Keritot — Blatt 4a

1auch beim Gotteslästerer das Bewegen der Lippen als Tätigkeit gelten!? Raba erwiderte: Anders verhält es sich beim Gotteslästerer, weil es [hauptsächlich] im Herzen erfolgt. Sonst aber gilt die Bewegung der Lippen als Tätigkeit.

2R. Zera wandte ein: Ausgenommen das überführte Falschzeugnis, da dabei keine Tätigkeit ausgeübt wird. Weshalb denn, dabei heißt es ja:durch den Mund!? Raba erwiderte: Anders ist es beim überführten Falschzeugnis, weil es hauptsächlich auf das Sehen ankommt.

3WER TALG ISST. Die Rabbanan lehrten:Ihr sollt keinen Talg von Rind, Schaf und Ziege essen; man ist wegen jedes besonders schuldig – so R. Jišma͑él; die Weisen sagen, man sei [wegen aller] nur einmal schuldig.

4Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht. R. Jišma͑él ist der Ansicht, wegen des allgemein Verbotenen sei zu geißeln, und die Rabbanan sind der Ansicht, wegen des allgemein Verbotenen sei nicht zu geißeln. –

5Tatsächlich ist R. Jišma͑él der Ansicht, wegen des allgemein Verbotenen sei nicht zu geißeln, nur ist es hierbei anders, weil hier Schriftworte überflüssig sind. Der Schriftvers sollte ja lauten: ihr sollt keinen Talg essen, wenn es aber noch von Rind, Schaf und Ziege heißt, so deutet dies auf die Teilung. –

6Und die Rabbanan!? – Würde es nicht geheißen haben: von Rind, Schaf und Ziege, so könnte man glauben, auch der Talg vom Wild sei einbegriffen, so heißt es: von Rind, Schaf und Ziege, um zu sagen, daß nur Talg von Rind, Schaf und Ziege verboten ist, vom Wild aber erlaubt. – Sie haben ihm ja treffend erwidert!? –

7Vielmehr, folgendes ist der Grund R. Jišma͑éls; er ist der Ansicht, es sollte ja heißen: ihr sollt keinen Talg vom Rinde essen, wenn es aber noch Schaf und Ziege heißt, so deutet dies auf die Teilung. –

8Und die Rabbanan!? – Sie sind der Ansicht, wenn der Allbarmherzige nur keinen Talg vom Rinde geschrieben hätte, so könnte man glauben, man folgere durch [das Wort] Rind, das auch beim Šabbathgesetzegebraucht wird,

9wie beim Šabbathgesetze Wild und Geflügel diesem gleichen, ebenso gleichen Wild und Geflügel diesem auch hinsichtlich des [Talg]essens; daher schrieb der Allbarmherzige Rind, Schaf und Ziege, um zu sagen, daß er nur von diesen verboten ist, von Wild und Geflügel aber erlaubt. –

10Sie haben ihm ja treffend erwidert!? – Vielmehr folgendes ist sein Grund; er ist der Ansicht, es sollte ja heißen: ihr sollt keinen Talg vom Schafe essen, oder auch: ihr sollt keinen Talg von der Ziege essen, wenn es aber heißt: ihr sollt keinen Talg von Rind, Schaf und Ziege essen, so deutet dies auf die Teilung. –

11Und die Rabbanan!? – Sie sind der Ansicht, wenn er nur geschrieben hätte: keinen Talg vom Schafe, so könnte man glauben, nur Talg vom Schafe sei verboten, der von Rind und Ziege aber sei erlaubt. Und wollte man einwenden, worin denn die Bedeutung des Schafes bestehe, so wäre zu erwidern: weil es hinsichtlich des Fettschwanzesbevorzugter ist.

12Dies nach einer Lehre des R. Ḥananja: wozu nennt die Schrift die Opferteile des Rindes, die Opferteile des Schafes und die Opferteile der Ziege besonders, wie es heißt: nur das Erstgeborene eines Rindes &c.?

13Dies ist nötig; würde sie es nur beim Rinde geschrieben haben, so könnte man glauben, von diesem sei hinsichtlich des Schafes und der Ziege nicht zu folgern, denn es wäre zu erwidern: wohl gilt dies beim Rinde, bei dem das Gußopfer größerist.

14Sollte der Allbarmherzige es doch nur beim Schafe geschrieben haben, und man würde hinsichtlich des Rindes und der Ziege vom Schafe gefolgert haben!? Man könnte erwidern: wohl gilt dies beim Schafe, das hinsichtlich des Fettschwanzes bevorzugter ist.

15Sollte der Allbarmherzige es nur bei der Ziege geschrieben haben, und man würde von dieser hinsichtlich des Rindes und des Schafes gefolgert haben!? Man könnte erwidern: wohl gilt dies bei der Ziege, denn diese ist bevorzugter beim Götzendienste.

