Keritot — Blatt 4b

1Er addiziert es also nicht R. Jišma͑él, weil R. Ḥanina sagte, R. Jišma͑él pflichte hinsichtlich des Opfers bei, daß er nur ein Sündopfer schuldig sei, somit ist es auch nicht R. Jehuda zu addizieren. denn R. Elea͑zar sagte, R. Jehuda pflichte hinsichtlich des Opfers bei, daß er nur ein Sündopfer darzubringen habe,

2Vielmehr, erklärte Reš Laqiš im Namen des Bar Taíṭani, hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihn aus zwei Schüsseln gegessen hat, nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die Schüsseln teilen.

3Der Text. Wer Talg von einem Aase gegessen hat, ist zweimal zu geißeln, wer Talg von Heiligem, ist zweimal zu geißeln. R. Jehuda sagt, wenn Talg von Heiligem, so ist er dreimal zu geißeln.

4R. Šezbi sprach zu Raba: Erklärlich ist die Ansicht R. Jehudas, denn es sind verschiedene Schriftversevorhanden:ein ewiges Gesetz,ihr sollt keinen Talg von Rind, Schaf und Ziege essen, und:kein Gemeiner soll Heiliges essen, das sind also drei Verbote; was ist aber der Grund der Rabbanan? –

5Sie sind der Ansicht, das Verbot [im Verse] ein ewiges Gesetz spreche von Heiligem und das Verbot des (Rinder)talges spreche von Profanem. Und beides ist nötig.

6Würde der Allbarmherzige es nur von Heiligem geschrieben haben, so könnte man glauben, nur der Talg von Heiligem sei verboten, weil es bei diesem strenger ist, nicht aber gelte dies von Profanem, daher schrieb der Allbarmherzige: keinen Talg von Rind.

7Und würde er nur geschrieben haben: keinen Talg von Rind, so könnte man glauben, nur der Talg von Profanem sei verboten, weil er von der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, beim Heiligen aber, wobei der Talg aus der Allgemeinheit heraus erlaubt wordenist, sei, wenn das Fleisch erlaubt ist, auch der Talg erlaubt. Daher ist beides nötig. –

8Und R. Jehuda!? – Er ist der Ansicht, auch der Vers vom Talg eines Rindes befindet sich im Zusammenhange mit dem Heiligen. –

9Demnach sind die Rabbanan der Ansicht, man folgere nicht aus dem Zusammenhange!? –

10Nein, alle sind der Ansicht, man folgere aus dem Zusammenhange, und ihr Streit besteht in folgendem: R. Jehuda ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich eines Verbotes von einem Verbote und hinsichtlich eines Verbotes von der Ausrottung, und die Rabbanan sind der Ansicht, man folgere hinsichtlich eines Verbotes von einem Verbote, man folgere aber nicht hinsichtlich eines Verbotes von der Ausrottung. –

11Worauf deutet demnach nach R. Jehuda der Schriftvers:ihr sollt keinen Talg und kein Blut essen? – Dieser ist zur Vergleichung nötig. Es wird nämlich gelehrt: Ihr sollt keinen Talg und kein Blut essen, wie wegen des Talges zweimal zu geißeln ist, ebenso ist wegen des Blutes zweimal zu geißeln. –

12Wegen des Talges ist wohl deshalb zweimal zu geißeln, ohne daß dies durch Vergleichung gefolgert wird, weil diesbezüglich zwei Schriftverse vorhanden sind: ihr sollt keinen Talg und kein Blut essen, und ferner: keinen Talg von Rind und Schaf, somit sollte auch wegen des Blutes zweimal zu geißeln sein, ohne daß dies durch Vergleichung gefolgert wird, denn auch diesbezüglich sind zwei Verbote vorhanden: ihr sollt keinen Talg und kein Blut essen, und ferner:ihr sollt in all euren Wohnorten kein Blut essen, von Geflügel und Vieh!? –

13Sage vielmehr: wie wegen des Talges dreimal zu geißeln ist, ebenso ist wegen des Blutes dreimal zu geißeln.–

