Keritot — Blatt 8b

1ist denn, wer fünf Schwebe-Schuldopfer schuldig ist und eines darbringt, frei, es wird ja gelehrt, die Regel sei, die hinsichtlich der Sündopfer geteilt sind, seien auch hinsichtlich der Schuldopfer geteilt!?

2Vielmehr sind alle der Ansicht, man vergleiche sie mit dem Tauchbade, und sie streiten, ob Fahrlässigkeit zu berücksichtigen sei. R. Joḥanan b. Nuri ist der Ansicht, man berücksichtige eine Fahrlässigkeit, und R. A͑qiba ist der Ansicht, man berücksichtige keine Fahrlässigkeit.

3VIER BENÖTIGEN DER SÜHNE UND VIER HABEN [EIN OPFER] DARZUBRINGEN BEI VORSÄTZLICHKEIT WIE BEI UNVORSÄTZLICHKEIT.

4FOLGENDE BENÖTIGEN DER SÜHNE: DER FLUSSBEHAFTETE, DIE FLUSSBEHAFTETE, DIE WÖCHNERIN UND (DER) AUSSÄTZIGE.

5R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, EIN PROSELYT ERLANGE SÜHNE ERST WENN MAN FÜR IHN DAS BLUT GESPRENGT HAT, EBENSO EIN NAZIRÄER HINSICHTLICH DES WEINTRINKENS, DES HAARSCHNEIDENS UND DER VERUNREINIGUNG.

6GEMARA. Den Flußbehafteten und die Flußbehaftete zählt er wohl deshalb als zwei, weil sie in ihrer Unreinheit verschieden sind; der Flußbehaftete ist unverschuldet nicht verunreinigend, die Flußbehaftete aber ist nur durch Tage und nicht durch Wahrnehmungen verunreinigend.

7Es wird nämlich gelehrt:Aus seinem Leibe, nicht aber unverschuldet. Er ist verunreinigend durch Wahrnehmungen wie durch Tage, denn es wird gelehrt: Die Schrift hat es beim Manne von den Wahrnehmungen und beim Weibe von den Tagen abhängig gemacht.

8Die Flußbehaftete ist verunreinigend auch unverschuldet, aber nicht verunreinigend durch Wahrnehmungen wie durch Tage. Aber auch der Aussätzige und die Aussätzige sind ja in ihrer Unreinheit verschieden, denn der Aussätzige benötigt des ungepflegten Haares und der zerrissenen Kleider, wie es heißt: seine Kleider sollen eingerissen sein und sein Haar wild, und ihm ist der Geschlechtsverkehr verboten,

9die Aussätzige aber benötigt nicht des ungepflegten Haares und der zerrissenen Kleider. Es wird nämlich gelehrt: Ich weiß dies nur von einem Manne, woher dies von einem Weibe? Wenn es und der Aussätzige heißt, so sind es zwei.

10Wieso heißt es demnach Mann? Die Schrift entreißt es dem vorangehenden und bezieht es auf das folgende: dies besagt, daß nur der Mann des ungepflegten Haares und der zerrissenen Kleider benötigt, nicht aber benötigt das Weib des ungepflegten Haares und der zerrissenen Kleider. Ihr ist der Geschlechtsverkehr erlaubt, denn es heißt:er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes sitzen, nicht aber [sie] außerhalb ihres Zeltes.

11Demnach sollte er auch diese als zwei zählen!? – Der Flußbehaftete und die Flußbehaftete sind hauptsächlich durch ihre Unreinheit von einander getrennt, der Aussätzige und die Aussätzige sind nicht hauptsächlich durch ihre Unreinheit von einander getrennt, denn bei beiden erfolgt es bei Graupengröße.

12R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, DER PROSELYT ERLANGE SÜHNE &C. Weshalb lehrt es der erste Tanna nicht vom Proselyten? – Er lehrt nur Fälle, wobei das Essen von Geheiligtem erlaubt werden soll, wenn aber ein Proselyt ein Opfer bringt, so erfolgt es zur Geeignetmachung seiner Person, in die Gemeinde zu kommen. –

13Weshalb lehrt er es nicht vom Naziräer!? – Schließlich bringt auch der Naziräer sein Opfer nur deshalb, damit er Wein trinken dürfe, der profan ist. –

14R. Elie͑zer aber, der es vom Naziräer lehrt, bei dem es zur Geeignetmachung seiner Person erfolgt, sollte es ja auch vom unreinen Naziräer lehren!? – Dieser bringt das Opfer nur dazu, um in Reinheit in das Nazirat zu gelangen.

15Die Rabbanan lehrten: Ein Proselyt ist Heiliges zu essen behindert, bis er sein Vogelopfer dargebracht hat. Hat er morgens eine Taube dargebracht, so darf er abends Heiligesessen. Von allen in der Tora genannten Vogelpaaren ist eines ein Sündopfer und eines ein Brandopfer, hierbei aber sind beide Brandopfer.

16Hat er ein Sündopfer vom Vieh gebracht, so hat er seiner Pflicht genügt; wenn ein Brandopfer und ein Heilsopfer, so hat er seiner Pflicht genügt; wenn ein Speisopfer und ein Heilsopfer, so hat er seiner Pflicht nicht genügt. Sie sprechen von einem Vogelpaar nur zu seiner Erleichterung. –

17Mit einem Speisopfer und einem Heilsopfer genügt er seiner Pflicht wohl deshalb nicht, weil es heißt:wie ihr verfahret, so soll auch er verfahren, wie ihr Brandopfer und Heilsopfer, ebenso auch der Proselyt Brandopfer und Heilsopfer,

18somit sollte er auch mit einem Vieh seiner Pflicht nicht genügen, denn es heißt: wie ihr verfahret, so soll auch er verfahren!? R. Papa erwiderte: Es ist zu folgern: wenn er hinsichtlich eines Vogels einbegriffenist, um wieviel mehr hinsichtlich des Brandopfers vom Vieh. –

19Demnach sollte dies auch vom Speisopfer gelten!? – Der Allbarmherzige hat es durch [das Wort] so ausgeschlossen. –

20Wo ist das Vogel[opfer] einbegriffen? – Die Rabbanan lehrten: Wie ihr verfahret, so soll auch er verfahren, wie ihr Brandopfer und Heilsopfer, ebenso auch er Brandopfer und Heilsopfer, denn es heißt:wie ihr, so der Fremde. Woher, daß auch das Vogel[opfer] einbegriffen ist? Es heißt:ein Feueropfer angenehmen Geruches für den Herrn, und das Vogel-Brandopfer ist es, das ganz des Herrn ist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.