Keritot — Blatt 19a

1und nach R. Šimo͑n in diesem Falle frei. R. Šimo͑n b. Jehuda sagt, nach R. Šimo͑n sei er in allen Fällen frei. –

2Auch im ersten? Raba erwiderte: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zuerst den einen gegangen ist, und als er den anderen ging, vergessen hatte, daß er den ersten gegangen ist. Ihr Streit besteht in folgendem: der erste Autor ist der Ansicht, ein Teil des Bewußtwerdens gleiche dem ganzen Bewußtwerden, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, ein Teil des Bewußtwerdens gleiche nicht dem ganzen Bewußtwerden.

3Der Meister sagte: Wenn er den ersten gegangen und eingetreten ist, und darauf besprengt wurde und untergetaucht ist, dann den anderen gegangen und eingetreten ist, so ist er schuldig. Weshalb ist er schuldig, ihm fehlt ja das Bewußtwerden!?

4Reš Laqiš erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Jišma͑éls vertreten, nach dem das Bewußtwerden vorher nicht erforderlich ist. R. Joḥanan erwiderte: Du kannst auch sagen, die der Rabbanan, denn hierbeihaben sie das zweifelhafte Bewußtwerden dem sicheren Bewußtwerden gleichgestellt.

5Er glaubte, sie stellten hierbei gleich, und dies gelte auch in der ganzen Tora. Somit befindet sich ja R. Joḥanan mit sich selbst in einem Widerspruche,

6und ebenso befindet sich Reš Laqiš mit sich selbst in einem Widerspruche!?

7Allerdings ist der Widerspruch, in dem R. Joḥanan sich mit sich selbst befindet, zu erklären, denn sie haben nur hier gleichgestellt, nicht aber in der ganzen Tora,

8und zwar aus dem Grunde, weil es hierbei, bei der Unreinheit, heißt:und es ihm entfällt und er unrein ist, die Schrift hat ihn verpflichtet auch bei einem zweifelhaften Bewußtwerden, von der ganzen Tora aber heißt es:und er sich seiner Sünde bewußt wird, nur wenn er sich bewußt wird, ist er schuldig.

9Gegen Reš Laqiš aber ist ja einzuwenden: weshalb addiziert er sieR. Jišma͑él, er sollte sie doch Rabbi addizieren!? – Er lehrt uns folgendes: auch nach R. Jišma͑él ist vorher kein Bewußtwerden erforderlich. –

10Dies lehrt ja bereits eine Mišna, denn wir haben gelernt: R. Jišma͑él sagte: Es heißt zweimal und es ihm entfällt, daß er nämlich schuldig ist sowohl beim Entfallen der Unreinheit als auch beim Entfallen des Heiligtums!? –

11Dies ist nötig; man könnte glauben, er habe dafürkeine Andeutung in der Schrift, wohl aber eine überlieferte Lehre, so lehrt er uns.

12WENN TALG UND ÜBRIGGEDLIEBENES VOR IHM WAREN UND ER EINES VON IHNEN GEGESSEN HAT UND NICHT WEISS, WELCHES VON IHNEN ER GEGESSEN HAT, WENN SEINE MENSTRUIERENDE FRAUUND SEINE SCHWESTER MIT IHM IM HAUSE WAREN UND ER SICH AN EINE VON IHNEN VERIRRT HAT UND NICHT WEISS, AN WELCHE VON IHNEN ER SICH VERIRRT HAT, WENN ER BEI DÄMMERUNG ZWISCHEN ŠABBATH UND DEM VERSÖHNUNGSTAGEEINE ARBEIT VERRICHTET HAT UND NICHT WEISS, AN WELCHEM VON IHNEN ER SIE VERRICHTET HAT, SO IST ER NACH R. ELIE͑ZER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH R. JEHOŠUA͑ FREI.

13R. JOSE SPRACH: SIE STIMMEN ÜBEREIN, DASS ER FREI IST, WENN ER DIE ARBEIT BEI DÄMMERUNG VERRICHTET HAT, DENN ICH SAGE, ER HABE EINEN TEIL [DER ARBEIT] AN DIESEM TAGE UND EINEN TEIL AM FOLGENDEN TAGE VERRICHTET,

14SIE STREITEN NUR ÜBER DEN FALL, WENN ER DIE ARBEIT IN DER MITTE DES TAGES VERRICHTET HAT UND NICHT WEISS, OB ER SIE AM ŠABBATH VERRICHTET HAT ODER ER SIE AM VERSÖHNUNGSTAGE VERRICHTET HAT, ODER WENN ER EINE ARBEIT VERRICHTET HAT UND NICHT WEISS, WELCHE ART VON ARBEITER VERRICHTET HAT; NACH R. ELIE͑ZER IST ER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH R. JEHOŠUA͑ IST ER FREI. R. JEHUDA SAGTE: R. JEHOŠUA͑ BEFREIT IHN SOGAR VON EINEM SCHWEBE-SCHULDOPFER.

15R. ŠIMO͑N UND R. ŠIMO͑N ŠEZORI SAGTEN: SIE STIMMEN ÜBEREIN, DASS ER SCHULDIG IST, WENN ES SICH UM DEN GLEICHEN NAMENHANDELT, SIE STREITEN NUR ÜBER DEN FALL, WENN ES ZWEI VERSCHIEDENE NAMEN SIND; NACH R. ELIE͑ZER IST ER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH R. JEHOŠUA͑ IST ER FREI.

16R. JEHUDA SAGTE: SELBST WENN ER FEIGEN ZU SAMMELN BEABSICHTIGT HATTE UND TRAUBEN GESAMMELT HAT, TRAUBEN [ZU SAMMELN], UND FEIGEN GESAMMELT HAT, SCHWARZE [ZU SAMMELN], UND WEISSE GESAMMELT HAT, ODER WEISSE [ZU SAMMELN], UND SCHWARZE GESAMMELT HAT, IST ER NACH R. ELIE͑ZER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH R. JEHOŠUA͑ FREI. ES SOLLTE MICH WUNDERN, WENN R. JEHOŠUA͑ IHN IN DIESEM FALLEBEFREIT. WORAUF DEUTEN DEMNACH [DIE WORTE]wodurcher gesündigt hat? AUSGENOMMEN DER FALL, WENN ER SICH DAMIT NUR BESCHÄFTIGT.

17GEMARA. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach: Wie du es nimmst: hat er Talg gegessen, so ist er schuldig, hat er Übriggebliebenes gegessen, so ist er schuldig; hat er seiner menstruierenden Frau beigewohnt, so ist er schuldig, hat er seiner Schwester beigewohnt, so ist er schuldig; hat er die Arbeit am Šabbath verrichtet, so ist er schuldig, hat er die Arbeit am Versöhnungstage verrichtet, so ist er schuldig.

18R. Jehošua͑ erwiderte ihm: Es heißt: wodurch er gesündigt, hat, nur wenn er sich bewußt wird, wodurch er gesündigt hat. – Wofür verwendet R. Elie͑zer [das Wort] wodurch? – Er verwendet es, den Fall abzuschließen, wenn er sich damit nur beschäftigt. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.