Keritot — Blatt 9a
1Man könnte glauben, auch das Speisopfer sei einbegriffen, so heißt es so.
2Ein Anderes lehrt: Und herrichtet ein Feueropfer angenehmen Geruches für den Herrn; man könnte verstehen, alles, was als Feueropfer aufgeht, auch ein Speisopfer, so heißt es: wie ihr verfahret, so soll auch er verfahren, wie ihr Blutopfer, ebenso auch sie Blutopfer.
3[Man könnte glauben:] wie ihr Brandopfer und Heilsopfer, ebenso auch sie Brandopfer und Heilsopfer, so heißt es: wie ihr, so sei der Fremdling, ich habe ihn mit euch verglichen, nicht aber hinsichtlich eurer Opfer.
4Rabbi sagte: Wie ihr, wie euere Vorfahren; wie euere Vorfahren in das Bündnis getreten sind nur durch Beschneidung, Untertauchen und Blutbesänftigung, ebenso sollen auch sie in das Bündnis treten nur durch Beschneidung, Untertauchen und Blutbesänftigung.
5Eine Taube ist nicht einzubegreifen, weil solches in der ganzen Tora nicht zu finden ist. (Sie sprechen von einem Vogelpaare nur zu seiner Erleichterung.) –
6Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Er bringe es heran, was lehrt dies? – Da es von den Tauben heißt:er bringe dar, so könnte man glauben, wer gesagt hat. er nehme auf sich ein Vogel-Brandopfer, bringe nicht weniger als zwei Tauben, so heißt es: er bringe es dar, auch eine Taube!? – Immerhin finden wir es nicht als Pflicht[opfer], –
7Die Wöchnerin ist es ja, die eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer darzubringen hat!? – Mit dieser ist auch ein Lamm darzubringen.
8Der Meister sagte: Wie euere Vorfahren in das Bündnis eingetreten sind nur &c. Allerdings durch Beschneidung, denn es heißt:denn beschnitten war das ganze Volk, das ausgezogen war, oder auch hieraus: ich zog an dir vorüber und sah dich in deinem Blute besudelt, da sprach ich zu dir: du sollst in deinem Blute leben &c.
9Ebenso durch Blutbesänftigung, denn es heißt:und er sandte die Jünglinge der Kinder Jisraél; woher dies aber vom Untertauchen? – Es heißt:und Moše nahm die Hälfte des Blutes und sprengte es auf das Volk, und es gibt keine Besprengung ohne Untertauchen. –
10Demnach sollte man in der Jetztzeit, wo es keine Opfer gibt, keine Proselyten aufnehmen!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: [Es heißt:]wenn unter euch ein Fremdling wohnt &c. oder in euerer Mitte &c..
11Die Rabbanan lehrten: Ein Proselyt in der Jetztzeit muß ein Viertel[denar] für sein Geflügelopferabsondern. R. Šimo͑n sagte: Bereits hat R. Joḥanan b. Zakkaj abgestimmt und dies aufgehoben, wegen eines Verstoßes. R. Idi b. Geršom sagte im Namen des R. Adab. Ahaba: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n.
12Manche beziehen dies auf folgende Lehre der Rabbanan: Ein Beisaßproselyt darf am Šabbath Arbeit für sich verrichten, wie ein Jisraélit am Halbfeste,
13R. A͑qiba sagt, wie ein Jisraélit am Feste. R. Jose sagt, ein Beisaßproselyt dürfe am Šabbath für sich Arbeit verrichten, wie ein Jisraélit am Wochentage. R. Šimo͑n sagt, sowohl ein Beisaßproselyt als auch ein eingesessener [Nichtjude], ein Sklave oder eine Sklavin dürfe am Šabbath Arbeit verrichten, wie ein Jisraélit am Wochentage.
14FOLGENDE BRINGEN [EIN OPFER] BEI VORSÄTZLICHKEIT WIE BEI UNVORSÄTZLICHKEIT: WER EINER SKLAVINBEIGEWOHNT HAT, EIN NAZIRÄER, DER SICH VERUNREINIGT HAT, UND WER EINEN ZEUGENEID ODER EINEN DEPOSITENEID [FALSCH GESCHWOREN] HAT.
