Keritot — Blatt 28a

1statt seines Schafes abgesondert hat und arm geworden ist, so ist es, da es einmal verdrängtwar, verdrängt.

2R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Hieraus ist dreierlei zu entnehmen. Es ist zu entnehmen, daß Lebendes verdrängt werden kann, daß die Heiligkeit des Geldes verdrängt werden kann,

3und daß das, was früherverdrängt war, verdrängt bleibe.

4R. U͑qaba b. Ḥama wandte ein: Wenn jemand vor dem Pesaḥfeste ein Weibchen als Pesaḥopferabgesondert hat, so ist es weiden zu lassen, bis es ein Gebrechen bekommt, und zu verkaufen, und für den Erlös bringe er das Pesaḥopfer. Hat es ein Männchen geworfen, so ist es weiden zu lassen, bis es ein Gebrechen bekommt, und zu verkaufen, und für den Erlös bringe er das Pesaḥopfer.

5R. Šimo͑n sagt, dieses ist selbst als Pesaḥopfer darzubringen. Hieraus ist also zu entnehmen, daß Lebendes nicht verdrängt werde!? –

6Ich will dir sagen; in der Schule R. Oša͑jas lehrten sie es nach den Rabbanan, R. Šimo͑n aber ist der Ansicht, Lebendes könne nicht verdrängt werden,

7und essei von der Auslosung nicht abhängig. Es wird nämlich gelehrt: Verendet einer von ihnen, so hole man den anderen ohne Auslosung– so R. Šimo͑n.

8R. Šimo͑n ist demnach der Ansicht, Lebendes könne nicht verdrängt werden, und es sei von der Auslosung nicht abhängig.

9R. Ḥisda sagte: Das Vogelpaar kann nur durch den Eigentümer beim Nehmen oder durch den Priester bei der Herrichtung bezeichnetwerden.

10R. Šimi b. Aši sagte: Folgendes ist der Grund R. Ḥisdas; es heißt: sie soll zwei Turteltauben nehmen &c:und der Priester soll herrichten &c.; entweder durch den Eigentümer beim Nehmen oder durch den Priester bei der Herrichtung.

11Man wandte ein:er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer, und nicht macht ihn der Priester zum Sündopfer.

12Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn in einem Falle, wo das Los nichtheiligt, die Bezeichnung heiligt, um wieviel mehr sollte die Bezeichnung in einem Falle heiligen, wo das Los heiligt;

13daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.

14Hier lehrt er von der Bezeichnung ebenso wie vom Lose; wie bei der Auslosung nicht durch das Nehmen und nicht durch die Herrichtung, ebenso bei der Bezeichnung nicht durch das Nehmen und nicht durch die Herrichtung.

15Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn in einem Falle, wo das Los nicht heiligt, beim Nehmen des Eigentümers und bei der Herrichtung durch den Priester die Bezeichnung heiligt, entweder durch den Eigentümer beim Nehmen oder durch den Priester bei der Herrichtung, um wieviel mehr sollte da, wo das Los es ohne Nehmen und ohne Herrichtung heiligt, die Bezeichnung beim Nehmen oder bei der Herrichtung heiligen.

16Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.

17Man wandte ein: Wenn ein Armer, der das Heiligtum verunreinigt hat, Geld für ein Vogelpaar reserviert hat, und nachdem er reich geworden ist,

18sagt: dieses für mein Sündopfer und dieses für mein Brandopfer, so füge er zum Gelde für das Brandopfer hinzu und bringe sein Pflichtopfer, er darf aber nicht das Geld für das Brandopfer dazu nehmen, hinzufügen und sein Pflichtopferbringen.

19Hierbei ist ja weder das Nehmen noch die Herrichtung erfolgt, und er lehrt, daß er sein Pflichtopfer nur vom Gelde seines Sündopfers bringen dürfe!?

20R. Šešeth erwiderte: Glaubst du, daß diese Lehre eine korrekte ist!? Sie lehrt: nachdem er reich geworden ist, während doch R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas sagte, ein Reicher, der das Heiligtum verunreinigt und das Opfer eines Armen gebracht hat, habe seiner Pflicht nichtgenügt.

