Keritot — Blatt 27a

1und im Schlußsatze nennt er Veruntreuung den Schuldopfer-Widder!? –

2Im Anfangsatze, wo der gekaufteWidder dem Grundbetrage mit dem Fünftel entspricht, nennt er das Geraubte Veruntreuung, im Schlußsatze, wo der gekaufte Widdernicht dem Grundbetrage mit dem Fünftelentspricht, nennt er den Schuldopfer-Widder Veruntreuung, und dazu bringe er einen Sela͑ mit dem Fünftel.

3R. Menasja b. Gada fragte: Kann man Sühne erlangen mit einer Vereinigungvon Fünfteln?

4Sagen wir: wenn du auch sagst, man könne Sühne erlangen mit dem Zuwachs des Heiligen, so gilt dies vielleicht nur deshalb, weilman sich damit bemüht hat, hierbei aber, wo man sich damit nicht bemüht hat, erlangt man keine Sühne;

5oder aber: wenn du auch sagst, man könne keine Sühne erlangen mit dem Zuwachs des Heiligen, so gilt dies vielleicht nur deshalb, weil man [den Zuwachs] nicht reservierthat, bei der Vereinigung von Fünfteln aberhat man ihn reserviert, und man erlangt damit Sühne. Sie fragten nämlich, ob man mit dem Zuwachs des Heiligen Sühne erlange oder nicht. –

6Komm und höre: Wenn jemand zwei Sela͑ für ein Schuldopfer reserviert und dafür zwei Widder zu Schuldopfern gekauft hat, so ist, wenn einer von ihnen zwei Sela͑ wert ist, dieser als sein Schuldopfer darzubringen, und der andere ist weiden zu lassen, bis er ein Gebrechen bekommt, und zu verkaufen, und das Geld fällt der freiwilligen Spendenkasse zu.

7Doch wohl, wenn er einen Widder für vier [Zuz] gekauft hat, und er an Wert zugenommen hat und acht wert ist. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß man mit dem Zuwachs des Heiligen Sühne erlange. – Nein, dies gilt von dem Falle, wenn der Hirt ihm billiger verkauft hat. –

8Komm und höre: Hat er einen Widder um einen Sela͑ gekauft und ihn gemästet und auf zwei gebracht, so ist er tauglich. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß man mit dem Zuwachs des Heiligen Sühne erlange. – Nein, anders ist es, wenn er ihn gemästet hat, denn er hat ja acht [Zuz] aufgewendet. –

9Komm und höre: Wenn er einen Widder um einen Sela͑ gekauft hat und er zwei wert ist, so ist er tauglich. – Dies ebenfalls in dem Falle, wenn er ihn gemästet hat. –

10Demnach ist es ja der Anfangsatz!? – Der Anfangsatz spricht von dem Falle, wenn er ihn um vier gekauft und ihn um weitere vier aufgewertet hat, sodaß er acht aufgewendet hat, und der Schlußsatz spricht von dem Falle, wenn er den Widder um vier gekauft und ihn für drei aufgewertet hat, und er jetzt acht wert ist. –

11Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: und er ersetze einen Sela͑; er hat ja sieben [Zuz] ausgegeben!? – Unter ersetzen ist zu verstehen die Ergänzung zum Sela͑. –

12Wenn er der Ansicht ist, man könnte mit dem Zuwachs des Heiligen keine Sühne erlangen, so nützt es ja nicht, daß er die Ergänzung zum Sela͑ zahlt, es muß ja ein Widder von zwei Sela͑ sein, was hierbei nicht der Fall ist!? – Er ist tatsächlich der Ansicht, man könne Sühne erlangen mit dem Zuwachs des Heiligen. –

13Demnach sollte er doch die Ergänzung zum Sela͑ nicht geben müssen!? – Er muß die Ergänzung zum Sela͑ deshalb geben, weil zu berücksichtigen ist, man könnte glauben, ein Widder, der keine zwei Sela͑ wert ist, schaffe Sühne. –

14Wie bleibt es damit? – Komm und höre: War er bei der Absonderung einen Sela͑ wert und bei der Sühne zwei Sela͑, so hat man seiner Pflicht nicht genügt.