16Sollte er es doch, wenn es von einem nicht zu folgern ist, von zweien geschrieben haben, und man würde es hinsichtlich des einen von beiden gefolgert haben!? Welches denn: wollte man hinsichtlich des Rindes von Schaf und Ziege folgern, so wäre zu erwidern: wohl gilt dies von Schaf und Ziege, die hinsichtlich des Pesaḥopfersbevorzugter sind.

17Wenn er es beim Schafe nicht geschrieben hätte und man hinsichtlich dessen von Rind und Ziege folgern wollte, so wäre zu erwidern: wohl gilt dies von Rind und Ziege, die beim Götzendienstebevorzugter sind.

18Und wenn er es bei der Ziege nicht geschrieben hätte und man es hinsichtlich dieser von Rind und Schaf folgern wollte, so wäre zu erwidern: wohl gilt dies von Rind und Schaf, bei denen es eine Überlegenheitgibt. Sie sind daher von einander nicht zu folgern. –

19Sie haben ihm ja treffend erwidert!? – Vielmehr, tatsächlich ist der Grund R. Jišma͑éls, wie wir zuerst gesagt haben, es sollte nur keinen Talg heißen und nichts weiter, wenn du aber einwendest, er schreibe deshalb Rind, Lamm und Ziege, um den Talg vom Wilde zu erlauben,

20so befaßt sich die Schrift an dieser Stelle mit den Opfern, und man achte auf den Zusammenhang. –

21Demnach sind die Rabbanan der Ansicht, man folgere nicht aus dem Zusammenhange!? – Nein, alle sind der Ansicht, man folgere aus dem Zusammenhange, und ihr Streit besteht in folgendem: R. Jišma͑él ist der Ansicht, man folgere[hinsichtlich eines Verbotes von einem Verbote, einerlei ob von einem gewöhnlichen Verbote oder von einem mit der Ausrottung belegten Verbote],

22und die Rabbanan sind der Ansicht, man folgere hinsichtlich eines Verbotes von einem Verbote, nicht aber hinsichtlich eines Verbotes von der Ausrottung.

23Wenn du aber willst, sage ich: folgendes ist der Grund der Rabbanan. R. Mari sprach zu R. Zebid: Demnachsollte doch der Fettschwanz von Profanem [zum Essen] verboten sein!? Dieser erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift: keinen Talg von Rind, Schaf und Ziege, nur was bei allen gleich ist, was bei diesem nicht der Fall ist.

24Somit deuten die Worte Rind, Schaf und Ziege darauf, daß der Fettschwanz von Profanem erlaubt ist. – Und R. Jišma͑él!? – Er kann dir erwidern: demnach sollte die Schrift sagen: keinen Talg von Rind und Schaf, wenn es aber auch Ziege heißt, so deutet dies auf die Teilung.

25R. Ḥanina sagte: R. Jišma͑él pflichtet hinsichtlich des Opfers bei, daß dieserhalb nur ein Sündopfer darzubringen ist. – Weshalb? – Weil dieses Verbot nicht dem Inzestverbote gleicht.

26Die Rabbanan lehrten:Und er eines tut, und er von diesen tut, man ist nämlich wegen jeder [Sünde] besonders schuldig.

27Wenn jemand Talg und Talggegessen hat, ein Vergehen bei zweimaligem Entfallen, so ist er zweimal schuldig; wenn zwei Vergehenbei einem Entfallen, so ist er zweimal schuldig.

28Rami b. Ḥama sprach zu R. Ḥisda: Einleuchtend ist es, daß er wegen eines Vergehens bei zweimaligem Entfallen zweimal schuldig ist, weil das Entfallen sie teilt, weshalb aber ist er wegen zweier Vergehen bei einem Entfallen zweimal schuldig, sie müssen ja durch das Entfallen geteilt sein, was hierbei nicht der Fall ist!?

29Dieser erwiderte: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn jemand Talg von Übriggebliebenem gegessen hat; er ist wegen des Übriggebliebenen und des Talges schuldig. Jener entgegnete: Demnach sollte er auch wegen des Heiligen schuldig sein!?

30Vielmehr, erwiderte R. Šešeth, hier wird von dem Falle gesprochen, wenn jemand Talg von Heiligem gegessen hat, und zwar nach R. Jehuda. Es wird nämlich gelehrt: Wer Talg von einem Aase gegessen hat, wer Talg von Heiligem gegessen hat, ist zweimalschuldig. R. Jehuda sagt, wenn Talg von Heiligem, sei er dreimalzu geißeln.

31Im Westen lachten sie darüber: Sollte man es doch auf den Fall beziehen, wenn beispielsweise Talg von einem Rinde, einem Schafe und einer Ziege, und zwar nach R. Jišma͑él, welcher sagt, dieserhalb sei dreimal zu geißeln!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.