Keritot — Blatt 8a

1GEMARA. Es wird gelehrt: Die Schule Hillels sprach zu der Schule Šammajs: Es heißt:oder wegen einer Tochter, dies schließt die Nacht zum einundachtzigsten Tage ein.

2R. Hoša͑ja pflegte zu Bar Qappara zu gehen, dann ließ er ihn und ging zu R. Ḥija. Eines Tages traf er jenen und fragte ihn: Wie ist es nach der Schule Hillels, wenn ein Flußbehafteter, der drei Wahrnehmungen gemacht hat, in der achten Nacht[eine Wahrnehmung] gemachthat:

3ist der Grund der Schule Hillels bei der nachts Abortierenden, weil es heißt: oder wegen einer Tochter, ein Flußbehafteter aber, der drei Wahrnehmungen gemacht hat, der in der achten Nacht [eine Wahrnehmung] gemacht hat, ist nach ihr befreit, weil diesbezüglich kein überflüssiger Schriftvers vorhanden ist, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

4Da sprach Bar Qappara zu ihm: Was sagt der Babylonierdazu? Da schwieg R. Hoša͑ja und sagte nichts. Hierauf sprach Bar Qappara zu ihm: Wir benötigen noch immer der Worte Ijas.

5Wir wollen nun zum Früheren zurück. Es heißt: oder wegen einer Tochter, dies schließt die Nacht zum einundachtzigsten Tage ein. Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Wenn ein Flußbehafteter in der Nacht zum achten drei Wahrnehmungen gemacht hat, so hat er, wie Eines lehrt, [ein Opfer] darzubringen, und wie ein Anderes lehrt, keinesdarzubringen. Wahrscheinlich streiten hierüber Tannaím. Derjenige, welcher lehrt, er bringe eines, ist der Ansicht, die Nacht fehle nicht von der Frist, und derjenige, welcher lehrt, er bringe keines, ist der Ansicht, die Nacht fehle von der Frist.

6R. Hona b. Aḥa erwiderte im Namen des R.Elea͑zar: Jene Tannaím sind beide der Ansicht, die Nacht fehle von der Frist, nur spricht die Lehre, daß er eines bringe, von einem Flußbehafteten, der zwei Wahrnehmungen gemachthat, und die Lehre, daß er keines bringe, spricht von einem Flußbehafteten, der drei Wahrnehmungen gemachthat. –

7Wozu braucht dies von einem Flußbehafteten, der zwei Wahrnehmungen gemacht hat, gelehrt zu werden!? – Er lehrt uns folgendes: nur wenn er in der Nacht zum achten Tage wahrgenommen hat, nicht aber, wenn am siebenten Tage. Er ist nämlich der Ansicht, die hinfälligmachende Wahrnehmungbringe nicht zum Opfer.

8Raba sprach: Du hast also die Lehre, daß er keines bringe, auf einen Flußbehafteten bezogen, der drei Wahrnehmungen gemacht hat, demnach sollte er es doch mitzählen in der Lehre von den fünf, die ein Opfer wegen mehrerer Übertretungendarzubringen haben!? – Diesist nicht ausgemacht. R. Joḥanan sagte nämlich, wer eine Wahrnehmung nachts und zwei am Tagegemacht hat, bringe ein [Opfer], und wer zwei nachts und eine am Tage, bringe keines.

9R. Joseph sagte: Es ist auch zu beweisen, daß, wenn eine nachts und zwei am Tage, [ein Opfer] zu bringen ist. Bei der ersten Wahrnehmung ist es ja nichts weiter als Samenerguß, wenn er aber wiederum zweimal wahrnimmt, werden sie vereinigt.

10R. Šeseth, Sohn des R. Idi, wandte ein: Es ist ja nicht gleich; die erste Wahrnehmung des Flußbehafteten erfolgt zu einer Zeit, in der er [zum Opfer] verpflichtet ist, wenn aber einmal nachts, so ist es nicht zu einer Zeit erfolgt, in der er [zum Opfer] verpflichtet ist, und wenn R. Joḥanan uns nicht gelehrt hätte, daß sie vereinigt wird, würde man geglaubt haben, sie werde nicht vereinigt!? –

11Kann R. Joḥanan denn gesagt haben, die Nacht fehle von der Frist,

12Ḥizqija sagte ja, daß er, wenn er am Tageunrein geworden ist, dieserhalb [ein Opfer] bringe, und wenn nachts, keines bringe, und R. Joḥanan sagte, daß er, auch wenn nachts, eines bringe!? –

