Ketubbot — Blatt 110b

1JEDOCH NICHT AUS EINER MITTELSTADT NACH EINER GROSSTADT ODER AUS EINER GROSSTADT NACH EINER MITTELSTADT.

2MAN KANN SIE ZWINGEN, MIT IHM AUS EINER SCHLECHTEN WOHNUNG NACH EINER SCHÖNEN ZU ZIEHEN, NICHT ABER AUS EINER SCHÖNEN WOHNUNG NACH EINER SCHLECHTEN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, AUCH NICHT AUS EINER SCHLECHTEN WOHNUNG NACH EINER SCHÖNEN, WEIL EINE SCHÖNE WOHNUNG AUFSPÜRT.

3GEMARA. Allerdings nicht aus einer Großstadt nach einer Mittelstadt, weil in einer Großstadt alles vorhanden ist, während in einer Mittelstadt nicht alles vorhanden ist, weshalb aber nicht aus einer Mittelstadt nach einer Großstadt? –

4Dies ist eine Stütze für R. Jose b. R. Ḥanina, denn R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Woher, daß das Wohnen in den Großstädten schädlichist? Es heißt :und das Volk segnete alle Leute, die sich freiwillig erboten, in Jerušalem zu wohnen.

5R. ŠIMO͑N B. GAMLIEL SAGT &C. Was heißt: aufspürt? – Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte: Die Änderung der Lebensweiseist der Leibschmerzen Ursprung. Im Buche des Ben Sira steht geschrieben:Alle Tage des Armen sind schlecht. Es gibt ja Šabbathe und Feiertage!? – Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, die Änderung der Lebensweise sei der Leibschmerzen Ursprung.

6Ben Sira sagt, auch’ die Nächte. Niedriger als alle Dächer ist sein Dach, auf den höchsten Bergen sein Weinberg. Anderer Dächer Regen [ergießt sich] auf sein Dach und seines Weinberges Erde [fällt] auf die Weinberge anderer.

7MAN KANN JEDEN ZWINGEN, MIT IHM NACH DEM JISRAÉLLANDE ZU ZIEHEN, NIEMAND ABER FORTZUZIEHEN; MAN KANN JEDEN ZWINGEN, MIT IHM NACH JERUŠALEM ZU ZIEHEN, NIEMAND ABER FORTZUZIEHEN, EINERLEI, OB MÄNNER ODER FRAUEN.

8WER EINE FRAU IM JISRAÉLLANDE GEHEIRATET HAT UND SICH VON IHR IM JISRAÉLLANDE SCHEIDEN LÄSST, ZAHLE IHR [DIE MORGENGABE] IN JISRAÉLLÄNDISCHEM GELDE AUS : WER EINE FRAU IM JISRAÉLLANDE GEHEIRATET HAT UND SICH VON IHR IN KAPPADOKIEN SCHEIDEN LÄSST, ZAHLE SIE IHR IN JISRAÉLLÄNDISCHEM GELDE AUS; WER EINE FRAU IN KAPPADOKIEN GEHEIRATET HAT UND SICH VON IHR IM JISRAÉLLANDE SCHEIDEN LÄSST, ZAHLE SIE IHR IN JISRAÉLLÄNDISCHEM GELDE AUS; R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, ER ZAHLE SIE IHR IN KAPPADOKISCHEM GELDE AUS; WER EINE FRAU IN KAPPADOKIEN GEHEIRATET HAT UND SICH VON IHR IN KAPPADOKIEN SCHEIDEN LÄSST, ZAHLE SIE IHR IN KAPPADOKISCHEM GELDE AUS.

9GEMARA. Was schließen [die Worte] ‘Man kann jeden zwingen’ ein? – Sie schließen Sklavenein. –

10Was schließen sie nach demjenigen ein, der in unserer Mišna ‘Sklaven’ ausdrücklichlehrt? – Dies schließt [den Umzug] aus einer schönen Wohnung nach einer schlechten ein. –

11Was schließen [die Worte] ‘niemand aber fortzuziehen’ ein? – Sie schließen einen aus dem Auslande nach dem Jisraéllande entflohenen Sklaven ein; man spreche [zu seinem Herrn:] verkaufe ihn hier und gehe. Dies wegen der Besiedelung des Jisraéllandes. –

12Was schließen [die Worte] ‘man kann jeden &c. nach Jerušalem zu ziehen’ ein? – Sie schließen [den Umzug] aus einer schonen Wohnung nach einer schlechten ein. –

13‘Niemand aber fortzuziehen’, auch nicht aus einer schlechten Wohnung nach einer schönen. Und da er im Anfangsatze ‘niemand aber fortzuziehen’ lehrt, lehrt er auch im Schlußsatze ‘niemand aber fortzuziehen’.

