Ketubbot — Blatt 104a
1weil es höher liegt und die Luft da besser ist. –
2Am Tage, an dem Rabbi starb, ordneten die Rabbanan ein Fasten an und flehten um Erbarmen. Sie bestimmten : wer da sagt, Rabbi sei verschieden, werde mit einem Schwerte niedergestochen.
3Die Magd Rabbis stieg auf den Söller und sprach: Die droben verlangen nach Rabbi, und die hienieden verlangen nach Rabbi; möge es dein Wille sein, daß die hienieden die droben besiegen. Als sie aber sah, wie oft er den Abortaufsuchte, und sich damit abquälte, die Tephillinab- und anzulegen, sprach sie: Möge es dein Wille sein, daß die droben die hienieden besiegen.
4Da aber die Rabbanan nicht aufgehört hatten zu beten, nahm sie einen Krug und warf ihn vom Söller hinab; sie stockten, und die Seele Rabbis kehrte zur Ruhe ein.
5Hierauf sprachen die Rabbanan zu Bar Qappara: Geh, sieh nach. Als er hineinkam, fand er, daß seine Seele zur Ruhe eingekehrt war; da zerriß er sein Gewand, drehte den Riß nach hinten und sprach: Die Gewaltigen und die Stützenerfaßten die heilige Lade, da besiegten die Gewaltigen die Stützen, und die heilige Lade wurde entführt. Sie sprachen zu ihm : Seine Seele ist wohl zur Ruhe eingekehrt? Er erwiderte: Ihr sagtet es, ich habe nichts gesagt.
6Bei seinem Hinscheiden richtete Rabbi seine zehn Finger nach oben und sprach: Herr der Welt, offenbar und kund ist es dir, daß ich mich mit meinen zehn Fingern in der Tora abgemüht, und auch nicht von meinem kleinen Finger einen [irdischen] Genuß gehabt habe. Möge es dein Wille sein, daß Friede in meiner Ruhestätte sei. Da erscholl eine Hallstimme und sprach :Er gehe ein zum Frieden, sie ruhen auf ihren Lagern. –
7Es sollte doch heißen: auf deinem Lager? – Dies wäre eine Stütze für R. Ḥija b. Gamda, denn R. Ḥija b. Gamda sagte im Namen des R. Jose b. Šaúl: Zur Stunde, da der Fromme aus der Welt scheidet, sprechen die Dienstengel vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, der Fromme N kommt. Da erwidert er ihnen: Mögen ihm die Frommen entgegengehen und er in Frieden kommen, sodann auch sie auf ihren Lagern ruhen.
8R. Elea͑zar sagte: Zur Stunde, da der Fromme aus der Welt scheidet, gehen ihm drei Klassen Dienstengel entgegen. Eine spricht: Komm in Frieden. Eine spricht :Der in seiner Geradheit wandelt. Und eine spricht: Er gehe ein zum Frieden, sie ruhen auf ihren Lagern. Zur Stunde, da der Frevler aus der Welt abhanden kommt, gehen ihm drei Klassen Würgeengel entgegen. Eine spricht :Kein Friede, spricht der Herr, den Frevlern. Eine spricht :In Leiden soll er darniederliegen. Und eine spricht zu ihm :Fahre hinunter und lege dich zu den Unbeschnittenen.
9SOLANGE SIE IM HAUSE IHRES VATERSIST, KANN SIE IHRE MORGENGABE IMMER VERLANGEN, SOLANGE SIE IM HAUSE IHRES MANNES IST, KANN SIE IHRE MORGENGABE FÜNFUNDZWANZIG JAHRE VERLANGEN, DENN IN FÜNFUNDZWANZIG JAHREN KANN SIE MILDTÄTIGKEIT IN HÖHE IHRER MORGENGABE GEÜBTHABEN – SO R. MEÍR IM NAMEN DES R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL.
10DIE WEISEN SAGEN, SOLANGE SIE IM HAUSE IHRES MANNES IST, KÖNNE SIE IHRE MORGENGABE IMMER VERLANGEN, SOLANGE SIE IM HAUSE IHRES VATERS IST, KÖNNE SIE IHRE MORGENGABE FÜNFUNDZWANZIG JAHREVERLANGEN.
11STIRBT SIE, SO MÜSSEN IHRE ERBEN INNERHALB FÜNFUNDZWANZIG JAHREN IHRE MORGENGABE MAHNEN.
12GEMARA. Abajje sprach zu R. Joseph: Die Ärmste in Jisraél in fünfundzwanzig Jahren, und Martha, die Tochter des Boëthos, in fünfundzwanzig Jahren!?
13Dieser erwiderte: Dem Kamele entsprechenddie Last.
14Sie fragten: Ist nach R. Meír auch zu proportionieren? – Dies bleibt unentschieden.
15DIE WEISEN SAGEN, SOLANGE &C. Abajje sprach zu R. Joseph: Wenn sie vor Sonnenuntergang kommt, kann sie ihre Morgengabe einfordern, und wenn sie nach Sonnenuntergang kommt, kann sie ihre Morgengabe nicht mehr einfordern; sollte sie in dieser kleinen Weile darauf verzichtet haben!?
16Dieser erwiderte: Freilich, so ist es bei allen Normen der Weisen: in vierzig Sea [Wasser] kann man [rituell] untertauchen, in vierzig weniger eines Qurtub kann man nicht untertauchen.
17R. Jehuda sagte im Namen Rabhs : R. Jišma͑él b. R. Jose bekundete vor Rabbi, daß erim Namen seines Vaters gesagt hat, dies gelte nur von dem Falle, wenn die Urkunde über die Morgengabe nicht aus ihrer Hand kommt, wenn aber die Urkunde über die Morgengabe aus ihrer Hand kommt, könne sie ihre Morgengabe immer einfordern. R. Elea͑zar aber sagt, auch wenn die Urkunde über die Morgengabe aus ihrer Hand kommt, könne sie nur fünfundzwanzig Jahre einfordern.
18R. Šešeth wandte ein: Ein Gläubiger kann ohne Mahnungeinfordern. In welchem Falle: hat er keinen Schuldschein, womit sollte er denn einfordern, doch wohl, wenn er einen Schuldschein hat, und dies gilt nur von einem Gläubiger, der nicht verzichtet, eine Witwe aberverzichtet!?
19Er erhob diesen Einwand und er selber erklärte es auch: Tatsächlich, wenn er keinen Schuldscheinhat, und hier wird von dem Falle gesprochen, wenn der Schuldner es zugibt. –
20R. Elea͑ sagte ja aber, sie lehrten, die Geschiedene gleiche einem Gläubiger. In welchem Falle: hat sie keine [Urkunde über die] Morgengabe, womit sollte sie denn einfordern, doch wohl, wenn sie eine [Urkunde über die] Morgengabe hat, und dies gilt nur von einer Geschiedenen, die nicht verzichtet, eine Witwe aberverzichtet!? –
21Auch dies in dem Falle, wenn der Schuldner es zugibt.
22R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: R. Jehuda b. Qaza lehrte in der Barajtha des Bar Qaza : Verlangt sie ihre Morgengabe,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.