Ketubbot — Blatt 101b
1so büßt sie ihre noch vorhandenen abgetragenen Kleider nicht ein.
2Ein Jünger lehrte vor R. Naḥman : Hat sie die Ehe gebrochen, so büßt sie ihre noch vorhandenen abgetragenen Kleider ein. Da sprach er zu ihm: Haben etwa, wenn sie die Ehe gebrochen hat, auch ihre Kleider die Ehe gebrochen!? Lies: so büßt sie ihre noch vorhandenen abgetragenen Kleider nicht ein.
3Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht R. Menaḥiem des Anonymus; die Weisen aber sagen, wenn sie die Ehe gebrochen hat, büße sie ihre noch vorhandenen abgetragenen Kleider nicht ein.
4HAT ER SIE VON VORNHEREIN GENOMMEN &C. R. Hona sagte: Die Sterile gilt zuweilen als Frau und zuweilen nicht als Frau, die Witwe gilt immer als Frau.
5Die Sterile gilt zuweilen als Frau und zuweilen nicht als Frau : wußte er es, so erhält sie die Morgengabe, wußte er es nicht, so erhält sie nicht die Morgengabe. Die Witwe gilt immer als Frau: einerlei ob er es wußte oder nicht wußte, erhält sie die Morgengabe.
6R. Jehuda Sagte, die eine wie die andere gilt zuweilen als Frau und zuweilen nicht als Frau: wußte er es, so erhält sie die Morgengabe, wußte er es nicht, so erhält sie nicht die Morgengabe.
7Man wandte ein: Wenn er sie als solchegenommen hat und sie als solche befunden wird, so erhält sie die Morgengabe. Demnach erhält sie, wenn es unbekanntwar, die Morgengabe nicht!? –
8Folgere nicht, wenn es unbekannt war, erhalte sie die Morgengabe nicht, sondern wie folgt: wenn er sie genommen hat in der Gewißheit, daß sie keine solche ist, und sie als solche befunden wird, so erhält sie die Morgengabe nicht. –
9Weshalb lehrt er, wenn sie sie demnach erhält, falls es unbekannt war, sie erhalte die Morgengabe, falls er sie als solche [genommen] hat und sie als solche befunden wird, sollte er es doch von dem Falle lehren, wenn es unbekannt war, und um so mehr in jenem Falle!?
10Ferner wird gelehrt: Wenn er sie als solche genommen hat, und sie als solche befunden wird, so erhält sie die Morgengabe, wenn aber unbekannt, so erhält sie die Morgengabe nicht. Dies ist eine Widerlegung R. Honas. –
11R. Hona wurde durch unsere Mišna irregeführt. Er folgerte: da diese hinsichtlich einer Sterilen unterscheidet und hinsichtlich einer Witwe nicht unterscheidet, so erhalte sie die Witwe, auch wenn es unbekannt war. Dem ist aber nicht so; die Lehre von der Witwe bezieht sich auf die Unterscheidung bei der Sterilen.
12WENN JEMAND EINE FRAU HEIRATET UND SIE MIT IHM VEREINBART, DASS ER IHRE TOCHTER FÜNF JAHRE ERNÄHRE, SO MUSS ER SIE FÜNF JAHRE ERNÄHREN.
13VERHEIRATET SIE SICH MIT EINEM ANDEREN UND VEREINBART SIE AUCH MIT DIESEM, DASS ER IHRE TOCHTER FÜNF JAHRE ERNÄHRE, SO MUSS ER SIE [EBENFALLS] FÜNF JAHRE ERNÄHREN. DER ERSTE KANN NICHT SAGEN, WENN SIE ZU IHM KOMMT, WOLLE ER SIE ERNÄHREN, VIELMEHR MUSS ER IHR IHREN UNTERHALT DAHIN BRINGEN, WO IHRE MUTTER IST.
14DESGLEICHEN KÖNNEN BEIDE NICHT SAGEN, SIE WOLLEN SIE GEMEINSAM ERNÄHREN, VIELMEHR MUSS EINER SIE ERNÄHREN UND EINER IHR DAS GELD FÜR DEN UNTERHALT GEBEN
15. HEIRATET SIE, SO GEBE IHR IHR EHEMANN UNTERHALT UND GEBEN JENE IHR DAS GELD FÜR DEN UNTERHALT. STERBEN JENE, SO SIND IHRE EIGENEN TÖCHTER VON FREIEN GÜTERN ZU ERNÄHREN, SIE ABER [AUCH] VON BELASTETEN GÜTERN, WEIL SIE ALS GLÄUBIG ERIN GILT.
16DIE VORSICHTIGEN PFLEGEN ZU SCHREIBEN: UNTER DER BEDINGUNG, DASS ICH DEINE TOCHTER FÜNF JAHRE ERNÄHRE, SOLANGE DU BEI MIR WEILST.
17GEMARA. Es wurde gelehrt: wenn jemand zu seinem Nächsten sagte: ich schulde dir eine Mine, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei. –
18In welchem Falle: sagte er zu ihnen: ihr seid meine Zeugen, weshalb ist er nach Reš Laqiš frei, und sagte er nicht: ihr seid meine Zeugen, weshalb ist er nach R. Joḥanan schuldig!? –
19Tatsächlich, wenn er nicht sagte: ihr seid meine Zeugen, nur wird hier von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihm sagte: ich schulde dir eine Mine auf einen Schuldschein. R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn der Schuldschein hat dieselbe Beweiskraft, wie wenn er gesagt hätte: ihr seid meine Zeugen; Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn der Schuldschein hat keine Beweiskraft. –
20Wir haben gelernt: Wenn jemand eine Frau heiratet und sie mit ihm vereinbart, daß er ihre Tochter fünf Jahre ernähre, so muß er sie fünf Jahre ernähren. Doch wohl in einem solchen Falle!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.