Ketubbot — Blatt 13b

1oder in eine Ruine gehen sah, und sie [auf die Frage], welcher Art jener Mann sei, erwidert, er sei Priester, der Sohn des Bruders ihres Vaters, so ist sie, wie R. Gamliél und R. Elie͑zer sagen, glaubhaft. R. Jehošua͑ sagt, wir leben nicht von ihrer Behauptung, vielmehr gelte sie als von einem Nathin oder einem Hurenkinde beschlafen, bis sie den Beweis für ihre Worte angetreten hat.

2Erklärlich ist es nach Zee͑ri, daß er beides nennt, einen verborgenen Ort odereine Ruine, wozu aber nennt er beides nach R. Asi, welcher sagt, wenn beigewohnt!? — Er lehrt nur eines: in einen verborgenen Ort einer Ruine. —

3Es heißt ja: in einen verborgenen Ort oder in eine Ruine!? — Mit dem einen ist eine Ruine auf dem Felde und mit dem anderen ist eine Ruine in der Stadt gemeint. Und beides ist nötig. Würde er es nur von einer Ruine in der Stadt gelehrt haben, so könnte man glauben, sie sei nach R. Gamliél nur bei einer solchen tauglich, weil die meisten sie nichtbemakeln, wenn aber in eine Ruine auf dem Felde, wo die meistensie bemakeln, pflichte er R. Jehošua͑ bei.

4Und würde er es nur von dieser gelehrt haben, so könnte man glauben, R. Jehošua͑ vertrete seine Ansicht nur bei dieser, bei jener aber pflichte er R. Gamliél bei. Daher ist beides nötig.

5Man wandte ein: Diesist ein Fall, wo die Frau für sich selbst Zeugnis ablegen kann. R. Jehošua͑ sagt, sie sei nicht glaubhaft. R. Jehošua͑ sprach zu ihnen: Pflichtet ihr etwa nicht bei, daß, wenn eine Gefangene, von der Zeugen bekunden, daß sie gefangen war, sagt, sie sei rein, sie nicht glaubhaft ist!?

6Sie erwiderten: Allerdings. — Welchen Unterschied gibt es zwischen dieser und jener? — Bei dieser sind Zeugenvorhanden, bei jener sind keine Zeugenvorhanden.

7Jener entgegnete: Auch bei jener sind Zeugen vorhanden, denn der Bauch reicht ihrbis an die Zähne. Diese erwiderten: Die meisten Nichtjudensind in der Unzucht ausschweifend. Jener entgegnete: Bei der Unzucht gibt es keine Sicherheit.

8Dies gilt nur von der Aussage der Frau für sich selbst, hinsichtlich der Aussage der Frau für ihre Tochter aber stimmen alle überein, daß das Kind als verschwiegengilt.

9Was erwiderten sie ihm und was entgegnete erihnen? Sie erwiderten ihm wie folgt: Du hast uns hinsichtlich der Schwangeren entgegnet, was aber hast du zu entgegnen hinsichtlich derjenigen, die man nur reden sah!? Er entgegnete ihnen: Die man reden sah, gleichtder Gefangenen. Hierauf erwiderten diese: Anders verhält es sich bei der Gefangenen, da die meisten Nichtjuden in der Unzucht ausschweifend sind. Jener aber entgegnete ihnen: Auch diese war mit jemand verborgen, und bei der Unzucht gibt es keine Sicherheit.

10Hier lehrt er von beidem, vom Reden und vom Schwangersein!? Dies ist eine Widerlegung R. Asis. Eine Widerlegung. —

11Es sollte doch der Umstand maßgebend sein, daß in dem einen Falle die meisten sie bemakeln und in dem anderen Falle die meisten sie nicht bemakeln!? Dies wäre somit eine Stütze für R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Nach dem sie tauglich ist, ist sie es auch dann, wenn die meisten Bemakelte sind, und nach dem sie untauglich ist, ist sie es auch dann, wenn die meisten Unbemakelte sind.

12R. Joḥanan sagte: Nach dem sie tauglich ist, ist auch ihre Tochter tauglich, und nach dem sie untauglich ist, ist auch ihre Tochter untauglich. R. Elea͑zar aber sagte: Auch nach dem sie tauglich ist, ist ihre Tochter untauglich.

13Rabba sagte: Folgendes ist der Grund R. Elea͑zars: allerdings befand sie sich bisherim Zustande der Makellosigkeit, ihre Tochter aber befand sich nie im Zustande der Makellosigkeit.

14R. Elea͑zar wandte gegen R. Joḥanan ein: Dies gilt nur von der Aussage der Frau für sich selbst, hinsichtlich der Aussage der Frau für ihre Tochter aber stimmen alle überein, daß sie als verschwiegen gilt. Doch wohl verschwiegen und untauglich!? — Nein, verschwiegen und tauglich. —

15Gibt es denn einen tauglichen Verschwiegenen!? — Freilich, nach Šemuél, denn Šemuél sagte: Wenn zehn Priester beisammen waren und einer sich entfernt und die Beiwohnung vollzogen hat, so ist das Kind Verschwiegener. —

16Inwiefern Verschwiegener, wollte man sagen, man bringe ihn zum Schweigen [beim Anspruch] auf die Güter seines Vaters, so weiß man ja gar nicht, wer sein Vater ist!? — Vielmehr, man bringe ihn zum Schweigen [beim Anspruch] auf die priesterlichen Rechte. Es heißt:es sei ihm und seinen Nachkommen nach ihm zum Bündnisse ewigen Priestertumes; wenn die Nachkommen sich nach ihm legitimieren, ausgenommen dieser, bei dem die Nachkommen sich nicht nach ihm legitimieren.

17Einst kamen ein Verlobter und eine Verlobte vor R. Joseph; sie sagte: vonihm, und er sagte: jawohl, von mir.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.