Ketubbot — Blatt 106b

1Dürfen die Dienstgerätevon (den Heiligtümern des) Tempelreparaturfonds’ angeschafft werden: gehören sie zu den Erfordernissen des Altars, somit sind sie von (den Heiligtümern des) Tempelreparaturfonds’ anzuschaffen, oder gehören sie zu den Erfordernissen der Opfer, somit sind sie von der Hebe der Tempelschatzkammer anzuschaffen?

2Dieser erwiderte: Sie dürfen nur von der Hebe der Tempelschatzkammer angeschafft werden. Er wandte gegen ihn ein:Und als sie fertig waren, brachten sie vor den König und Jehojada͑ das übrige Geld, und er machte daraus Dienstgeräte für das Haus des Herrn &c.!?

3Dieser erwiderte: Wer dich die Hagiographen lehrte, lehrte dich die Propheten nicht; [es heißt:]jedoch wurden für das Haus des Herrn keine Becken gemacht &c., sondern den Arbeitern gab man es. –

4Demnach widersprechen ja die Schriftverse einander!? – Das ist kein Einwand; das eine, wenn von den eingeforderten [Beträgen]zurückbleibt, und das andere, wenn von den eingeforderten [Beträgen] nichts zurückbleibt. –

5Was ist denn dabei, daß zurückbleibt!? R. Abahu erwiderte: Das Gericht behielt es sich vor: wird es verbraucht, so ist es recht, wenn aber nicht, so werde es für Dienstgeräte verwandt.

6In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Die Dienstgeräte wurden von der Hebe der Tempelschatzkammer angeschafft, denn es heißt: das übrige Geld, und die Hebe der Tempelschatzkammer ist Geld, das Übrigbleibendeshat.

7Vielleicht nur vom Übrigbleibenden!? – Wie Raba erklärt hat:das Brandopfer, das ersteBrandopfer, ebenso auch hierbei: das Geld, das ersteGeld.

8Man wandte ein: Das Räucherwerk und alle Gemeindeopfer werden von der Hebe der Tempelschatzkammer angeschafft, der goldene Altar, der Weihrauch und die Dienstgeräte von den Überschüssen der Trankopfer,

9der Brandopferaltar, die Kammern und die Vorhöfe von (den Heiligtümern des) Tempelreparaturfonds’, und alles außerhalb des Tempelhofes von den Überschüssen der Tempelschatzkammer. Das ist es, was wir gelernt haben: Die Mauer der Stadt, ihre Türme und alle Bedürfnisse der Stadt wurden von den Überschüssen der Tempelschatzkammer angeschafft!? –

10Hierüber streiten Tannaím, denn wir haben gelernt: Wofür verwendete man den Überschuß der Hebe? Für Goldplatten zur Verkleidung des Allerheiligsten. R. Jišma͑él sagt, der Überschuß der Früchtewurde für die Zehrung des Altarsund der Überschuß der Hebe für Dienstgeräte verwendet.

11R. A͑qiba sagte: Der Überschuß der Hebe wurde für die Zehrung des Altars und der Überschuß von den Gußopfern für Dienstgeräte verwendet. R. Ḥanina der Priestervorsteher sagte: Der Überschuß von den Gußopfern wurde für die Zehrung des Altars und der Überschuß der Hebe für Dienstgeräte verwendet. Weder dieser noch jener pflichtet bei hinsichtlich der Früchte. –

12Welches Bewenden hat es mit den Früchten? – Es wird gelehrt: Wofür wurde der Überschuß der Hebe verwendet? Dafür kaufte man billig Früchte und verkaufte sie teuer, und mit dem Gewinne unterhielt man den Altar. Das ist es, was wir gelernt haben: der Überschuß der Früchte wurde für die Zehrung des Altars verwendet. –

13Was heißt: weder dieser noch jener pflichtet bei hinsichtlich der Früchte? – Wir haben gelernt: Wofür verwendete man den Überschuß der Schatzkammer? Man kaufte dafür Wein, Öl und feinesMehl, und der Gewinn gehörte dem Heiligtume – so R. Jišma͑él ; R. A͑qiba sagt, man mache keine Geschäfte mit Heiligengut, auch nicht mit Armengut.

14Weshalb nicht mit Heiligengut? – Wo Reichtum, keine Ärmlichkeit. – Weshalb nicht mit Armengut? – Es könnte vorkommen, daß ein Armer kommt und nichts vorhanden ist, ihm zu geben.

15WENN JEMAND NACH DEM ÜBERSEELANDE GEGANGEN IST. Es wurde gelehrt : Rabh sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.