Keritot — Blatt 16a
1Er lehrt aber nicht, daß er bei einem Zweifel ein Schwebe-Schuldopfer bringe. Nach wessen Ansicht, wenn nach R. A͑qiba, so sollte er doch auch im Schlußsatze lehren, daß er wegen des Zweifels ein Schwebe-Schuldopfer bringe, denn wir haben gelernt, R. A͑qiba verpflichte wegen der zweifelhaften Veruntreuung zu einem Schwebe-Schuldopfer;
2doch wohl nach R. Jehošua͑, und er lehrt, daß er bei fünfmaligem Entfallen fünf Sündopfer darbringe. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß er es anerkannt hat. –
3Aber im Gegenteil, aus dem Schlußsatze, in dem er lehrt, daß er, wenn es von fünf Schlachtopfern ist, auch bei einem Entfallen wegen jedes besonders schuldig sei, ist ja zu entnehmen, daß er es nicht anerkannt hat.
4Du mußt also sagen, daß hierüber Tannaím [streiten], einer lehrt, er habe es anerkannt, und einer lehrt, er habe es nicht anerkannt!? –
5Du kannst auch sagen, nach R. A͑qiba, dieser Autor aber ist seiner Ansicht in einer Hinsicht und streitet gegen ihn in einer Hinsicht. Er ist seiner Ansicht hinsichtlich des Entfallene, und er streitet gegen ihn hinsichtlich der Veruntreuungen. –
6Auf welche Weiseaus fünf Schüsseln? Šemuél erwiderte: Wie wir gelernt haben: Fünf Dinge werdenbeim Brandopfer vereinigt: das Fleisch, das Fett, der Wein, das Mehl und das Öl.
7Ḥizqija erwiderte: Wenn er beispielsweise von fünf Gliedern gegessen hat. Reš Laqiš erwiderte: Du kannst auch sagen, von einem Gliede, denn dies kann beim Schulterstückevorkommen. R. Jiçḥaq der Schmied erwiderte: Wenn er es beispielsweise mit fünf verschiedenen Topfspeisen gegessen hat. R. Joḥanan erwiderte: Wenn er es beispielsweise in fünf verschiedenen Zubereitungen gegessen hat.
8R. A͑QIBA SAGTE: ICH FRAGTE R. ELIE͑ZER: WIE IST ES, WENN JEMAND MEHRERE ZU EINER HAUPTARBEITGEHÖRENDE ARBEITEN AN MEHREREN ŠABBATHEN BEI EINEM ENTFALLEN ENTRICHTET HAT: IST ER EINMAL WEGEN ALLER SCHULDIG, ODER IST ER WEGEN JEDER BESONDERS SCHULDIG?
9ER ERWIDERTE MIR: ER IST WEGEN JEDER BESONDERS SCHULDIG. DIES IST [DURCH EINEN SCHLUSS] VOM LEICHTEREN AUF DAS SCHWERERE ZU FOLGERN: WENN MAN WEGEN EINER MENSTRUIERENDEN, BEI DER ES KEINE VERSCHIEDENEN ABARTENUND KEINE VERSCHIEDENEN SÜNDOPFERGIBT, WEGEN JEDER [BEIWOHNUNG] BESONDERS SCHULDIG IST, UM WIEVIEL MEHR IST MAN BEIM ŠABBATH, WOBEI ES VERSCHIEDENE ABARTEN UND VERSCHIEDENE SÜNDOPFERGIBT, WEGEN JEDER [ARBEIT] BESONDERS SCHULDIG.
10ICH ENTGEGNETE IHM: WENN DIES BEI DER MENSTRUIERENDEN GILT, BEI DER ES ZWEI VERBOTE SIND, DENN IHM IST DIE MENSTRUIERENDE VERBOTEN UND DER MENSTRUIERENDEN IST ER VERBOTEN, SOLLTE DIES AUCH BEIM ŠABBATE GELTEN, WOBEI ES NUR EIN VERBOT IST!?
11ER ERWIDERTE MIR: DIE BEIWOHNUNG VON MINDERJAHRIGENBEWEIST [DAS ENTGEGENGESETZTE]: HIERBEI IST ES NUR EIN VERBOT, UND ER IST WEGEN JEDER BESONDERS SCHULDIG.
12ICH ENTGEGNETE IHM: WENN DIES BEI MINDERJÄHRIGEN GILT, BEI DENEN DIES ZWAR ZUR ZEIT NICHT ZUTRIFFT, ABER IMMERHIN SPÄTER ZUTRIFFT, SOLLTE DIES AUCH BEIM ŠABBATH GELTEN, WOBEI DIES WEDER ZUR ZEIT NOCH SPÄTER ZUTRIFFT!?
13ER ERWIDERTE MIR: DIE BESCHLAFUNG EINES VIEHSBEWEIST [DAS ENTGEGENGESETZTE]. ICH ERWIDERTE IHM: BEIM VIEH IST ES EBENSO WIE BEIM ŠABBATHGESETZE.
14GEMARA. Was fragte er ihn da: fragte er ihn, ob die Šabbathe [konkreten] Körperngleichen oder nicht, so sollte er ihn gefragt haben hinsichtlich des Falles, wenn jemand die gleiche Arbeit an mehreren Šabbathen verrichtethat,
15und fragte er ihn, ob die abstammenden Arbeiten den Hauptarbeiten gleichenoder nicht, so sollte er ihn gefragt haben hinsichtlich des Falles, wenn jemand mehrere zu einer Hauptarbeit gehörende Arbeiten an einem Šabbath verrichtet hat.
16Raba erwiderte: In der Schule Rabhs sagten sie, er fragte ihn zweierlei: ob die Šabbathe [konkreten] Körpern gleichen oder nicht, und er fragte ihn, ob die abstammenden Arbeiten den Hauptarbeiten gleichen oder nicht. –
17In welchem Falle war es ihm hinsichtlich der Šabbathe fraglich: war es ihm entschieden, daß bei Versehen inbetreff des Šabbaths und Vorsatz inbetreff der Arbeiten die Tage dazwischen hinsichtlich der Teilung als Bewußtwerden gelten, und er fragte ihn,
18wie es bei Vorsatz inbetreff des Šabbaths und Versehen inbetreff der Arbeiten sei, ob [die Šabbathe konkreten] Körpern gleichen oder nicht,
19oder war es ihm entschieden, daß bei Vorsatz inbetreff des Šabbaths und Versehen inbetreff der Arbeiten [die Šabbathe konkreten] Körpern gleichen, und er fragte ihn, wie es bei Versehen inbetreff des Šabbaths und Vorsatz inbetreff der Arbeiten sei, ob die Tage dazwischen hinsichtlich der Teilung als Bewußtwerden gelten oder nicht?
20Rabba erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.