Ketubbot — Blatt 103a
1wenn es aber heißt: wo ihre Mutter ist, so ist hieraus zu entnehmen, daß eine Tochter zur Mütter gehöre, ob erwachsen oder minderjährig.
2BEIDE KÖNNEN NICHT SAGEN &C.
3Einst vermietete jemand seinem Nächsten eine Mühle für das Mahlen; später wurde er reich und kaufte eine Mühle mit einem Esel.
4Da sprach er zu ihm: Bisher mahlte ich bei dir, von jetzt ab zahle mir Miete. Dieser erwiderte: Ich will für dich mahlen.
5Rabina wollte entscheiden, dies sei der Fall unserer Mišna: desgleichen können beide nicht sagen, sie wollen sie gemeinsam ernähren, vielmehr muß einer sie ernähren und einer ihr das Geld für den Unterhaltgeben.
6Da sprach R. A͑vira zu ihm: Es ist ja nicht gleich; diese hat nur einen Bauchund nicht zwei Bäuche, hierbei aber kann er zu ihm sagen: mahle [bei dir] und verkaufe, mahle [bei mir] und behalte.
7Diesnur dann, wenn [der Mieter] keine Mahlaufträge für die Mühle hat, wenn er aber Mahlaufträge für die Mühle hat, so ist dies ein Fall, wobei man gegen sedomitische ArtZwang anwendet.
8SAGT DIE WITWE, SIE WOLLE AUS DEM HAUSE IHRES MANNES NICHT WEICHEN, SO KÖNNEN DIE ERBEN ZU IHR NICHT SAGEN: GEH IN DAS HAUS DEINES VATERS, UND WIR ERNÄHREN DICH; VIELMEHR MÜSSEN SIE SIE [IM HAUSE IHRES MANNES] ERNÄHREN UND IHR EINE IHREM STANDE ANGEMESSENE WOHNUNG GEBEN.
9SAGT SIE, SIE WOLLE AUS DEM HAUSE IHRES VATERS NICHT WEICHEN, SO KÖNNEN DIE ERBEN ZU IHR SAGEN: WEILST DU BEI UNS, SO BEKOMMST DU UNTERHALT, WEILST DU NICHT BEI UNS, SO BEKOMMST DU KEINEN UNTERHALT.
10WENDET SIE EIN: WEIL SIE JUNG IST UND AUCH JENEJUNG SIND, SO MÜSSEN SIE SIE IM HAUSE IHRES VATERS UNTERHALTEN.
11GEMARA. Die Rabanan lehrten: Sie bediene sich der Wohnung, wie sie sich ihrer bei Lebzeiten ihres Mannes bediente, der Kissen und Polster, wie sie sich ihrer bei Lebzeiten ihres Mannes bediente, der silbernen und goldenen Gefäße, wie sie sich ihrer bei Lebzeiten ihres Mannes bediente, denn er schrieb ihr wie folgt: du sollst in meinem Hause weilen und von meinem Vermögen ernährt werden während der ganzen Dauer deiner Witwenschaft. ‘In meinem Hause.’
12R. Joseph erklärte: In meinem Hause und nicht in meiner Hütte.
13R. Naḥman sagte : Wenn die Waisen von der Wohnung der Witwe verkauft haben, so haben sie nichts getan. –
14Womit ist es hierbei anders als bei der Lehre R. Asis im Namen R. Joḥanans!? R. Asi sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wenn die Waisen zuvorgekommen sind und von den wenigen Güternverkauft haben, so ist ihr Verkauf gültig. –
15Jene waren nicht bei Lebzeiten belastet, diese aber war schon bei Lebzeitenbelastet.
16Abajje sagte: Es ist uns überliefert, daß, wenn die Wohnung der Witwe einstürzt, die Waisen nicht verpflichtet sind, sie aufzubauen;
17und noch mehr: selbst wenn sie sagt, man lasse sie, sie wolle sie auf eigene Kosten aufbauen, höre man nicht auf sie.
18Abajje fragte: Wie ist es, wenn sie sie restaurieren will? – Dies bleibt unentschieden.
19SAGT SIE, SIE WOLLE NICHT.
20Sollten sie ihr doch da geben [müssen], wo sie weilt!? Dies ist eine Stütze für R. Hona, denn R. Hona sagte: Der Segen des Hauses besteht in der Größedesselben. –
21Sollten sie ihr doch dem Segen des Hauses entsprechendgeben [müssen]!? – Dem ist auch so.
22R. Hona sagte: Die Sprache der Weisen istSegen, die Sprache der Weisen ist Reichtum, die Sprache der Weisen ist Heilung. Segen, wie wir soeben gesagt haben.
23Reichtum, denn wir haben gelernt: Wenn jemand seinem Nächsten Früchte verkauft, so erwirbt sie dieser, sobald er siean sich zieht, obgleich jener sie ihm nicht zugemessen hat; hat jener sie ihm zugemessen und dieser nicht an sich gezogen, so erwirbt er sie nicht; ist er klug, so miete erden Platz.
24Heilung, denn wir haben gelernt: Man darf nicht am PesaḥfesteWeizen kauen und auf eine Wunde legen, weil sie säuern.
25Die Rabbanan lehrten: Als Rabbi beim Hinscheiden war, verlangte er nach seinen Söhnen. Da traten sie zu ihm ein, und er sprach zu ihnen: Achtet auf die Ehrung eurer Mutter. Das Licht bleibe auf seinem Platze brennen, der Tisch bleibe auf seinem Platze gedeckt und das Lager bleibe auf seinem Platze gebettet. Joseph aus Ḥajpha und Šimo͑n aus Ephrath bedienten mich bei Lebzeiten, und sie mögen mich auch nach meinem Tode bedienen.
26«Achtet auf die Ehrung eurer Mutter.» Dies ist ja [ein Gebot] der Tora, denn es heißt :ehre deinen Vater und deine Mutter !? – Es war eine Stiefmutter. –
27Auch die [Ehrung] der Stiefmutter ist ja [ein Gebot] der Tora!? Es wird nämlich gelehrt: Ehre deinen Vater und deine Mutter; deinen Vater, das ist die Frau des Vaters, deine Mutter, das ist der Mann der Mutter, und das überflüssige und schließt den älteren Bruder ein. –
28Dies nur bei Lebzeiten, nicht aber nach dem Tode. –
29«Das Licht bleibe auf seinem Platze brennen, der Tisch bleibe auf seinem Platze gedeckt und das Lager bleibe auf seinem Platze gebettet.» Aus welchem Grunde? – An jedem Vorabend des Šabbaths pflegte ernach Hause zu kommen.
30Eines Vorabends kam eine Nachbarin und rief an der Tür; da sprach seine Magd: Ruhig, Rabbi sitzt. Als er dies hörte, kam er nicht mehr, um keine Nachrede über die früheren Frommenaufkommen zu lassen.
31«Joseph aus Ḥajpha und Šimo͑n aus Ephrath bedienten mich bei Lebzeiten, und sie mögen mich auch nach meinem Tode bedienen.» Sie glaubten, er meinte, in dieser Welt, als sie aber sahen, daß ihre Bahren seiner Bahre vorangingen, sagten sie: es ist ersichtlich, daß er in jener Weltmeinte.
32Er sagte diesdeshalb, damit man nicht glaube, ihnen habe etwas angehaftet, nur habe ihnen bis dahin das Verdienst Rabbisbeigestanden.
33Hierauf verlangte er nach den Weisen Jisraéls. Da traten die Weisen Jisraéls zu ihm ein, und er sprach zu ihnen: Haltet über mich keine Trauerklage in Kleinstädten
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.