Keritot — Blatt 20a

1R. Oša͑ja wandte ein: R. Šimo͑n Šezori und R. Šimo͑n sagten: Sie stimmen überein, daß er schuldig ist, wenn es sich um den gleichen Namenhandelt, sie streiten nur über den Fall, wenn es zwei verschiedene Namen sind; nach R. Elie͑zer ist er ein Sündopfer schuldig und nach R. Jehošua͑ ist er frei.

2Was lehrt nun R. Jehuda, wenn man sagt, daß sie über den Fall streiten, wenn er Trauben zu sammeln beabsichtigt hatte, und Feigen gesammelt hat, schwarze [zu sammeln], und weiße gesammelt hat, auch Trauben und Feigen, schwarze und weiße sind ja zwei verschiedene Namen, somit dasselbe, was R. Šimo͑n und R. Šimo͑n Šezori sagen!?

3Ihre Meinungsverschiedenheit besteht wahrscheinlich über die Beschäftigung; R. Jehuda ist der Ansicht, wer sich dabei nur beschäftigt, sei schuldig, und R. Šimo͑n Šezori ist der Ansicht, wer sich dabei nur beschäftigt, sei frei. –

4Nein, wer sich dabei nur beschäftigt, ist nach aller Ansicht frei, und ihr Streit besteht in folgendem: R. Šimo͑n Šezori ist der Ansicht, wenn es sich um einen Namen handelt und es dem Sammelnden aus dem Sinne gekommen war, sei er nach aller Ansicht schuldig,

5und sie streiten nur bei zwei Namen, R. Jehuda aber ist der Ansicht, sie streiten sowohl bei einem Namen als auch bei zwei Namen.

6Raba erklärte: Eine Meinungsverschiedenheit besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn er das eine zuerst [sammeln] wollte.

7Es wird nämlich gelehrt: Wer zwei brennende Lichter vor sich hatte und dieses auszulöschen beabsichtigt hatte, aber jenes ausgelöscht hat, dieses anzuzünden [beabsichtigt hatte], aber jenes angezündet hat, ist frei; wenn er eines anzuzünden und eines auszulöschen [beabsichtigt hatte], und eines ausgelöscht und eines angezündet hat, so ist er, wenn mit einmaligem Blasen, schuldig, und wenn mit zweimaligem Blasen, frei. –

8Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, da seine Absicht nicht ausgeführt worden ist, denn er wollte zuerst anzünden und nachher auslöschen, bei der Handlung aber zuerst ausgelöschtund nachher angezündet hat, sei er, frei, so lehrt er uns; denn zugegeben, daß [das Anzünden] nicht zuerst erfolgt ist, aber es ist auch nicht nachher erfolgt.

9Die Rabbanan lehrten: Wer am Šabbath Kohlen aufschippt, ist ein Sündopfer schuldig. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte im Namen des R. Elie͑zer b. R. Çadoq, er sei zweimal schuldig, weil er die oberen löscht und die unteren anfacht. – Von welchem Falle wird hier gesprochen: beabsichtigt er zu löschen und anzufachen, was ist der Grund desjenigen, nach dem er frei ist, und beabsichtigt er nicht anzufachen, was ist der Grund desjenigen, nach dem er zweimal schuldig ist?

10R. Elea͑zar und R. Ḥanina erklärten beide: Wenn er beabsichtigt hat, die oberen zu löschen, auch wenn die unteren in Brand gesetzt werden. Der erste Autor ist der Ansicht, wer durch das Anzünden Schadenanrichtet, sei frei, und R. Elie͑zer b. R. Çadoq ist der Ansicht, er sei schuldig. Ebenso sagte R. Joḥanan, sie lehrten dies von einem Schmiede. R. Joḥanan sagte: Bis jetzt war der Grund dieser Halakha nicht aufgedeckt worden.

11Ami b. Abin und R. Ḥananja b. Abin erklärten beide: Wenn er zu löschen und anzuzünden beabsichtigt hatte.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.