14Wegen des Talges ist wohl deshalb dreimal zu geißeln, weil diesbezüglich zwei der genannten Verbote vorhanden sind und das Verbot [des Heiligen] für einen Gemeinen, das sind also drei, und dies ist ja auch beim Blute der Fall!? –

15Diesist nötig; man könnte glauben, wie das Blut hinsichtlich der Veruntreuungausgeschlossen ist, sei es auch hinsichtlich des [Verbotes für einen] Gemeinen ausgeschlossen, so lehrt er uns die Vergleichung. –

16Wofür ist demnach nach den Rabbanandie Vergleichung zu verwenden!? –

17Diese ist wegen der folgenden Lehre nötig: Ihr sollt keinerlei Talg und keinerlei Blut essen; wie der Talg sich dadurch auszeichnet, daß er vom Fleische getrenntist, und sie werden mit einandernicht vereinigt, ebenso auch das Blut, wenn es vom Fleische getrenntist;

18ausgenommen das Blut von Kriechtieren, das nicht vom Fleische getrenntist, und es wird mit diesem vereinigt. –

19Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies geht ja aus folgendem hervor!?Dies sei euch unrein; dies lehrt, daß das Blut des Kriechtieres und sein Fleisch mit einander vereinigt werden. –

20Wenn nicht die Vergleichung, könnte man glauben, dies gelte nur von der Unreinheit, nicht aber vom Essen, so lehrt uns die Vergleichung, daß dies auch vom Essen gilt.

21Rabina sagte: Daher werde das Blut und das Fleisch einer Schlange mit einander vereinigt. – Was lehrt er uns damit, dies lehrt ja die Vergleichung!? – Man könnte glauben, das Kriechtier, das hinsichtlich der Unreinheit einbegriffen ist, sei auch hinsichtlich des Essens einbegriffen, die Schlange aber, die hinsichtlich der Unreinheit nicht einbegriffen ist, sei auch hinsichtlich des Essens nicht einbegriffen, so lehrt er uns. Die Vergleichung erstreckt sich auf jedes, bei dem das Blut nicht vom Fleische getrennt ist.

22Raba sagte: Wozu ist die Ausrottung wegen des Blutes dreimal [wiederholt] worden? – Einmal wegen des Blutes von Profanem, einmal wegen des Blutes von Heiligem und einmal wegen des nachfließenden Blutes. –

23Allerdings nach R. Jehuda, denn es wird gelehrt, das nachfließende Blut sei mit einer Verwarnung belegt, und R. Jehuda sagt, mit der Ausrottung,

24worauf aber deutet das eine Mal nach den Rabbanan!? Und auch nach R. Jehuda ist ja die Ausrottung zu entnehmen aus [dem Worte] keinerlei Blut!?

25Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte: Blut, wozu heißt es keinerleiBlut?

26Ich weiß dies nur vom Blute des Heiligen, mit dem die Seele ausgeht, [das Sühne schafft,] woher dies vom Blute des Profanem und vom nachfließenden Blute? Es heißt: keinerlei Blut. –

27Sage vielmehr: einmal wegen des Blutes von Profanem, einmal wegen des Blutes von Heiligem und einmal wegen des zuzudeckenden Blutes.

28Ferner sagte Baba: Wozu sind die fünf beim Blute genannten Verbotenötig? Einmal wegen des Blutes von Profanem, einmal wegen des Blutes von Heiligem, einmal wegen des zuzudeckenden Blutes, einmal wegen des Blutes von den Opfergliedern und einmal wegen des nachfließenden Blutes.

29R. Ila sagte: Wer den Zehnten von Getreide, Most und Öl gegessen hat, ist dreimal zu geißeln. – Wegen des allgemein Verbotenenist ja nicht zu geißeln!? – Anders ist es hierbei, denn es sind überflüssige Schriftverse vorhanden.

30Merke, der Allbarmherzige schrieb ja:du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, verzehren &c. den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, nur innerhalbund nicht außerhalb, und wenn der Allbarmherzige noch weiter schreibt:du darfst in deinen Städten nicht verzehren den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, so deutet dies auf die Teilung. –

31Wenn nur dies, könnte man glauben, man übertrete nur ein Gebot, nicht aber ein Verbot,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.