21Du mußt also berichtigen: gesagt hatte, als er noch arm war, berichtige auch: der beim Reservierengesagt hatte. –

22Wie ist es aber nach R. Ḥaga zu erklären, der im Namen R. Jošijas sagte, er habe seiner Pflicht genügt!? – Lies: und nachher kauft und sagt.

23Man wandte ein: Wenn ein armer Aussätziger das Opfer eines reichen gebracht hat, so hat er seiner Pflicht genügt: wenn ein reicher das Opfer eines armen gebracht hat, so hat er seiner Pflicht nicht genügt. Dies ist eine Widerlegung des R. Ḥaga, der im Namen R. Jošijas gesagt hat!? –

24Er kann dir erwidern: anders verhält es sich bei einem Aussätzigen, bei dem der Allbarmherzige es durch [das Wort]dies ausgeschlossen hat. –

25Demnach sollte doch auch ein armer Aussätziger, der das Opfer eines reichen gebracht hat, seiner Pflicht nicht genügt haben!? – Wohin denn, die Schrift hat ihn ja durch [das Wort]Gesetz wieder einbegriffen. – Es wird ja aber gelehrt: Gesetz, dies schließt einen armen Aussätzigen ein, der das Opfer eines reichen gebracht hat, daß er seiner Pflicht genügt hat. Man könnte glauben, auch ein reicher, der das Opfer eines armen gebracht hat, habe seiner Pflicht genügt, so heißt es dies. –

26Sollte es doch hiervon gefolgert werden!? – Die Schrift sagt:wenn er arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht; nur ein reicher Aussätziger, der das Opfer eines armen gebracht hat, hat seiner Pflicht nicht genügt, ein Reicher aber, der das Heiligtum verunreinigt hat und das Opfer eines Armen gebracht hat, hat seiner Pflicht genügt.

27R. ŠIMO͑N SAGTE: SCHAFE WERDEN ÜBERALL VOR ZIEGEN GENANNT, MAN KÖNNTE NUN GLAUBEN, WEIL SIE BEVORZUGTER SIND ALS DIESE, SO HEISST ES:wenn er ein Schaf als sein Sündopfer bringt, DIES LEHRT, DASS SIE EINANDER GLEICHEN.

28TURTELTAUBEN WERDEN ÜBERALL VOR JUNGEN TAUBEN GENANNT; MAN KÖNNTE NUN GLAUBEN, WEIL SIE BEVORZUGTER SIND ALS DIESE, SO HEISST ES:eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer, DIES LEHRT, DASS SIE EINANDER GLEICHEN.

29DER VATER WIRD ÜBERALL VOR DER MUTTER GENANNT, MAN KÖNNTE NUN GLAUBEN, WEIL DIE EHRUNG DES VATERS DER EHRUNG DER MUTTER VORGEHT, SO HEISST ES: ihr sollt jeder Mutter und Vater fürchten, DIES LEHRT, DASS SIE EINANDER GLEICHEN. JEDOCH SAGTEN DIE WEISEN, DER VATER GEHE STETS DER MUTTER VOR, WEIL ER UND SEINE MUTTER ZUR EHRUNG SEINES VATERS VERPFLICHTET SIND.

30DASSELBE GILT AUCH VON DER GESETZESKUNDE: IST SIE DEM SOHNE VOM LEHRER BESCHIEDEN, SO GEHT DER LEHRER STETS DEM VATER VOR, WEIL ER UND SEIN VATER ZUR EHRUNG SEINES LEHRERS VERPFLICHTET SIND.

31GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Vier Schreie stieß der Tempelvorhof aus. Der erste Schrei: Hinaus von hier, Söhne E͑lis, Ḥophni und Pinḥas, die ihr den Tempel verunreinigt habt.

32Der zweite Schrei: Öffnet euch, ihr Tore, damit Joḥananb. Nadbaj, Schüler des Pinqaj, eintrete und seinen Bauch mit den Heiligtümern des Himmels fülle. Man erzählt von Ben Nidbaj, daß er vierzig Sea͑ junger Tauben zum Nachtische aß.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.