13Das, was R. Joḥanan gesagt hat, wenn zwei nachts und eine am Tage, er keines bringe, gilt nach demjenigen, welcher sagt, [die Nacht] fehle von der Frist. –

14Nach dem, der dies sagt, ist dies ja selbstverständlich!? – Nötig ist dies von dem Falle, wenn die Wahrnehmung erfolgt ist einmal nachts und zweimal am Tage; man könnte glauben, da dies außerhalb der Zeit, in der er [zum Opfer] verpflichtet ist, erfolgt ist, werde sie nicht vereinigt, so lehrt er uns.

15HAT EINE FRAU FÜNF ZWEIFELHAFTE GEBURTSFÄLLEODER FÜNF ZWEIFELHAFTE FLUSSFÄLLE, SO BRINGE SIE EIN OPFER, UND SIE DARF VON SCHLACHTOPFERN ESSEN, UND WEGEN DER ÜBRIGEN BESTEHT FÜR SIE KEINE PFLICHT. WENN FÜNF ZWEIFELLOSE FLUSSFÄLLE ODER ZWEIFELLOSE GEBURTSFÄLLE, SO BRINGE SIE EIN OPFER, UND SIE DARF VON SCHLACHTOPFERN ESSEN, UND AUCH WEGEN DER ÜBRIGEN [OPFER] BESTEHT FÜR SIE EINE PFLICHT.

16EINST EREIGNETE ES SICH, DASS IN JERUŠALEM TAUBENPAAREAUF GOLDDENARE GESTIEGEN WAREN. DA SPRACH R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL: BEI DIESEM TEMPEL, ICH GEHE DIESE NACHT NICHT EHER SCHLAFEN, ALS BIS SIE FÜR [SILBER]DENARE ZU HABEN SIND. HIERAUF BEGAB ER SICH ZUM GERICHTSHÖFE UND LEHRTE: WENN EINE FRAU FÜNF ZWEIFELLOSE GEBURTSFÄLLE ODER FÜNF ZWEIFELLOSE FLUSSFÄLLE HAT, SO BRINGE SIE EIN OPFER DAR, UND SIE DARF VON SCHLACHTOPFERN ESSEN, UND WEGEN DER ÜBRIGEN BESTEHT FÜR SIE KEINE PFLICHT. AN JENEM TAGE FIEL DAS TAUBENPAAR AUF EIN VIERTEL [SILBERDENAR].

17GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Hat sie fünf zweifellose Geburtsfälle und fünf zweifelhafte Flußfälle, oder fünf zweifellose Geburtsfälle und fünf zweifelhafte Geburtsfälle, so bringe sie zwei Taubenpaare, eines wegen der zweifellosen und eines wegen der zweifelhaften; das wegen der zweifellosen ist zu essen, und auch wegen der übrigen [Opfer] besteht für sie eine Pflicht, und das wegen der zweifelhaften ist nicht zu essen, und wegen der übrigen besteht für sie keine Pflicht.

18R. Joḥanan b. Nuri sagte: Bei den zweifellosen sage sie, es sei Wegen des letzten Falles, und sie istbefreit; bei den zweifelhaften sage sie, wenn darunter einer zweifellos ist, es sei wegen des zweifellosen, und sie ist befreit, wenn aber nicht, sage sie, es sei wegen eines von ihnen, und sie ist befreit. R. A͑qiba sagte: Sowohl bei den zweifellosen als auch bei den zweifelhaften sage sie, es sei wegen eines von ihnen, und sie ist befreit.

19R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu R. Papa: Ich will dir im Namen Rabas sagen, worin der Streit dieser Tannaím besteht. R. Joḥanan b. Nuri vergleicht sie mit dem Sündopfer; wer fünf Sündopfer schuldig ist, muß sie alle darbringen und erst dann erlangt er Sühne, und auch hierbei ist es nicht anders.

20R. A͑qiba aber vergleicht sie mit dem Tauchbade; wer fünf Tauchbädernehmen muß, ist rein, sobald er einmal untergetaucht ist, und auch hierbei ist es nicht anders.

21Da sprach R. Papa zu ihm: Wieso sage sie, wenn du sagst, R. Joḥanan b. Nuri vergleiche sie mit dem Sündopfer, bei den zweifelhaften, es sei wegen eines von ihnen, und ist befreit,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.