Ketubbot — Blatt 109a

1SO MAG [DIE TOCHTER] WARTEN, BIS IHR DER KOPF WEISSWIRD. ADMON SAGT, SIE KÖNNE SAGEN: HÄTTE ICH ES VERSPROCHEN, SO HÄTTE ICH ZU WARTEN, BIS MIR DER KOPF WEISS WIRD, ABER MEIN VATER HAT ES VERSPROCHEN, WAS KANN ICH DAFÜR; HEIRATE [MICH] ODER GIB [MICH] FREI. R. GAMLIÉL SPRACH: MIR LEUCHTEN DIE WORTE ADMONS EIN.

2GEMARA. Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose b. R. Jehuda sagte: Admon und die Weisen streiten nicht über den Fall, wenn jemand seinem Schwiegersohne einen Geldbetrag ausgesetzt hat und ihm nachher den Fuß entgegenstreckt; sie kann sagen : mein Vater hat es versprochen, was kann ich dafür.

3Sie streiten nur über den Fall, wenn sie selber ausgesetzt hat; die Weisen sagen, sie mag warten, bis ihr der Kopf weiß wird, und Admon sagt, sie könne sagen: ich dachte, mein Vater werde ihn für mich geben, was kann ich nun dafür, daß mein Vater ihn für mich nicht gibt; entweder nimm [mich] oder gib [mich] frei. R. Gamliél sprach: Mir leuchten die Worte Admons ein.

4Es wird gelehrt: Dies gilt nur von einer Erwachsenen, bei einer Minderjährigen aber zwinge man ihn. – Wen zwinge man: wenn den Vater, so müßte es ja entgegengesetztlauten!? Vielmehr, erklärte Raba, man zwinge den Ehemann, ihr einen Scheidebrief zu geben.

5R. Jiçḥaq b. Elea͑zar sagte im Namen Ḥizqijas: Überall, wo R. Gamliél sagte, ihm leuchten die Worte Admons ein, ist die Halakha nach ihm zu entscheiden. Raba sprach zu R. Naḥman: Auch in der Barajtha? Dieser erwiderte: Heißt es etwa: in unsere Mišna!? Es heißt: überall, wo R. Gamliél sagte.

6R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Jirmeja: Bei den zwei Dingen, die Ḥanan lehrte, ist die Halakha nach dem ihm zustimmendenzu entscheiden, und bei den sieben Dingen, die Admon lehrte, ist die Halakha nicht nach dem ihm zustimmendenzu entscheiden. – Wie meint er es:

7wollte man sagen, er meine es wie folgt: bei den zwei Dingen, die Ḥanan lehrte, sei die Halakha nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden, und bei den sieben Dingen, die Admon lehrte, sei die Halakha nicht nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden, so sagte ja R. Jiçḥaq b. Elea͑zar im Namen Ḥizqijas, daß überall, wo R. Gamliél sagte, ihm leuchten die Worte Admons ein, die Halakha nach ihm zu entscheiden sei!? –

8Vielmehr, er meint es wie folgt: bei den zwei Dingen, die Ḥanan lehrte, ist die Halakha nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden, und bei den sieben Dingen, die Admon lehrte, ist bei allen die Halakha nach ihm zu entscheiden, nicht aber nach dem ihm zustimmenden. –

9R. Jiçḥaq b. Elea͑zar sagte ja aber im Namen Ḥizqijas, daß überall, wo R. Gamliél sagte, ihm leuchten die Worte Admons ein, die Halakha nach ihm zu entscheiden sei; nur wo er es sagte, nicht aber wo er es nicht sagte!? –

10Vielmehr, er meint es wie folgt: bei den zwei Dingen, die Ḥanan lehrte, ist die Halakha nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden, von den sieben Dingen, die Admon lehrte, sind manche, bei denen die Halakha nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden ist, und manche, bei denen nicht nach ihm und dem ihm zustimmenden zu entscheiden ist;

11überall, wo R. Gamliél sagte, ihm leuchten die Worte Admons ein, ist die Halakha nach ihm zu entscheiden, bei den übrigen aber nicht.

12WENN JEMAND ANSPRUCH AUF EIN FELD ERHEBTUND ER SELBER DABEI ALS ZEUGE UNTERSCHRIEBENIST, SO WAR IHM, WIE ADMON SAGT, DER ANDERE LIEBER, DENN DER ERSTE WAR SCHLIMMERALS DIESER.

13DIE WEISEN SAGEN, ER HABE SEINEN ANSPRUGHVERLOREN. NANNTE [DER VERKÄUFER] ES ALS GRENZZEICHENFÜR EINEN ANDEREN, SO HAT ER SEINEN ANSPRUCH VERLOREN.

14GEMARA. Abajje sagte: Dies gilt nur von einem Zeugen, ein Richteraber hat seinen Anspruch nicht verloren. Denn R. Ḥija lehrte: Zeugenunterschreiben eine Urkunde, nur wenn sie sie gelesen haben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.