15FÜNF BRINGEN EIN OPFER WEGEN MEHRERER SÜNDEN, UND FÜNF BRINGEN EIN AUF- UND ABSTEIGENDESOPFER. FOLGENDE BRINGEN EIN OPFER WEGEN MEHRERER SÜNDEN: WER EINER SKLAVIN MEHRMALS BEIGEWOHNT HAT, UND EIN NAZIRÄER, DER SICH WIEDERHOLT VERUNREINIGT HAT.
16GEMARA. Woher dies von dem, der einer Sklavin beigewohnt hat? –
17Die Rabbanan lehrten:Der Priester schaffe ihm Sühne durch den Widder des Schuldopfers ob seiner Sünde, die er begangen hat; dies lehrt, daß er ein Opfer wegen mehrerer Sünden bringe.Und seine Sünde, die er begangen, werde ihm vergeben; daß nämlich die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit gleicht.
18EIN NAZIRÄER, DER SICH VERUNREINIGT HAT. Woher dies? –
19Es heißt: Wenn ihm jemand plötzlich stirbt, unversehens. Plötzlich heißt unvorsätzlich, denn so heißt es:wenn er ihn plötzlich ohne Feindschaft hinabgestoßen hat. Unversehens heißt durch Unfall, denn so heißt es:und der Herr sprach unversehens zu Moše.
20Ein Anderes lehrt: Unversehens heißt vorsätzlich, denn so heißt es:der Kluge sieht das Böse und verbirgt sich, die Torengehen vorüber und werden gestraft. –
21Sollte doch die Schrift nur unversehens geschrieben haben, worunter Unvorsätzlichkeit, Vorsätzlichkeit und Unfall zu verstehen ist, Vorsätzlichkeit und Unfall, wie bereits gesagt, und auch Unvorsätzlichkeit, denn es heißt:der Torglaubt jede Sache, und (die Schrift sollte) nicht plötzlich geschrieben haben!? –
22Wenn der Allbarmherzige nur versehentlich geschrieben hätte, worunter Unvorsätzlichkeit, Vorsätzlichkeit und Unfall zu verstehen ist, so könnte man glauben, das Opfer sei nur bei Unvorsätzlichkeit zu bringen, wie in der ganzen Tora, nicht aber bei Unfall und Vorsätzlichkeit,
23daher schrieb der Allbarmherzige plötzlich, worunter Unvorsätzlichkeit zu verstehen ist, um anzudeuten, daß unter unversehens Unfall und Vorsätzlichkeit zu verstehen sind, die der Allbarmherzige auch wegen dieser Fälle [zu einem Opfer] verpflichtet hat.
24ZEUGENEID. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Bei allenheißt es und entfällt, hierbeiaber heißt es nicht und entfällt; dies lehrt, daß man bei Vorsätzlichkeit wie bei Unvorsätzlichkeit schuldig ist.
25DER DEPOSITENEID. Woher dies? – Er folgert dies durch [das Wort] vergehenvom Zeugeneide.
26FÜNF BRINGEN EIN OPFER WEGEN MEHRERER SÜNDEN. Er lehrt dies von dem, der mehrmals einer Sklavin beigewohnt hat. Woher dies? –
27Die Rabbanan lehrten: Der Priester schaffe ihm Sühne durch den Widder des Schuldopfers ob seiner Sünde, die er begangen hat; dies lehrt, daß er ein Opfer wegen mehrerer Sünden bringe. Und seine Sünde, die er begangen, werde ihm vergeben; daß nämlich die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit gleicht. –
28Die Schrift spricht ja von der Vorsätzlichkeit!? – Vielmehr, daß die Unvorsätzlichkeit der Vorsätzlichkeit gleicht.
29R. Ḥanina aus Ṭriṭafragte R. Joḥanan: Wie ist es, wenn jemand bei einem Entfallen fünf vergebenen Sklavinnen beigewohnt hat: ist er wegen jeder besonders schuldig oder ist er nur einmal schuldig? Dieser erwiderte: Er ist wegen jeder besonders schuldig. –
30Womit ist es hierbei anders als bei fünfmaligem Entfallen bei einer Sklavin? Dieser erwiderte: Bei einer Sklavin sind es keine verschiedenen Körper, bei fünf Sklavinnen sind es verschiedene Körper. –
31Woher, daß bei einer Sklavin die verschiedenen Körper zu berücksichtigensind? Dieser erwiderte: Du sagtest ja, beim Inzestgesetze sei [das Wort] einem Weibeteilend, wegen jedes Weibes besonders, ebenso heißt es bei einer Sklavin:wenn jemand bei einem Weibe mit Samenerguß liegt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.