Ketubbot — Blatt 100a

1Raba sagte im Namen R. Naḥmans, ein Beauftragter gleiche den Richtern, und R. Šemuél b. Bisna sagte im Namen R. Naḥmans, er gleiche der Witwe.

2Raba sagte im Namen R. Naḥmans, ein Beauftragter gleiche den Richtern, denn wie die Richter es nicht für sich selber tun, ebenso tut es ein Beauftragter nicht für sich selber, während die Witwe es für sich selber tut.

3R. Šemuél b. Bisna sagte im Namen R. Naḥmans, er gleiche der Witwe, denn wie die Witwe es allein tut, ebenso tut es der Beauftragte allein, während das Gericht aus einer Gesamtheit besteht. Die Halakha ist, ein Beauftragter gleicht der Witwe. –

4Womit ist dies anders als der Fall der folgenden Lehre: Wenn jemand zu seinem Beauftragten sagt, daß er gehe und für ihn die Hebe absondere, so sondere er sie nach Wunsch des Hausherrn ab, und wenn er den Wunsch des Hausherrn nicht kennt, so sondere er ein Fünfzigstel mittelmäßiges ab; hat er um zehn weniger oder um zehn mehr abgesondert, so ist seine Absonderung gültig!? –

5Da kann er, da manche mit scheelem Auge und manche mit günstigem Auge absondern, zu ihm sagen: so habe ich dich eingeschätzt, hier aber liegt ja ein Irrtum vor, und jener kann, zu ihm sagen: du solltest dich nicht irren.

6R. Hona b. Ḥanina sagte im Namen R. Naḥmans : Die Halakha ist wie die Weisen. – Hält denn R. Naḥman nichts von der Macht des Gerichtes, R. Naḥman sagte ja im Namen Šemuéls: Wenn Waisen die Güter ihres Vaters teilen wollen, so stellt ihnen das Gericht Vormünder, die ihnen einen guten Teilheraussuchen ; werden sie großjährig, so können sie Einspruch erheben. In seinem eigenen Namen aber sagte R. Naḥman, sie können, wenn sie großjährig sind, keinen Einspruch erheben, denn worin bestände sonst die Macht des Gerichtes!? –

7Das ist kein Einwand; das eine, wenn es sich geirrthat, und das! andere, wenn es sich nicht geirrt hat. –

8Weshalb sollten sie, wenn es sich nicht geirrt hat, Einspruch erheben!? – Wegen der Lage.

9Als R. Dimi kam, erzählte er : Einst entschied Rabbi nach den Weisen. Da sprach Proṭo, Sohn des R. Elea͑zar b. Proṭo, Sohnessohn R. Proṭo des Großen, vor ihm: Worin besteht demnach die Macht des Gerichtes!? Da widerrief Rabbi die Entscheidung.

10So lehrte es R. Dimi, R. Saphra aber lehrte es wie folgt: Einst wollte Rabbi nach den Weisen entscheiden, da sprach Proṭo, Sohn des R. Elea͑zar b. Proṭo, Sohnessohn R. Proṭo des Großen, vor ihm: Worin besteht demnach die Macht des Gerichtes!? Da unterließ Rabbi diese Entscheidung.

11Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht: einer ist der Ansicht, wenn er sich in einer Lehre geirrt hat, widerrufe er [die Entscheidung], und einer ist der Ansicht, er widerrufe sie nicht. –

12Nein, alle sind der Ansicht, wenn er sich in einer Lehre geirrt hat, widerrufe er [die Entscheidung], nur ist einer der Ansicht, das Ereignis habe sich so zugetragen, und einer ist der Ansicht, das Ereignis habe sich so zugetragen.

13R. Joseph sagte: Verkauft die Witwe, so haftendie Waisen, verkauft das Gericht, so haften die Waisen. –

14Selbstverständlich!? –

15Von der Witwe ist dies [zu lehren] nicht nötig, nötig ist es nur vom Gerichte; man könnte glauben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.