Keritot — Blatt 27b

1WENN JEMAND SEIN SÜNDOPFER ABGESONDERT HAT UND GESTORBEN IST, SO DARF SEIN SOHN ES NICHT SEINERSTATTBRINGEN. MAN DARF ES FERNER NICHT VON EINER SÜNDE FÜR EINE ANDERE SÜNDE BRINGEN; SELBST WENN MAN EINES ABGESONDERT HAT WEGEN TALGES, DEN MAN GESTERN GEGESSEN HAT, DARF MAN ES NICHT BRINGEN WEGEN TALGES, DEN MAN HEUTE GEGESSEN HAT, DENN ES HEISST: sein Opfer &c. wegen seiner Sünde, SEIN OPFER MUSS AUF DEN NAMEN DIESER SÜNDE SEIN.

2GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: SeinOpfer; man genügt seiner Pflicht nur mit seinem Opfer, nicht aber mit dem Opfer seines Vaters.

3Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht nicht mit dem von seinem Vater wegen einer leichten [Sünde] abgesonderten Vieh bei einer schweren, oder wegen einer schweren bei einer leichten, wohl aber genüge man seiner Pflicht mit dem von seinem Vater wegen einer leichten [Sünde] abgesonderten Opfer bei einer leichten, oder wegen einer schweren bei einer schweren, so heißt es [wiederum] sein Opfer, man genügt seiner Pflicht mit seinem Opfer, nicht aber genügt man seiner Pflicht mit dem Opfer seines Vaters.

4Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht nicht selbst mit dem von seinem Vater wegen einer leichten [Sünde] abgesonderten Vieh bei einer leichten, oder einer schweren bei einer schweren, nur wenn er ein Vieh abgesondert hat, wie auch beim Nazirate das Scherennicht mit dem von seinem Vater abgesonderten Vieh erfolgen darf,

5wohl aber genüge man seiner Pflicht mit dem von seinem Vater reserviertenGelde, selbst wegen einer leichten [Sünde] bei einer schweren, oder wegen einer schweren bei einer leichten, wie auch beim Nazirate das Scheren mit dem von seinem Vater reservierten Gelde erfolgen darf, wenn es unbezeichnetist, nicht aber, wenn es bezeichnet ist, so heißt es [wiederum] sein Opfer, man genügt seiner Pflicht mit seinem Opfer, nicht aber genügt man seiner Pflicht mit dem Opfer seines Vaters.

6Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht nicht einmal mit dem von seinem Vater wegen einer leichten [Sünde] reservierten Gelde bei einer leichten, oder wegen einer schweren bei einer schweren, wohl aber genüge man seiner Pflicht mit einem Opfer, das man selber abgesondert hat, sogar bei einer schweren wegen einer leichten oder bei einer leichten wegen einer schweren, so heißt es: sein Opfer &c. wegen seiner Sünde, [das Opfer] muß auf den Namen dieser Sünde sein.

7Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht nicht mit seinem eigenen Opfer, selbst wegen einer leichten [Sünde] bei einer leichten, oder wegen einer schweren bei einer schweren, nur wenn man das Vieh abgesondert hat, wie man auch, wenn man ein Vieh wegen Talg[genusses] abgesondert und es wegen Blut[genusses] gebracht hat, oder wegen Blut[genusses abgesondert] und wegen Talg[genusses] gebracht hat, keine Veruntreuungbegangen hat und keine Sühne erlangt,

8wohl aber genüge man seiner Pflicht mit dem Gelde, das man für sich reserviert hat, wegen einer leichten [Sünde] bei einer leichten, oder wegen einer schweren bei einer schweren, oder wegen einer schweren bei einer leichten, oder wegen einer leichten bei einer schweren,

9wie man auch, wenn man Geld [zu einem Opfer] wegen Talg[genusses] reserviert und man dafür [ein Opfer] wegen Blut[genusses] gebracht hat, oder wegen Blut[genusses reserviert] und dafür [ein Opfer] wegen Talg[genusses] gebracht hat, eine Veruntreuung begangen und Sühne erlangt hat, so heißt es: sein Opfer &c. wegen seiner Sünde, sein Opfer muß auf den Namen seiner Sünde sein. –

10Was heißt keine Veruntreuung begangen hat und keine Sühne erlangt? R. Šemuél b. Šimi erklärte es vor R. Papa: Er meint es wie folgt: da man dabei keine Veruntreuung begehenkann, so hat man auch keine Sühne erlangt. Nur deshalb kann man die Bestimmung nicht abändern;

11wenn man aber bei [reserviertem] Gelde die Bestimmung ändert, begeht man eine Veruntreuung und hat ein Veruntreuungs-Opfer zu bringen, somit könnte man glauben, man dürfe dies auch von vornherein, so lehrt er uns.

