Keritot — Blatt 15a

1Hat jemand [die Kuh] und deren Tochterstochterund nachher die Tochter geschlachtet, so erhält er die vierzig Geißelhiebe; Symmachos sagte im Namen R. Meírs, er erhalte achtzigGeißelhiebe.

2Raba sprach: Vielleicht ist dem nicht so. R. Joḥanan b. Nuri ist dieser Ansicht nur hierbei, weil es verschiedene Benennungen sind, eine heißt Schwiegermutter, eine heißt Mutter der Schwiegermutter und eine heißt Mutter des Schwiegervaters,

3beim Vieh mit seinen Jungen aber, wobei beide Vieh und sein Junges heißen, sind die Benennungen nicht verschieden.

4R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Vielleicht ist Symmachos dieser Ansicht nur da, beim Vieh und seinen Jungen, wo es verschiedene Körper sind,

5hierbei aber, wo es keine verschiedenen Körper sind, ist er derselben Ansicht wie R. Abahu im Namen des R. Joḥanan. R. Abahu sagte nämlich im Namen des R. Joḥanan:Sie sind Blutsverwandtschaft, Unzucht ist dies, die Schrift machte sie alle zu einer Unzucht.

6R. A͑QIBA SAGTE: ICH FRAGTE R. GAMLIÉL, UND R. JEHOŠUA͑ AUF DEM FLEISCHMARKTE ZU EMMAUS, WO SIE GEGANGEN WAREN, EIN VIEH FÜR DAS HOCHZEITSMAHL DES SOHNES R. GAMLIÉLS ZU KAUFEN: WIE IST ES, WENN JEMAND SEINER SCHWESTER, DER SCHWESTER SEINES VATERS UND DER SCHWESTER SEINER MUTTER BEIGEWOHNTHAT: IST ER WEGEN ALLER ZUSAMMEN SCHULDIG, ODER IST ER WEGEN JEDER BESONDERS SCHULDIG?

7SIE ERWIDERTEN MIR: WIR HAREN DARÜBER NICHTS GEHÖRT; WIR HABEN ABER GEHÖRT, WER SEINEN FÜNF MENSTRUIERENDEN FRAUEN BEI EINEM ENTFALLEN BEIGEWOHNT HAT, SEI WEGEN JEDER BESONDERS SCHULDIG, UND ES SCHEINT UNS, DASS HIERVON [EIN SCHLUSS] VOM LEICHTEREN AUF DAS SCHWEREREZU FOLGERN IST.

8GEMARA. In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrt wird, was war ihm da fraglich, es sind ja verschiedene Verbote und verschiedene Körper!? –

9Vielmehr, er meint es wie folgt: wenn jemand [seiner Schwester, die] die Schwester seines Vaters und die Schwester seiner Mutter ist, beigewohnt hat; ist er wegen aller einmal schuldig, oder ist er wegen jeder besonders schuldig? Wie ist es nun: sagen wir, es sind verschiedene Verbote, oder aber, es sind keine verschiedenen Körper.

10Sie erwiderten ihm: Wir haben darüber nichts gehört; wir haben aber gehört, wer seinen fünf menstruierenden Frauen gleichzeitig beigewohnt hat, wobei es sich um das gleiche Verbot handelt, sei wegen jeder besonders wegen Beschlafung einer Menstruierenden schuldig,

11und es scheint uns, daß hiervon [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern ist: wenn derjenige, der seinen fünf menstruierenden Frauen gleichzeitig beigewohnt hat, wobei es sich um das gleiche Verbot handelt, wegen jeder besonders schuldig ist, um wieviel mehr ist man wegen seiner Schwester, die die Schwester seines Vaters und die Schwester seiner Mutter ist, wobei es drei verschiedene Verbote sind, wegen jedes besonders schuldig.

12Es ist ja aber zu erwidern: wohl gilt dies von fünf Menstruierenden, die verschiedene Körper sind!? –

13Vielmehr, die Schrift sagt:er hat die Scham seiner Schwester entblößt, daß man nämlich schuldig ist wegen seiner Schwester, die die Schwester seines Vaters und die Schwester seiner Mutter ist.

