Keritot — Blatt 23a
1ZWEI KÖNNEN NICHT [ZUSAMMEN] EIN SCHULDOPFER BRINGEN.
2WER VON EINEM STÜCKE TALG UND EINEM STÜCKE PROFANES EINES VON IHNEN GEGESSEN HAT UND NICHT WEISS, WELCHES VON IHNEN ER GEGESSEN HAT, BRINGE EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER; HAT ER AUCH DAS ANDERE GEGESSEN, SO BRINGE ER EIN SÜNDOPFER. WENN EINER DAS EINE GEGESSEN HAT UND DARAUF EIN ANDERER GEKOMMEN IST UND DAS ANDERE GEGESSEN HAT, SO BRINGE DIESER EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER UND JENER EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER – SO R. AQIBA. R. ŠIMO͑N SAGT, BEIDE [ZUSAMMEN] BRINGEN EIN SÜNDOPFER. R. JOSE SAGT, ZWEI KÖNNEN NICHT [ZUSAMMEN] EIN SÜNDOPFER BRINGEN.
3WER VON EINEM STÜCKE TALG UND EINEM STÜCKE HEILIGES EINES VON IHNEN GEGESSEN HAT UND NICHT WEISS, WELCHES VON IHNEN ER GEGESSEN HAT, BRINGE EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER; HAT ER AUCH DAS ANDERE GEGESSEN, SO BRINGE ER EIN SÜNDOPFER UND EIN ZWEIFELLOSES SCHULDOPFER. WENN EINER DAS EINE GEGESSEN UND DARAUF EIN ANDERER GEKOMMEN IST UND DAS ANDERE GEGESSEN HAT, SO BRINGE DIESER EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER UND JENER EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER. R. ŠIMO͑N SAGT, BEIDE [ZUSAMMEN] BRINGEN EIN SÜNDOPFER UND EIN SCHULDOPFER. R. JOSE SAGT, ZWEI KÖNNEN NICHT [ZUSAMMEN] EIN SÜNDOPFER UND EIN SCHULDOPFER BRINGEN.
4WER VON EINEM [PROFANEN] STÜCKE TALG UND EINEM HEILIGEN STÜCKE TALG EINES VON IHNEN GEGESSEN HAT UND NICHT WEISS, WELCHES VON IHNEN ER GEGESSEN HAT, BRINGE EIN SÜNDOPFER; R. AQIBA SAGT, AUCH EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER; HAT ER AUCH DAS ANDERE GEGESSEN, SO BRINGE ER ZWEI SÜNDOPFER UND EIN ZWEIFELLOSES SCHULDOPFER.
5WENN EINER DAS EINE GEGESSEN HAT UND DARAUF EIN ANDERER GEKOMMEN IST UND DAS ANDERE GEGESSEN HAT, SO BRINGE DIESER EIN SÜNDOPFER UND JENER EIN SÜNDOPFER. R. A͑QIBA SAGT, DIESER [BRINGE EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER] UND JENER BRINGE EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER. R. ŠIMO͑N SAGT, DIESER BRINGE EIN SÜNDOPFER UND JENER BRINGE EIN SÜNDOPFER, UND BEIDE [ZUSAMMEN] BRINGEN EIN SCHULDOPFER. R. JOSE SAGT, ZWEI KÖNNEN NICHT [ZUSAMMEN] EIN SCHULDOPFER BRINGEN.
6WER VON EINEM [PROFANEN] STÜCKE TALG UND EINEM STÜCKE TALG VON ÜBRIGGEBLIEBENEM EINES VON IHNEN GEGESSEN HAT UND NICHT WEISS, WELCHES VON IHNEN ER GEGESSEN HAT, BRINGE EIN SÜNDOPFER UND EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER; HAT ER AUCH DAS ANDERE GEGESSEN, SO BRINGE ER DREI SÜNDOPFER.
7WENN EINER DAS EINE GEGESSEN HAT UND DARAUF EIN ANDERER GEKOMMEN IST UND DAS ANDERE GEGESSEN HAT, SO BRINGE DIESER EIN SÜNDOPFER UND EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER UND JENER EIN SÜNDOPFER UND EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER. R. ŠIMO͑N SAGT, DIESER BRINGE EIN SÜNDOPFER UND JENER BRINGE EIN SÜNDOPFER, UND BEIDE BRINGEN [ZUSAMMEN] EIN SÜNDOPFER. R. JOSE SAGT, ZWEI KÖNNEN NICHT [ZUSAMMEN] EIN SÜNDOPFER BRINGEN, DAS WEGEN EINER SÜNDEDARZUBRINGEN IST.
8GEMARA. Raba sprach zu R. Naḥman: Nach R. Jose können somit zwei [zusammen] nur ein Sündopfer nicht bringen, wohl aber können zwei [zusammen] ein Schwebe-Schuldopfer bringen, und dies lehrt ja auch der erste Autor!? –
9Wolltest du sagen, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen bei einem Stücke von zweiStücken, so wird ja gelehrt: R. Jose sagt, dieser bringe ein Schwebe-Schuldopfer und jener bringe ein Schwebe-Schuldopfer!? Dieser erwiderte: Er lehrt uns folgendes: der erste Autor ist R. Jose.
10VON EINEM STÜCKE TALG UND EINEM STÜCKE HEILIGES &C., EINEM [PROFANEN] STÜCKE TALG UND EINEM HEILIGEN STÜCKE TALG &C., EINEM STÜCKE TALG UND EINEM STÜCKE TALG VON ÜBRIGGEBLIEBENEM &C. Raba sprach zu R. Naḥman: Er sollte doch auch ein zweifelloses Schuldopfer bringen, denn es ist ja Übriggebliebenes von Heiligem!? Dieser erwiderte: Es war keine Peruṭa wert. –
11Aber vorher spricht er ja von dem Falle, wenn es eine Peruṭa wert war, denn er lehrt von einem zweifellosen Schuldopfer!? Dieser erwiderte: Das Stück, das nicht Übriggebliebenes war, war eine Peruṭa wert. –
12Er lehrt ja aberden Fall, daß jemand wegen eines Essens vier Sündopfer und ein Schuldopfer schuldig ist, wobei auch Übriggebliebenes mit aufgezählt wird!?
13Dieser erwiderte: Jenes gilt von einem großen [Stücke], dieses aber von einem kleinen. Oder auch, (dies ist kein Einwand:) jenes in der Regenzeit, dieses aber im Sommer.
14WENN EINER DAS EINE GEGESSEN HAT &C. Raba sprach zu R. Naḥman: Kann R. Šimo͑ndenn gesagt haben, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes,
15es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n sagt, wer am Versöhnungstage Aas gegessen hat, seifrei!?
16R. Šešeth, Sohn des R. Idi, erwiderte: Wenn er eine Niere mit dem Talggegessen hat. – Auch eine Niere mit dem Talge ist ja als Darzubringendes verboten, wieso kann sich nun das Verbot des Übriggebliebenen darauf erstrecken!?
17Wolltest du erwidern, R. Šimo͑n sei der Ansicht, Übriggebliebenes sei ein schweres Verbot und erstrecke sich auf das leichtere Verbot des Darzubringenden, so ist ja auch Aas ein leichteres Verbot und [das Essen am] Versöhnungstage ein schwereres Verbot, und das schwerere Verbot [des Essens am] Versöhnungstage erstreckt sich nicht auf das leichtere Verbot des Aases!? –
18Vielmehr, der Allbarmherzige hat bekundet, daß beim Heiligen ein Verbot sich auf Verbotenes erstrecke.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.