Ketubbot — Blatt 14a
1Da sprach R. Joseph: Was ist hierbei zu befürchten; erstens gibt er es zu, und zweitens sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha seiwie R. Gamliél.
2Abajje sprach zu ihm: Ist sie denn, falls er es nicht zugibt, in einem derartigen Falle nach R. Gamliél tauglich, Šemuél sagte ja zu R. Jehuda: Scharfsinniger, die Halakha ist wie R. Gamliél, du aber entscheide danach nur dann, wenn die meisten sie nicht untauglich machen, hierbei abermachen sie ja die meisten untauglich!? —
3Du solltest ja, nach deiner Auffassung, auf den Widerspruch an sich hinweisen: so ist die Halakha, du aber entscheide nicht danach!? Du mußt erklären: das eine, von vornherein, und das andere, wenn bereitserfolgt, und auch dieser Fall gilt als bereits erfolgt.
4Abajje wies Rabba auf einen Widerspruch hin: Kann R. Jehošua͑ denn gesagt haben, sie sei nicht glaubhaft, dem widersprechend bekundeten ja R. Jehošua͑ und R. Jehošua͑ b. Bethera, daß die Witwe eines Menschen aus einer Mischfamiliefür Priester tauglich sei!?
5Dieser erwiderte: Es ist nicht gleich; wenn eine Frau sich verheiratet, untersucht sieund verheiratet sich erst dann, wenn aber eine Frau hurt, untersuchtsie etwa und hurt erst dann!?
6Raba sprach: Befindet sich denn nur R. Jehošua͑ in einem Widerspruche und nicht auch R. Gamliél!? Der Schlußsatz lehrt nämlich: R. Gamliél sprach zu ihnen: Wir erkennen eure Bekundung an, was aber ist dagegen zu machen, daß R. Joḥanan b. Zakkaj angeordnet hat, hierfür kein Gerichteinzusetzen, weil die Priester nur auf [eine Entscheidung] zur Entfernung und nicht auf eine zur Aufnahme gehorchenwürden.
7Vielmehr, erklärte Raba, R. Gamliél befindet sich nicht in einem Widerspruche, denn da ist essicher, hierbei aber unsicher.
8R. Jehošua͑ befindet sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche, denn da ist es ein Zweifel, hierbei aber sind es zweiZweifel.
9Nach R. Gamliél ist die sichere Behauptung wesentlich, daß sie tauglich ist, auch wenn nur ein Zweifel vorliegt, und die unsichere unwesentlich, daß sie auch bei zwei Zweifeln untauglich ist. R. Jehošua͑ dagegen ist bei einem Zweifel erschwerend, daß sie auch bei einer sicheren Behauptung untauglich ist, und bei zwei Zweifeln erleichternd, daß sie auch bei einer unsicheren tauglich ist.
10Die Rabbanan lehrten: Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie ist sie, wenn bei ihr Hurenkind, Nathin oder königlicher Sklavenicht in Betrachtkommt. R. Meír sprach:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.