Ketubbot — Blatt 14b
1Ich hörte, daß man solche, bei denen keiner von diesen inbetracht kommt, zur Verheiratung mit einem Priester zulasse.
2R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte im Namen R. Meírs, und mit ihm übereinstimmend R. Šimo͑n b. Menasja: Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie ist sie, wenn in diese ein zweifelhaft Entweihter gekommen ist,
3denn die Jisraéliten kennen die Hurenkinder unter ihnen, nicht aber kennen sie die Entweihten unter ihnen.
4Der Meister sagte: Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie ist sie, wenn bei ihr Hurenkind, Nathin oder königlicher Sklave nicht inbetracht kommt. Wenn aber ein Entweihter, so ist sie tauglich.
5Wenn jene, wohl deshalb, weil sie nach der Tora [unzulässig sind], und auch ein Entweihter ist es ja nach der Tora!? Ferner sagte R. Meír, er habe gehört, daß man solche, bei denen keiner von diesen inbetracht kommt, zur Verheiratung mit einem Priester zulasse, und dies sagt ja auch der erste Autor!?
6Ferner sagte R. Šimo͑n b. Elea͑zar im Namen R. Meírs, und mit ihm übereinstimmend R. Šimo͑n b. Menasja, Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie sei sie, wenn in diese ein zweifelhaft Entweihter gekommen ist, denn die Jisraéliten kennen die Hurenkinder unter ihnen, nicht aber die Entweihten unter ihnen, und im Anfangsatze heißt es ja, wenn ein Entweihter, sei sie tauglich!?
7R. Joḥanan erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines solchen, der gegen ‘Hurenkind’protestiert und ‘Entweihter’ hinnimmt. Der erste Autor ist der Ansicht, wenn man einen bemakelt nennt, und er es hinnimmt, so ist er bemakelt, und er sprach wie folgt: Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie ist sie, wenn in dieser niemand ist, der auf [die Benennung] Hurenkind, Nathin, königlicher Sklave oder Entweihter schweigt.
8Hierzu sprach R. Meír: Dies gilt nur von denen, die für die Gemeinde bemakelt sind, wer aber auf ‘Entweihter’ schweigt, ist tauglich, nur schweigt er deshalb, weil er sich daraus nichtsmacht.
9Hierauf sprach R. Šimo͑n b. Elea͑zar zum ersten Autor R. Meírs: Wenn du von R. Meír gehört hast, daß es einen gibt, der unbemakelt ist, falls er schweigt, so gilt dies nicht von dem, der auf die Benennung ‘Entweihter’ schweigt, sondern von dem, der auf die Benennung ‘Hurenkind’ schweigt, denn dieser schweigt deshalb, weil er sich sagt, ein Hurenkind seibekannt. Wer aber gegen ‘Hurenkind’ protestiert und auf ‘Entweihter’ schweigt, ist bemakelt, denn er schweigt deshalb, weil er sich sagt, es genüge ihm, nicht aus der Gemeinde ausgestoßenzu werden.
10Eines lehrt im Namen R. Joses, wer auf ‘Hurenkind’ schweigt, sei unbemakelt, und wer auf ‘Entweihter’ schweigt, sei bemakelt, und ein Anderes lehrt, wer auf ‘Entweihter’ schweigt, sei unbemakelt, und wer auf ‘Hurenkind’ schweigt, sei bemakelt!? —
11Das ist kein Einwand; einesnach dem ersten Autor im Sinne R. Meírs, und eines nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar im Sinne R. Meírs.
12R. JOSE SAGTE: EINST STIEG EIN MÄDCHEN ZU EINER QUELE HINAB, UM WASSER ZU SCHÖPFEN, UND WURDE GENOTZÜCHTIGT; DA ENTSCHIED R. JOḤANAN B. NURI: VERHEIRATEN DIE MEISTEN EINWOHNER [IHRE TÖCHTER] AN PRIESTER, SO DARF AUCH DIESE VON EINEM PRIESTER GEHEIRATET WERDEN.
13GEMARA. Raba sprach zu R. Naḥman: Wessen Ansicht ist R. Joḥanan b. Nuri; wenn des R. Gamliél, so ist sie ja nach ihm tauglich, auch wenn die meisten Bemakeltesind, und wenn des R. Jehošua͑, so ist sie ja nach ihm untauglich, auch wenn die meisten Unbemakelte sind. Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Jehuda im Namen Rabhs:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.