber ist!? – Wieso aus Rücksicht, es ist ja tatsächlich ein Sündopfer, dessen Jahr vorüber ist!? –

8Das ist kein Einwand; nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Ein ganzes Jahr, man zähle dreihundertfünfundsechzig Tage, nach der Zählung des Sonnenjahres – so Rabbi; die Weisen sagen, man zähle zwölf Monate vom betreffenden Tage bis zum selben Tage [des nächsten Jahres],

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.