12MAN DARF FÜR DAS FÜR EIN SCHAF [GEHEILIGTE] GELD EINE ZIEGE BRINGEN, FÜR DAS FÜR EINE ZIEGE GEHEILIGTE EIN SCHAF BRINGEN, FÜR DAS FÜR EIN SCHAF ODER EINE ZIEGE GEHEILIGTE TURTELTAUBEN ODER JUNGE TAUBEN BRINGEN, UND FÜR DAS FÜR TURTELTAUBEN ODER JUNGE TAUBEN GEHEILIGTE EIN ZEHNTEL EPHABRINGEN.

13ZUM BEISPIEL: WENN JEMAND [GELD] FÜR EIN SCHAF ODER EINE ZIEGE RESERVIERT HAT UND VERARMT IST, SO BRINGE ER DAFÜREINEN VOGEL; IST ER ÄRMER GEWORDEN, SO BRINGE ER DAFÜREIN ZEHNTEL EPHA. HAT ER [GELD] FÜR EIN ZEHNTEL EPHA ABGESONDERT UND IST REICH GEWORDEN, SO BRINGE ER DAFÜREINEN VOGEL; IST ER REICHER GEWORDEN, SO BRINGE ER DAFÜREIN SCHAF ODER EINE ZIEGE.

14GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Von seiner Sünde, von seiner Sünde, wegen seiner Sünde; was lehrt dies?

15Hieraus ist zu entnehmen, daß man für das für ein Schaf geheiligte [Geld] eine Ziege bringen darf, für das für eine Ziege geheiligte ein Schaf bringen darf, für das für ein Schaf oder eine Ziege geheiligte Turteltauben oder junge Tauben bringen darf, und für das für Turteltauben oder junge Tauben geheiligte ein Zehntel Epha bringen darf.

16Zum Beispiel: wenn jemand [Geld] für ein Schaf oder für eine Ziege reserviert hat und verarmt ist, so bringe er dafür einen Vogel; ist er ärmer geworden, so bringe er dafür ein Zehntel Epha. Hat er ein Zehntel Epha abgesondert und ist reich geworden, so bringe er dafür einen Vogel; ist er reicher geworden, so bringe er dafür ein Schaf oder eine Ziege.

17Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege abgesondert hat und es gebrechenbehaftet geworden ist, so kann er für den Erlös einen Vogel bringen; wenn er einen Vogel abgesondert hat und er gebrechenbehaftet geworden ist, so darf er nicht für den Erlös ein Zehntel Epha bringen, weil es bei einem Vogel keine Auslösung gibt.

18Darum heißt es: von seiner Sünde, wegen seiner Sünde.

19Und [das Wort] von seiner Sünde ist sowohl bei Schaf oder Ziege als auch beim Vogel nötig. Würde die Schrift es nur bei der Heiligung [von Geld] für ein Schaf oder eine Ziege geschrieben haben, so könnte man glauben, nur wenn er es für ein Schaf reserviert hat, dürfe er, wenn er arm wird, es für einen Vogel verwenden, dafür einen Vogel zu bringen, weil Schaf und Vogel beide Blutopfer sind,

20während das Zehntel Epha kein Blutopfer ist; wenn daher die Schrift beim Vogel nicht von seiner Sünde geschrieben hätte, könnte man glauben, wenn er Geld für ein Vogelopfer reserviert hat und arm geworden ist, dürfe er dafür nicht ein Zehntel Epha bringen, weil es kein Blutopfer ist, sondern bringe ein Zehntel Epha aus seiner Tasche, und das reservierte Geld falle der freiwilligen Spendenkasse zu. Daher schrieb die Schrift wiederum beim Vogel von seiner Sünde, um zu sagen, daß man auch für das für einen Vogel geheiligte [Geld] ein Zehntel Epha bringen dürfe.

21(Er meint es wie folgt:) wenn er [Geld] für ein Zehntel Epha reserviert hat und vor der Darbringung reich geworden ist, so füge er hinzu und bringe einen Vogel; ist er reicher geworden, so füge er hinzu und bringe ein Schaf oder eine Ziege. –

22Wozu heißt es beim Zehntel Epha wegen seiner Sünde? Würde es nur beim Vogel geheißen haben von seiner Sünde, so könnte man glauben, nur wenn er Geld für einen Vogel reserviert hat und reicher geworden ist, könne er hinzufügen und ein Schaf oder eine Ziege bringen, weil beide Blutopfer sind,

23wenn er aber Geld für ein Zehntel Epha reserviert hat und reich geworden ist, bringe er, wenn er weniger reich geworden ist, einen Vogel, und wenn er reicher geworden ist, ein Schaf oder eine Ziege, das reservierte Geld aber falle der freiwilligen Spendenkasse zu; daher schrieb die Schrift beim Sündopfer des Reichen und des Armen von seiner Sünde und bei dem des sehr Armen wegen seiner Sünde, um es so auszulegen, wie wir gesagt haben.

24R. Elea͑zar sagte im Namen R. Oša͑jas: Wenn ein Reicher, der das Heiligtum verunreinigt hat, ein Vogelpaar

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.