Ketubbot — Blatt 108a
1so darf dieser für ihn den Šeqelentrichten, seine Schuld bezahlen und ihm eine verlorene Sache wiederbringen, und wo man dafür eine Belohnung erhält, fällt der Nutzen dem Heiligtume zu.
2Allerdings für ihn den Šeqel entrichten, weil er nur ein Gebot ausübt, denn es wird gelehrt, man hebe abfür das Abhandengekommene, das Eingeforderteund das Einzufordernde,
3ebenso ihm eine verlorene Sache wiederbringen, weil er ebenfalls nur ein Gebotausübt, wieso aber seine Schuld bezahlen, jener hat ja einen Nutzen !?
4R. Oša͑ja erwiderte: Hier ist die Ansicht Ḥanans vertreten, welcher sagt, erhabe sein Geld verloren.
5Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, die der Rabbanan, denn hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er geliehen hat mit der Vereinbarung, nicht zu bezahlen. –
6Erklärlich ist es, daß Raba nicht wie R. Oša͑ja erklärt, da er [diese Lehre] auf die Rabbanan zurückführen will, weshalb aber erklärt R. Oša͑ja nicht wie Raba!? – R. Oša͑ja kann dir erwidern: zugegeben, daß er keinen Nutzen erzielt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.