Keritot — Blatt 21a
1ich schließe das Blut der Kriechtiere aus, bei denen es keine schwere Unreinheitgibt, ich schließe das Blut der Eier aus, die nicht zur Gattung Fleisch gehören, und [ich schließe] das Blut der Fische und das Blut der Heuschrecken aus, die vollständig erlaubtsind.
2Vom Geflügel und vom Vieh; man könnte glauben, wie es beim Geflügel keine Mischunggibt, ebenso Vieh, bei dem es keine Mischung gibt, so heißt es vom Vieh.
3Man könnte folgern, wie es beim Vieh kein Verbot von Mutter mit Jungengibt, ebenso Geflügel, bei dem es kein Verbot von Mutter mit Jungengibt, so heißt es: vom Geflügel und vom Vieh. –
4Vielleicht aber wie folgt: keinerlei Blut, generell, Geflügel und Vieh, speziell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung folgt, so enthält das Generelle nur das, was die Spezialisierung nennt, nur Geflügel und Vieh, anderes aber nicht!? –
5[Die Worte]jede Person, die irgend Blut ißt, sind wieder eine Generalisierung, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach der Spezialisierung. –
6Aber die letzte Generalisierung gleicht ja nicht der ersten Generalisierung: die erste Generalisierung ist ein Verbot, die letzte Generalisierung aber ist eine [Androhung der] Ausrottung!? –
7Es ist der Autor der Schule R. Jišma͑éls, der auch in einem solchen Falle die Regel von der Einschließung und Ausschließung, sowie der Generalisierung und Spezialisierung anwendet, obgleich die letztere Generalisierung nicht der ersteren Generalisierung gleicht.
8Der Meister sagte: Wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach der Spezialisierung, wie das Speziellgenannte eine Sache ist, bei der es eine leichte Unreinheit und eine schwere Unreinheit gibt, die verboten und erlaubt sein kann, und die zur Gattung Fleisch gehört, ebenso alles andere, wobei es eine leichte Unreinheit und eine schwere Unreinheit gibt &c.
9Was schließen [die Worte] ‘ebenso alles andere’ ein, von dem er spricht?
10R. Ada b. Abin erwiderte: Dies schließt das Blut eines Koj ein. – Welcher Ansicht ist er: ist er der Ansicht, über den Koj bestehe ein Zweifel, so ist ja kein Schriftvers nötig, das Zweifelhafte zu verbieten!? – Vielmehr, er ist der Ansicht, der Koj sei ein besonderes Geschöpf. –
11Wir wissen dies von seinem Blute, woher dies von seinem Talge? – Aus [den Worten]keinerlei Talg. – Woher dies von seinem Aase? – Aus [den Worten]keinerlei Aas. –
12Woher dies von seiner Spannader? – Die Schrift hat diesmit der Hüftenpfannebegründet, und auch dieser hat eine Hüftenpfanne. –
13Woher, daß [sein Aas] verunreinigend ist und daß er der Schlachtung benötigt? – Dies ist einleuchtend; wenn der Allbarmherzige ihn in jeder anderen Hinsicht einbegriffen hat, daß er dem Vieh gleiche, so gleicht er dem Vieh auch hinsichtlich der Unreinheit und der Schlachtung.
14Der Meister sagte: Ich schließe somit das Blut der Zweifüßler aus, bei denen es nur eine schwere Unreinheit und keine leichte Unreinheit gibt. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Was von einem Menschen (oder einem Lebenden) abgeschnitten worden ist, benötigtder Bestimmungund benötigt (nicht) der Befähigung.
15Und auf unseren Einwand, wozu denn die Bestimmung nötig ist, schon das Abschneiden sollte ja als Bestimmung gelten, erwiderte Reš Laqiš, wenn man es für einen Hund abgeschnitten hat, und die Bestimmung für einen Hund gelte nicht als Bestimmung. –
16Aber wieso denn nicht, wir haben ja gelernt: Sie sagten bei der Unreinheit eine Regel: was als Speise für einen Menschen bestimmt ist, ist solange verunreinigungsfähig, bis es nicht mehr als Speise für einen Hund verwendbar ist!? –
17Dies gilt von der Enthebung aus der Unreinheit; da es vorher für Menschen verwendbar war, so wird es von der Unreinheit enthoben, erst wenn es nicht mehr als Speise für einen Hund verwendbar ist; hierbei aber handelt es sich um die Fähigmachung für die Unreinheit: ist es für einen Menschen geeignet, so ist es auch für einen Hund geeignet, ist es für einen Menschen nicht geeignet, so ist es auch für einen Hund nicht geeignet. –
18Immerhin lehrt er hier von der Bestimmung, und die Bestimmung ist ja wegen der leichten Unreinheit erforderlich!? – Dies nur beim Lebenden, nach dem Tode aber haftet ihm eine schwere Unreinheit an. –
19Dementsprechend bei einem Vieh, nach dem Tode, aber dann haftet ihm ja, wenn es Fleisch ist, eine schwere Unreinheit an, und wenn es Blut ist, eine schwere Unreinheit an!?
20Wir haben nämlich gelernt: Das Blut von Aas ist nach der Schule Šammajs rein und nach der Schule Hillels unrein. –
21Dies bezieht sich auf folgende Lehre: Das Aas eines unreinen Viehs überall, und das Aas eines reinen Vogels und Talg in Dörfernbenötigen der Bestimmung und benötigen nicht der Befähigung.
22Hierzu sagte Rabh zu R. Ḥija: Die Bestimmung ist ja für die leichte Unreinheitnötig, und diese sind ja an sich unrein!? Und dieser erwiderte ihm: Wenn man weniger als eine Olive Aasmit einer Speise weniger als ein Eivereinigt hat, sodaß sie zusammen das Quantum eines Eies haben. –
23Demnachsollte es auch der Befähigung benötigen!? In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: Auf Saatsamen, der gesäet wird, wie der Samen sich dadurch auszeichnet, daß er später nicht schwer unreinwird, und er benötigt der Befähigung, ebenso benötigt alles andere, das später nicht schwer unrein wird, der Befähigung.
24Dieser erwiderte: Dies gilt nur von anderen Speisen, die nicht Aas, weniger als eine Olive enthalten, in dieser aber ist weniger als eine Olive Aas enthalten, und da bei einer Verbindung zum Quantum einer Olive die Befähigung nicht erforderlich ist, [so ist sie auch jetzt nicht erforderlich].
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.