15R. Elea͑zarfragte: Erlangt man Sühne mit dem Zuwachs des Heiligen oder nicht? Da sprach R. Joḥanan: So viele Jahre lebte dieser unter uns, und er hat von mir diese Halakha nicht gehört. –

16Demnach sagte es R. Joḥanan? – Allerdings, und zwar sagte er es in Bezug auf folgende Lehre: Das Junge des Dankopfers, sein Eingetauschtes und das anstelle eines abhandengekommenen Dankopfers wiederum abgesonderte benötigen nicht der Brote.

17Hierzu ließ R. Ḥanina im Namen R. Joḥanans sagen: Dies nur nachder Sühne, nur dann benötigt das Junge nicht der Brote, vor der Sühne aber benötigt es wohl der Brote.

18Demnach ist er der Ansicht, man erlange Sühne mit dem Zuwachs des Heiligen.

19R. Elea͑zar fragte: Kann Lebendes verdrängtwerden oder nicht? Da sprach R. Joḥanan: So viele Jahre lebte dieser unter uns, und er hat von mir diese Halakha nicht gehört. –

20Demnach sagte es R. Joḥanan? – Allerdings. R. Joḥanan sagte nämlich: Wenn das Vieh zwei Gesellschaftern gehört hatte und einer die Hälfte geweiht hat, dann die andere Hälfte gekauft und sie ebenfalls geweiht hat, so ist es heilig und darf nicht dargebrachtwerden; es kann umgetauscht werden und das Eingetauschte gleicht diesem selber.

21Hieraus ist dreierlei zu entnehmen. – Es ist zu entnehmen, daß Lebendes verdrängt werden kann, denn er lehrt, es sei nicht darzubringen; es ist zu entnehmen, daß die Heiligkeit des Geldwertes verdrängt werden kann, denn er lehrt, das Eingetauschte gleiche diesem selber; und es ist zu entnehmen, daß es beim Geldwerte eine Verdrängung gebe, denn er lehrt, es sei heilig, doch wohl der Geldwert.

22R. Elea͑zar fragte: Wie ist es, wenn Lämmer billiger geworden sind: sagen wir, [erforderlich sei:]das beste eurer Gelübde, was hierbei der Fall ist, oder aber [erforderlich sei:]im Werte von Šeqalim, was hierbei nicht der Fall ist?

23Da sprach R. Joḥanan: So viele Jahre lebten wir im Lehrhause, und wir haben diese Halakha nicht gehört. – Etwa nicht, R. Joḥanan sagte ja im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Die Tora hat bei [den Opfern] der der Sühne Bedürftigendeshalb keinen Wert festgesetzt, weil, wenn Lämmer billiger werden sollten, es für sie kein Mittel geben würde, Heiliges essen zu dürfen. – Lies: wir haben diese Halakha nicht gelehrt. –

24Aber R. Zera b. Ada wiederholte ja vor ihm alle dreißig Tage sein Studium!? – Lies: nach dieser Halakha wurde bei uns im Lehrhause nicht verlangt.

25Der Text. R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Die Tora hat bei [den Opfern] der der Sühne Bedürftigen deshalb keinen Wert festgesetzt, weil, wenn Lämmer billiger werden sollten, es für sie kein Mittel geben würde, Heiliges essen zu dürfen.

26Abajje wandte ein: Demnach sollte doch für das Sündopfer wegen Talg[genusses]ein Wert festgesetzt worden sein, denn dieses wird ja zur Sühne dargebracht, und nicht um Heiliges essen zu dürfen!? Raba wandte ein: Demnach sollte doch für das Schuldopfer des Naziräers ein Wert festgesetzt worden sein, denn dieses wird zur Aufhebungdargebracht!? R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Du hast nichts, was zur Aufhebung kommt, außer dem Schuldopfer des Naziräers. – Ein Einwand.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.