Ketubbot — Blatt 15a
1Jener Vorfall ereignete sich an der Badequellevon Sepphoris, und zwar nach R. Ami, welcher sagte, dies nur dann, wenn eine Schar makelloser Leuteda vorüberzog, und nach R. Jannaj, welcher sagte, die an den Badequellen beschlafen worden ist, sei für Priester tauglich. — Wieso gerade an den Badequellen!? —
2Vielmehr, die zur Zeit [des Verkehrs] an den Badequellen beschlafen worden ist, ist für Priester tauglich. Wenn aber jemand aus Sepphoris sich entfernt und [einer Frau] beigewohnt hat, so ist das Kind verschwiegen.
3So sagte R. Dimi, als er kam, im Namen Zee͑ris im Namen R. Ḥaninas, und wie manche sagen, sagte es Zee͑ri im Namen R. Ḥaninas: Man richte sich nach der Mehrheit der Stadtbürger, nicht aber richte man sich nach der Mehrheit der durchreisenden Schar. —
4Wo denkst da hin, diese zieht ja umher, jene aber sind ansässig!? —
5Vielmehr, man richte sich nach der Mehrheit der Stadtbürger nur dann, wenn die Mehrheit der durchreisenden Schar hinzukommt, nicht aber richte man sich nach der Mehrheit der Stadtbürger allein, noch nach der Mehrheit der durchreisenden Schar allein. Dies aus dem Grunde, weil bei der Mehrheit der durchreisenden Schar die Mehrheit der Stadtbürger zu berücksichtigenist. —
6Aber auch bei der Mehrheit der Stadtbürger ist ja, wenn er zu ihr gegangen ist, anzunehmen, wer sich trennt, trenne sich von der Mehrheit!? — Sie kann zu ihm gegangen und er auf seinem Platze geblieben sein, und R. Zera sagte, was sich auf einem Platze befindet, gilt als Hälfte gegen Hälfte. —
7Sind denn zwei Mehrheiten erforderlich, es wird ja gelehrt, daß, wenn neun Läden Fleisch von Geschlachtetem verkaufen und einer Fleisch von Aas verkauft, und man in einem von diesen gekauft, und nicht weiß, in welchem man gekauft hat, es wegen des Zweifels verboten sei, und wenn [Fleisch] gefunden wird, man sich nach der Mehrheitrichte!?
8Wolltest du erwidern, wenn die Tore der Stadt nicht geschlossen sind, sodaß eine Mehrheitvon Auswärts kommt, so sagte ja R. Zera, auch wenn die Tore der Stadt geschlossen sind!? — Bei der Legitimität haben sie eine Verschärfung getroffen.
9Der Text. R. Zera sagte: Was sich auf seinem Platze befindet, gilt als Hälfte gegen Hälfte, ob erleichternd oder erschwerend.
10Woher entnimmt dies R. Zera? Wollte man sagen aus [der Lehre], daß, wenn neun Läden Fleisch von Geschlachtetem verkaufen und einer Fleisch von Aas verkauft, und man in einem von diesen gekauft, und nicht weiß, in welchem man gekauft hat, es wegen des Zweifels verboten sei und wenn [Fleisch] gefunden wird, man sich nach der Mehrheit richte, so erfolgt es ja hierbei erschwerend.
11Und wenn etwa aus der Lehre, daß, wenn es neun Frösche und ein Kriechtierwaren, und er eines von ihnen berührt, und nicht weiß, welches er berührt hat, er wegen des Zweifels unrein sei, so erfolgt es ja hierbei erschwerend. —
12Vielmehr, aus [der Lehre], daß, wenn es neun Kriechtiere und ein Frosch waren, und ein Zweifel hinsichtlich der Verunreinigungbesteht, er im Falle des Zweifels, wenn es auf öffentlichem Gebiete erfolgt ist, rein, und wenn auf Privatgebiet, unrein sei. —
13Woher, daß dies nach der Tora gilt? — Die Schrift sagt:wenn er ihm aufgelauert und ihn überfallen, nur wenn er auf ihn gezielthat. — Und die Rabbanan? — In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Ausgenommen der Fall, wenn jemand einen Stein hineinwirft. —
14In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es neun Nichtjuden und ein Jisraélit sind, so sollte schon der Umstand maßgebend sein, daß die meisten Nichtjuden sind, und selbst wenn sie Hälfte gegen Hälfte sind, ist ja bei Todesstrafsachen in einem Zweifel erleichternd zu entscheiden!? —
15In dem Falle, wenn es neun Jisraéliten und ein Nichtjude sind. Der Nichtjude befindet sich auf seinem Platze, und was sich auf seinem Platze befindet, gilt als Hälfte gegen Hälfte.
16Es wurde gelehrt: R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs, die Halakha seiwie R. Jose, und R. Ḥanan b. Raba sagte im Namen Rabhs, es war nur eine Entscheidung für die Stunde.
17R. Jirmeja wandte ein: Sind denn bei der Legitimität nicht zwei Mehrheiten erforderlich, wir haben ja gelernt, daß,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.