Keritot — Blatt 10a

1Welcher Ansicht ist R. Jehuda hinsichtlich der Unreinheit: Sagen wir, R. Jehuda sei dieser Ansicht nur hinsichtlich der zweiten Geburt, daß sie als nicht vorhanden zu betrachten sei, nur hinsichtlich des Opfers, denn da die für die Darbringung des Opfers geeignete Zeit noch nicht vorüber ist, gilt die zweite Geburt als nicht vorhanden, hinsichtlich der Unreinheit und der Reinheit aber ist er vielleicht der Ansicht, sie gelte als vorhanden, sodaß die Unreinheit der zweiten unterbrochen wird, die Reinheitstage der ersten voll werden, und erst nachher die Reinheitstage der zweiten zu zählen sind,

2oder aber ist R. Jehuda dieser Ansicht nur erschwerend, hierbei aber wäre dies erleichternd, und er ist nicht erleichternd.

3R. Hona aus Sura sprach: Komm und höre: Für eine Wöchnerin schlachte und sprenge man [das Blut], wenn es ein Knabe ist, am vierzigsten Tage, und wenn es ein Mädchen ist, am achtzigsten Tage.

4Und [auf unseren Einwand,] sie sei ja dann noch unrein, erwiderte R. Ḥisda, hier sei R. Jehuda vertreten, welcher sagt, die zweite Geburt gelte als nicht vorhanden.

5Wieso schlachte man es für sie am vierzigsten Tage, wenn du hinsichtlich der Unreinheit sagst, R. Jehuda sei der Ansicht, die zweite Geburt gelte als vorhanden, am Abend kann sie jadavon nicht essen!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß R. Jehuda auch hinsichtlich der Reinheit und der Unreinheit der Ansicht ist, die zweite Geburt gelte als nicht vorhanden. –

6Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist R. Jehuda hinsichtlich der Unreinheit und der Reinheit der Ansicht, die zweite Geburt gelte als vorhanden, und jene Lehre gilt von einem in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfer. –

7Darf sie denn davon essen, wir haben ja gelernt, von einem in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfer dürfen männliche und weibliche Flußbehaftete, Menstruierende und Wöchnerinnen nicht essen!? –

8Die Lehre, daß sie davon nicht essen dürfen, gilt von dem Falle, wenn sie nicht untergetauchtsind, und die Lehre, daß man für sie schlachten und [das Blut] sprengen darf, gilt von dem Falle, wenn sie untergetaucht ist. – Demnachist sie ja schon vom achten [Tage] an hierfür geeignet!? –

9Vom achten an ist sie nicht geeignet, denn er ist der Ansicht, der am selben Tage untergetauchte Flußbehaftetegleiche einem [unreinen] Flußbehafteten. –

10Demnach ist sie ja auch am vierzigsten Tage ungeeignet!? – Nicht doch, am vierzigsten ist sie wohl geeignet, denn er ist der Ansicht, der Flußbehaftete, dem die Sühne noch fehlt, gleicht nicht einem [unreinen] Flußbehafteten. –

11Wie erklärt Raba, welcher sagt, der Flußbehaftete, dem die Sühne noch fehlt, gleiche einem [unreinen] Flußbehafteten, diese Lehre!? R. Aši erwiderte: Raba erklärt: am vierzigsten Tage, seit der Bildung eines Knaben, und am achtzigsten Tage, seit der Bildung eines Mädchens. Dies nach R. Jišma͑él, welcher sagt, einundvierzig [Tage]bei einem Knaben und einundachtzig bei einem Mädchen. –

12Immerhin sollte ja berücksichtigt werden, daß sieals Menstruierende unrein ist!? – Dies gilt von einer trockenen Geburt. – Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!? – Man könnte glauben, die Öffnung der Gebärmutter sei ohne Blutung nicht möglich, so lehrt er uns, daß die Öffnung der Gebärmutter ohne Blutung möglich ist.

13R. Šema͑ja erwiderte: Komm und höre:Sechzig, man könnte glauben, einerlei ob zusammenhängend oder zerstreut, so heißt esTage, wie der Tag zusammenhängend ist, ebenso auch die sechzig, alle zusammenhängend. Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, so gibt es ja nach ihnen nicht zerstreut,

14doch wohl nach R. Jehuda, und da es sechzig zusammenhängende [Tage] sein müssen, so ist R. Jehuda dieser Ansicht nur erschwerend und nicht erleichternd!? –

15Nein, tatsächlich nach den Rabbanan, nur gilt dies von dem Falle, wenn sie innerhalb der achtzig Tage eines Mädchens einen Knabengeboren hat. –

16Aber immerhin sind ja die Tage der ersten [Geburt] vollzählig und die der letzteren nicht vollzählig, denn die Rabbanan zählen ja nach der zweiten Geburt!? – Vielmehr, nach den Rabbanan kann dies in dem Falle vorkommen, wenn sie einen Zwilling geboren hat, zuerst ein Mädchen und nachher einen Knaben, und zwar den Knaben nach zwanzig Tagen der Reinheit, sodaß sie wegen der [zweiten] Geburt sieben Tage unrein ist.

17Er meint es wie folgt: man könnte glauben, wenn sie einen Zwilling geboren hat, zuerst ein Mädchen und nachher einen Knaben, erfolge durch die Geburtsunreinheit eine Unterbrechung und die Sechsundsechzig [Tage] seien zerstreut zu zählen, so heißt es Tage, wie der Tag zusammenhängend ist, ebenso auch die sechzig alle zusammenhängend.

18Abajje erwiderte: Komm und höre: Dreißig, man könnte glauben, einerlei ob zusammenhängend oder zerstreut, so heißt esTage, wie der ganze Tag zusammenhängend ist, ebenso auch die dreißig zusammenhängend. Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, so gibt es ja nach ihnen nicht zerstreut,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.