Ketubbot — Blatt 105a
1SPÄTERUND SCHWÖRE NICHT ZUNÄCHST. DIE HOCHPRIESTERSSÖHNE ABER STREITEN GEGEN IHN UND SAGEN, SIE SCHWÖRE ZUNÄCHST UND SPÄTER. R. DOSA B. ARCHINOS STIMMTE IHNEN ZU. R. JOḤANAN B. ZAKKAJ SAGTE: ḤANAN HAT RECHT, SIE SCHWÖRE NUR SPÄTER.
2GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen. Drei Richter über Eigentumsvergehen waren in Jerušalem, Admon b. Gadaj, Ḥanan der Miçri und Ḥanan b. Abišalom!? Es besteht nun ein Widerspruch zwischen drei und zwei und ein Widerspruch zwischen Verordnungen und Eigentumsvergehen!?
3Allerdings ist der Widerspruch zwischen drei und zwei zu erklären: er nennt den ihm bedeutend erscheinenden und nennt nicht den ihm nicht bedeutend erscheinenden, aber der Widerspruch zwischen Verordnungen und Eigentumsvergehen besteht ja!?
4R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Sie trafen Verordnungen über Eigentumsvergehen. Wie gelehrt wird: Biß [ein Vieh ein fremdes] Reis ab, so ist, wie R. Jose im Namen der Verordnungsrichter in Jerušalem sagte, für ein einjähriges Reis zwei Silberstücke und für ein zweijähriges vier Silberstücke zu ersetzen. –
5Ich will auf einen anderen Widerspruch hinweisen: drei Verordnungsrichter waren in Jerušalem, Admon, Ḥanan und Naḥum!? R. Papa erwiderte: Der Nahum nennt, ist R. Nathan, denn es wird gelehrt : R. Nathan sagte, auch Nahum der Meder gehörte zu den Verordnungsrichtern in Jerušalem, die Weisen aber pflichteten ihm nicht bei. –
6Gab es denn keine anderen mehr, R. Pinḥas sagte ja im Namen R. Oša͑jas, daß in Jerušalem dreihundertvierundneunzig Gerichtshöfe waren, diesen entsprechend Bethäuser, diesen entsprechend Lehrhäuser und diesen entsprechend Schulhäuser!? – Es waren viele Richter, wir aber sprechen von verordnungstreffenden.
7R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Die Verordnungs[richter] in Jerušalem erhielten ein Gehalt von neunundneunzig Minen aus der Tempelschatzkammer; waren sie nicht zufrieden, so legte man ihnen zu. – ‘Waren sie nicht zufrieden’, sprechen wir denn von Bösewichtern!? – Vielmehr, reichten sie nicht damit, so legte man ihnen zu, auch wenn sie es nicht verlangten.
8Qarna nahm einen Stater vom Rechthabenden und einen Stater vom Unrechthabenden und sprach ihnen Recht. – Wieso tat er dies, es heißt ja: Bestechung sollst du nicht nehmen!?
9Wolltest du erwidern, nur dann, wenn man nicht von beiden nimmt, weil man verleitet werden könnte, das Recht zu beugen, während Qarna, der von beiden nahm, nicht verleitet werden konnte, das Recht zu beugen, so ist es ja auch in dem Falle nicht erlaubt, wenn man nicht verleitet wird, das Recht zu beugen!?
10Es wird nämlich gelehrt: Bestechung sollst du nicht nehmen, was lehrt dies: wenn etwa, daß man den Schuldigen nicht begünstige und den Rechthabenden nicht verurteile, so heißt es ja bereits :du sollst das Recht nicht beugen; vielmehr sagt die Tora: Bestechung sollst du nicht nehmen, selbst zur Begünstigung des Rechthabenden und Verurteilung des Unrechthabenden. –
11Dies nur, wenn man es als Bestechungnimmt, Qarna aber nahm es als Belohnung. – Ist es denn als Belohnung erlaubt, wir haben ja gelernt, wer eine Belohnung für das Rechtsprechen nimmt, dessen Urteile seien nichtig!? – Dies gilt nur von einer Belohnung für das Urteil, Qarna aber nahm eine Entschädigung für den Zeitverlust. –
12Ist denn die Entschädigung für den Zeitverlust erlaubt, es wird ja gelehrt: Verächtlich ist der Richter, der eine Belohnung für das Rechtsprechen nimmt; jedoch ist sein Urteil gültig. Welcher Art: wenn eine Belohnung für das Urteil, wieso ist dieses gültig, es wird ja gelehrt, wer eine Belohnung für das Rechtsprechen nimmt, dessen Urteile seien ungültig; doch wohl eine Entschädigung für den Zeitverlust, und er lehrt, der Richter sei verächtlich!? –
13Dies nur, wenn der Zeitverlust nicht erweislich ist, Qarna aber nahm eine Entschädigung für einen erweislichen Zeitverlust, denn er prüfte die Weinlagerund erhielt Bezahlung.
14So pflegte R. Hona, wenn man zu ihm mit einem Rechtstreite kam, zu ihnen zu sagen: Geht mir jemand, der mir meinerstatt Wasser schöpft, so werde ich euch Recht sprechen.
15R. Abahu sagte: Komm und sieh, wie geblendet die Augen derer sind, die Bestechung nehmen. Wenn jemand Augenschmerzen hat, so zahlt er an den Arzt Geld, und noch ist es zweifelhaft, ob er genesen oder nicht genesen wird; diese aber nehmen den Wert einer Peruṭa und blenden ihre Augen, denn es heißt:denn Bestechung blendet die Hellsehenden.
16Die Rabbanan lehrten :Denn Bestechung blendet die Augen der Weisen, und um so mehr die der Toren :und verkehrt die Worte der Gerechten, und um so mehr die der Frevler. – Sind denn Toren und Frevler zum Rechtsprechen geeignet!? – Er meint es vielmehr wie folgt: denn Bestechung blendet die Augen der Weisen; selbst ein großer Weiser, wenn er Bestechung nimmt, scheidet nicht aus der Welt ohne Herzensblendung.Und verkehrt die Worte der Gerechten ;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.