Keritot — Blatt 21b
1Ausgenommen ist ein Toter, der auch zur Ergänzung verwendet, nicht als Speise verunreinigungsfähig ist, denn sein Wille ist nichtig gegenüber dem aller anderen Menschen.
2R. Ḥananja erwiderte: Du kannst auch sagen: [Aas] im Quantum einer Olive, denn hier handelt es sich um den Fall, wenn man es mit Teig überzogenhat. –
3Demnach sollte es auch der Befähigung benötigen!? – Dies gilt nur von anderen Speisen, die nicht durch Berühren und nicht durch Tragen verunreinigend sind, dieses aber, wenn auch durch Berühren nicht verunreinigend, da es mit Teig überzogen ist, ist durch Tragen verunreinigend, denn man kann es tragen.
4Ausgenommen ist ein Toter, denn auch wenn man ihn mit Teig überzogen hat, haftet ihm eine schwere Unreinheit an, und die Unreinheit dringt durch nach oben und dringt durch nach unten.
5Der Meister sagte: Ich schließe [das Blut der] Kriechtiere aus, bei denen es keine [schwere] Unreinheit gibt. Etwa nicht, das Kriechtier verunreinigt ja durch Berühren!? – Durch Tragen verunreinigt es aber nicht.
6Der Meister sagte: Ich schließe das Blut der Fische und das Blut der Heuschrecken aus, die vollständig erlaubt sind. Was heißt vollständig erlaubt: wollte man sagen, auch ihr Talg ist erlaubt, so ist ja auch beim Wilde der Talg erlaubt, das Blut aber verboten!? – Vielmehr, bei ihnen hat das Verbot der Spannader keine Geltung. – Auch beim Geflügel hat ja das Verbot der Spannader keine Geltung, das Blut aber ist verboten!? –
7Vielmehr, vollständig erlaubt, indem sie des Schlachtens nicht benötigen.
8Der Meister sagte: Wie es beim Geflügel keine Mischung gibt, ebenso ein Vieh &c., so heißt es: vom Vieh.
9Welche Mischung: wollte man sagen, die Mischung durch Kreuzungund die Mischung beim Pflügen, so haben wir ja gelernt: desgleichen Wild und Geflügel!?
10Vielmehr, erwiderte Abajje, bei dessen Wolle man nicht wegen Mischgewebesschuldig ist.
11R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wegen des Blutes von Ekeltieren ist beim Quantum einer Olive zu geißeln. Man wandte ein: Das Blut der Milz, das Blut des Herzens, das Blut der Nieren und das Blut einzelner Glieder ist mit einem Verbote belegt; das Blut von Zweifüßlern und das Blut von Ekel- und Kriechtieren ist verboten, jedoch ist man wegen dessen nicht schuldig!? –
12Man macht sich nicht der Ausrottung schuldig, wohl aber ist man schuldig wegen des Verbotes. –
13Erstens ist dies ja dasselbe, was der Anfangsatz, und ferner schließt sie ja dieser Autor auch vom Verbote aus, denn er lehrt: ich schließe das Blut der Kriechtiere aus, bei denen es keine schwere Unreinheit gibt!?
14R. Zera erwiderte: Hat man ihn wegen eines Kriechtieres gewarnt, so ist er zu geißeln, wenn wegen Blutes, so ist er nicht zu geißeln.
15Rabh sagte: Das gesammelte Blut von Fischenist verboten. Man wandte ein: Blut der Fische und Blut der Heuschrecken ist erlaubt, auch von vornherein!? – Dies, wenn es nicht gesammelt ist, Rabh aber spricht von dem Falle, wenn es gesammelt ist. –
16Dem entsprechend bei Zweifüßlern, wenn es nicht gesammelt ist; aber ist solches denn verboten, es wird ja gelehrt, daß man von einem Laibe das Blutabkratze und ihn esse, das [Blut] zwischen den Zähnen aber ohne Bedenken aussauge und herabschlucke!? –
17Vielmehr, jene Lehre gilt von dem Falle, wenn Schuppen darinsind, das aber, was Rabh sagt, es sei verboten, gilt von dem Falle, wenn keine Schuppen darin sind.
18R. Šešeth sagte: Beim Blute der Zweifüßler liegt nicht einmal ein Gebot der Enthaltungvor. Man wandte ein: Das Blut der Milz, das Blut des Herzens, das Blut der Nieren und das Blut einzelner Glieder ist mit einem Verbote belegt, das Blut von Zweifüßlern und das Blut von Ekel- und von Kriechtieren ist verboten, jedoch ist man wegen dessen nicht schuldig!? – Die Lehre, daß es verboten sei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.