Ketubbot — Blatt 105b

1selbst ein vollkommener Gerechter, wenn er Bestechung nimmt, scheidet nicht aus der Welt ohne Sinnesverwirrung.

2Als R. Dimi kam, sagte er, R. Naḥman b. Kahan habe vorgetragen : Es heißt:ein König erhält das Land durch Gerechtigkeit; wer Abgaben erhebt, zerstört es. Gleicht der Richter einem Könige, der nichts braucht, so erhält er das Land, gleicht er aber einem Priester, der durch die Tennenstreift, so zerstört er es.

3Raba b. R. Šila sagte: Ein Richter, der Sachen zu leihen pflegt, ist zum Rechtsprechen unzulässig. Dies nur dann, wenn er nichts zu verleihen hat, wenn er aber auch zu verleihen hat, so ist nichts dabei. –

4Dem ist ja aber nicht so, Raba lieh ja von den Leuten des Bar Marjon, obgleich sie nichts von ihm liehen!? – Er wollte sie damit nur beehren.

5Raba sagte: Was ist bei der Bestechungzu berücksichtigen? Wer von jemand Bestechung annimmt, dessen Sinn nähert sich diesem, sodaß er ihm selber gleicht, und niemand sieht sein eigenes Unrecht. – Was heißt ‘Bestechung’? – Was zusammensticht. R. Papa sagte: Man spreche dem nicht Recht, den man liebt, noch dem, den man haßt; man sieht weder das Unrecht dessen, den man liebt, noch das Recht dessen, den man haßt.

6Abajje sagte: Lieben die Einwohner der Stadt einen Gelehrten, so geschieht dies nicht, weil er besser ist, sondern deshalb, weil er sie nicht zurechtweist in göttlichen Angelegenheiten.

7Raba sagte: Anfangs glaubte ich, die Einwohner von Maḥoza lieben mich alle; als ich Richter wurde, glaubte ich, manche hassen mich und manche lieben mich; nachdem ich aber beobachtete, daß, wer heute verliert, morgen gewinnt, sagte ich mir : lieben sie, so lieben mich alle, und hassen sie, so hassen mich alle.

8Die Rabbanan lehrten :Bestechung sollst du nicht nehmen; dies braucht von einer Bestechung durch Geld nicht gesagt zu werden, aber auch eine Bestechung durch Worte ist verboten, da es nicht heißt: Gewinn sollst du nicht nehmen. – Was heißt Bestechung durch Worte? –

9Wie in folgendem Falle. Einst fuhr Šemuél auf einer Fähre, und ein Mann kam heran und reichte ihm die Hand. – Als er ihn nach seinem Vorhaben fragte, erwiderte er, er habe einen Prozeß. Da sprach er : Ich bin für dich als Richter unzulässig.

10Einst saß Amemar beim Rechtsprechen, und ein Vogel flog ihm auf den Kopf. Da kam ein Mann heran und nahm ihn fort. Als er ihn nach seinem Vorhaben fragte, erwiderte er, er habe einen Prozeß. Da sprach er : Ich bin für dich als Richter unzulässig. Einst spuckte Mar U͑qaba vor sich aus, und ein Mann kam heran und bedeckte [den Speichel]. Als er ihn nach seinem Vorhaben fragte, erwiderte er ihm, er habe einen Prozeß. Da sprach er: Ich bin für dich als Richter unzulässig.

11Der Gartenpächter des R. Jišma͑él b. R. Jose pflegte ihm an jedem Vorabend des Šabbaths einen Korb Früchte zu bringen; einst brachte er ihn ihm am Donnerstag, und als er ihn fragte, weshalb heute anders als sonst, erwiderte er: Ich habe einen Prozeß, und brachte sie nebenbei für den Meister mit. Dieser aber nahm sie nicht an und sprach zu ihm : Ich bin für dich als Richter unzulässig.

12Hierauf setzte er ein Paar Jünger ein, die über seine Angelegenheit verhandelten. Während er auf und ab ging, sprach er [vor sich:] Wollte er, könnte er dies vorbringen; wollte er, könnte er jenes vorbringen. Hierauf sprach er: Daß doch den Bestechung Nehmenden der Geist schwinde! Wenn es mir, der ich nichts genommen habe, und wenn ich genommen hätte, meines genommen haben würde, soergeht, um wieviel mehr denen, die Bestechung nehmen.

13Einst brachte jemand R. Jišma͑él b. Eliša͑ die Erstlingsschur, und als dieser ihn fragte, woher er sei, erwiderte er, er sei aus jenem Orte. – Und von dort bis hier war kein Priester, sie ihm zu geben? Jener erwiderte: Ich habe einen Prozeß, und brachte sie nebenbei für den Meister mit. Da sprach er: Ich bin für dich als Richter unzulässig. Und er nahm sie von ihm nicht an.

14Hierauf setzte er ein PaarJünger ein, die über seine Angelegenheit verhandelten. Während er auf und ab ging, sprach er [vor sich]: Wollte er, könnte er dies vorbringen; wollte er, könnte er jenes vorbringen. Hierauf sprach er : Daß doch den Bestechung Nehmenden der Geist schwinde! Wenn es mir, der ich nichts genommen habe, und wenn ich genommen hätte, meines genommen haben würde, so ergeht, um wieviel mehr denen, die Bestechung nehmen.

15Einst brachte jemand R. A͑nan einen Korb kleiner Schilffische, und als er ihn nach seinem Vorhaben fragte, erwiderte er, er habe einen Prozeß. Dieser aber nahm sie nicht an und sprach zu ihm: Ich bin für dich als Richter unzulässig.

16Jener erwiderte: Ich verlange nun nicht, daß der Meister meinen Prozeß entscheide, aber immerhin möge er sie annehmen und mich nicht an der Darbringung der Erstlingehindern. Es wird nämlich gelehrt:Und ein Mann kam aus Baa͑l Šališa und brachte dem Gottesmanne Brot von Erstlingsfrucht nicht, zwanzig Gerstenbrote und frische Ähren in seiner Tasche; war etwa Eliša͑ Erstlinge zu essenberechtigt? Dies besagt vielmehr, daß wenn jemand einem Gelehrten ein Geschenk bringt, es ebenso sei, als würde er die Erstlinge darbringen.

17Da sprach er : Ich wollte sie nicht annehmen, da du es mir aber begründest, nehme ich sie an. Hierauf sandte er ihn zu R. Naḥman und ließ ihm mitteilen: Möge der Meister den Prozeß dieses Mannes entscheiden, denn ich, A͑nan, bin für ihn als Richter unzulässig. Dieser glaubte, er sei, da er ihm dies mitteilen ließ, sein Verwandter. Er hatte gerade einen Prozeß von Waisen vor, jedoch dachte er:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.