14R. Ada b. Ahaba sagte: Dies kann vorkommen bei einem Frevler, dem Sohne eines Frevlers; wenn [sein Vater] seiner Mutter beigewohnt und von ihr zwei Töchter gezeugt, dann einer von ihnen beigewohnt und von ihr den Sohn gezeugt hat; wenn der Sohn der Schwester seiner Mutter beigewohnt hat, die seine Schwester und die Schwester seines Vaters ist. Er ist ein Frevler, Sohn eines Frevlers.

15Die Rabbanan lehrten: Wenn er ihr beigewohnt hat, wiederum beigewohnt hat und wiederum beigewohnt hat, so ist er wegen jeder [Beiwohnung] besonders schuldig – so R. Elie͑zer: die Weisen sagen, er sei nur einmal schuldig.

16Die Weisen pflichten jedoch R. Elie͑zer bei, daß, wenn er seinen fünf menstruierenden Frauen gleichzeitig beigewohnt hat, er wegen jeder besonders schuldig ist, weil er sie dazu veranlaßthat.

17Raba sprach zu R. Naḥman: Berücksichtigen wir denn den Umstand, daß er es veranlaßt hat, es wird ja gelehrt: wenn er bei einem Entfallen und sie bei fünfmaligem Entfallen, so ist er nur einmal schuldig, sie aber ist wegen jeder [Beiwohnung] besonders schuldig!? –

18Sage vielmehr, weil es verschiedene Körper sind.

19Sie fragten: Was sagt R. Elie͑zer zu dem Falle, wenn jemand [am Šabbath] gemäht und wiederum gemähthat:

20ist da der Grund R. Elie͑zers, weil er es wiederholt getan hat, deshalb ist er wegen jedes Males besonders schuldig, und auch hierbei hat er es wiederholt getan,

21oder aber ist da der Grund R. Elie͑zers, weil man die Beschlafungen nicht mischenkann, deshalb sagt R. Elie͑zer, er sei wegen jeder besonders schuldig, wenn er aber bei einem Entfallen im Quantum einer Dörrfeige gemäht hat, dann wiederum im Quantum einer Dörrfeige gemäht hat, ist er, da er beide Dörrfeigen mischenkann, nur einmal schuldig. Wie ist es nun?

22Rabba erwiderte: Der Grund R. Elie͑zers ist da, weil er es wiederholt getan hat, und auch dieser hat es wiederholt getan. R. Joseph aber sagte: Der Grund R. Elie͑zers ist da, weil er sie nicht mischen kann, hierbei aber, wo er sie mischen kann, ist er nur einmal schuldig.

23Abajje wandte gegen Rabba ein: Nach R. Elie͑zer ist man ja besonders schuldig wegen einer abstammenden Arbeitmit einer Hauptarbeit,

24wenn aber zwei [gleiche] Hauptarbeiten gleichzeitig, ist man frei. Wieso ist man frei, wenn du sagst, der Grund R. Elie͑zers sei, weil er es wiederholt getan hat!?

25Mar, der Sohn Rabinas, erwiderte: Ich und R. Niḥumi b. Zekharje erklärten es. Hier handelt es sich

26um eine von einem Feigenbaume getragene Weinranke, die er mit einem Male abgeschnitten hat. Nach R. Elie͑zer ist er deshalb besonders schuldig, weil es verschiedene Verboteund verschiedene Körper sind. –

27Auf welche Weise kann es beim zweimaligen Mähen vorkommen, daß man freiist? – Wenn man im Quantum zweier Dörrfeigen mit einem Male gemäht hat, wenn man aber im Quantum einer Dörrfeige gemäht und abermals im Quantum einer Dörrfeige gemäht hat, ist man [zweimal] schuldig.

28FERNER FRAGTE R. A͑QIBA: WIE VERHÄLT ES SICH MIT EINEM AN EINEM TIERE LOSEHÄNGENDEN GLIEDE? SIE ERWIDERTEN IHM: WIR HABEN DARÜBER NICHTS GEHÖRT; WIR HABEN ABER GEHÖRT, DASS EIN AN EINEM MENSCHEN LOSE HÄNGENDES GLIED REIN SEI.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.