14Die Rabbanan lehrten: Wenn er hinziehenwill und sie nicht hinziehen will, so zwinge man sie mitzuziehen, sonst ist sie ohne Morgengabe zu entlassen; wenn sie hinziehen will und er nicht hinziehen will, so zwinge man ihn mitzuziehen, sonst entlasse er sie und zahle ihr die Morgengabe aus.

15Wenn sie fortziehen will und er nicht fortziehen will, so zwinge man sie zu bleiben, sonst ist sie ohne Morgengabe zu entlassen : wenn er fortziehen will und sie nicht fortziehen will, so zwinge man ihn zu bleiben, sonst entlasse er sie und zahle ihr die Morgengabe aus.

16WER EINE FRAU &C. GEHEIRATET HAT. Dies widerspricht sich ja selbst:

17zuerst lehrt er, wer eine Frau im Jisraéllande geheiratet hat und sich von ihr in Kappadokien scheiden läßt, zahle ihr in jisraélländischem Gelde, wonach man sich nach [dem Orte] der Verpflichtung richte, dagegen lehrt er im Schlußsatze, wer eine Frau in Kappadokien geheiratet hat und sich von ihr im Jisraéllande scheiden läßt, zahle ihr in jisraélländischem Gelde, wonach man sich nach dem der Einforderung richte!?

18Rabba erwiderte: Hier wird eine von den Erleichterungen bei der Morgengabegelehrt, denn er ist der Ansicht, die Morgengabe sei rabbanitisch.

19R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, ER ZAHLE SIE IHR IN KAPPADOKISCHEM GELDE AUS. Er ist der Ansicht, die Morgengabe sei [eine Institution] der Tora.

20Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen Schuldschein auf seinen Nächsten vorlegt, der in Babylonien datiert ist, so lasse er ihn babylonisches Geld einfordern; ist er im Jisraéllande datiert, so lasse er ihn jisraélländisches Geld einfordern. Ist kein Ort genannt, so lasse er ihn, wenn er ihn in Babylonien vorlegt, babylonisches Geld, und wenn im Jisraéllande, jisraélländisches Geld einfordern. Heißt es darin nur ‘Silber stücke’, so lasse der Schuldner ihn einfordern, was ihmbeliebt Dies ist aber bei der Morgengabe nicht der Fall. –

21Worauf bezieht sich dies? R. Mešaršeja erwiderte: Auf den ersten Fall, zur Ausschließung der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, die Morgengabe sei [eine Institution] der Tora.

22«Heißt es darin nur ‘Silberstücke’, so lasse der Schuldner ihn einfordern, was ihm beliebt.» Vielleicht ein Stück [Silber]!? R. Elea͑zar erwiderte: Wenn es darin ‘Münze’ heißt. – Vielleicht Scheidemünze!? R. Papa erwiderte: Die Leute lassen nicht Scheidemünze aus Silber herstellen.

23Die Rabbanan lehrten: Man wohne stets im Jisraéllande, selbst in einer Stadt, die in der Mehrzahl aus Nichtjuden besteht, und wohne nicht außerhalb des Landes, selbst in einer Stadt, die in der Mehrzahl aus Jisraéliten besteht. Wer nämlich im Jisraéllande wohnt, dem ist es so, als habe er einen Gott, und wer außerhalb des Landes wohnt, dem ist es so, als habe er keinen Gott. Es heißt :euch das Land Kenaa͑n zu geben, euch ein Gott zu sein;

24hat denn, wer nicht im Lande wohnt, keinen Gott? Vielmehr, besagt dies, wenn jemand außerhalb des Landes wohnt, sei es ebenso, als würde er Götzen dienen. Desgleichen heißt es von David :weil sie mich heute vertrieben, daß ich mich nicht anschließen darf dem Erbteile des Herrn, und sprechen: geh, diene fremden Göttern. Wer forderte David auf, fremden Göttern zu dienen? Vielmehr, besagt dies, wenn jemand außerhalb des Landes wohnt, sei es ebenso, als würde er Götzen dienen.

25R. Zera wich R. Jehuda aus, weil er nach dem Jisraéllande hinaufziehen wollte, und R. Jehuda sagte, wer aus Babylonien nach dem Jisraéllande hinaufzieht, übertrete ein Gebot, denn es heißt :

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.