Joma — Blatt 74a

1aber nach R. A͑qiba, welcher sagt, das Verbot erstrecke sich auch auf ein Minimum.

2Wolltest du erwidern, da es nach der Tora erlaubt ist, sei man dieserhalb ein Opfer wegen des Schwörens schuldig, so haben wir ja gelernt, die Vorschrift vom Zeugeneid gelte nur für solche, die als Zeugen zulässig sind, und auf unsere Frage, wen dies denn ausschließe erwiderte R. Papa, dies schließe einen König aus,

3und R. Aḥa b.Ja͑qob erwiderte, dies schließe den Würfelspieler aus. Der Würfelspieler ist ja nach der Tora zulässig und nur nach den Rabbanan unzulässig, dennoch gilt bei ihm nicht die Vorschrift vom Eide!? –

4Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: wenn er nicht sagt, und dieser ist zum Sagen überhaupt ungeeignet. –

5Wird denn bei Fällen, die mit der Ausrottung belegt sind, nicht [der Ausdruck] ‘verboten’ gebraucht, es wird ja gelehrt: Obgleich sie gesagt haben, dies alles sei verboten, so ist dennoch nur das Essen, das Trinken und die Arbeitsleistung mit der Ausrottung belegt!? – Er meint es wie folgt: wenn sie ‘verboten’ sagen, so bezieht sich dies auf ein halbes Quantum, das ganze Quantum aber ist mit der Ausrottung belegt; jedoch ist die Ausrottung nur auf das Essen, das Trinken und die Arbeitsleistung gesetzt.

6Wenn du aber willst, sage ich: Das ‘verboten’ bezieht sich auf die übrigen [Tätigkeiten]. Rabba und R. Joseph lehrten nämlich in den übrigen Büchern der Schule Rabhs: Woher, daß am Versöhnungstage das Salben, das Anziehen der Sandalen und der Beischlaf verboten sind? Es heißt: ein Ruhetag, eine vollständige Ruhe.

7Der Text. Das halbe Quantum ist, wie R. Joḥanan sagt, nach der Tora verboten, und wie Reš Laqiš sagt, nach der Tora erlaubt. R. Joḥanan sagt, es sei nach der Tora verboten, denn da es vereinigt werden kann, so ißt man Verbotenes: Reš Laqiš sagt, es sei nach der Tora erlaubt, denn der Allbarmherzige spricht vom Essen, was hierbei nicht der Fall ist.

8R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Man könnte glauben, nur [der Talg], der der Strafe unterliegt, unterliege auch der Verwarnung, der des Koj und das halbe Quantum aber, das nicht der Strafe unterliegt, unterliege auch nicht der Verwarnung, so heißt es: keinerlei Talg!? – Nur rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Stütze.

9Dies ist auch einleuchtend; wenn man sagen wollte, nach der Tora, so besteht ja über den Koj ein Zweifel, und es ist ja kein Schriftvers nötig, das Zweifelhafte einzuschließen. – Wenn nur dies, so beweist dies nichts; sie sind der Ansicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.