Ketubbot — Blatt 23b
1WENN ZWEI FRAUEN GEFANGENWAREN, UND EINE SAGT: ICH WAR GEFANGEN, JEDOCH REIN GEBLIEBEN, UND DIE ANDERE SAGT: ICH WAR GEFANGEN, JEDOCH REIN GEBLIEBEN, SO SIND SIE NICHT GLAUBHAFT. BEKUNDEN SIE DIES FÜR EINANDER, SO SIND SIE GLAUBHAFT.
2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: [Sagt sie,] sie sei unrein und ihre Gefährtin rein, so ist sie glaubhaft; sie sei rein und ihre Gefährtin unrein, so ist sie nicht glaubhaft; sie und ihre Gefährtin seien unrein, so ist sie für sich glaubhaft und für ihre Gefährtin nicht glaubhaft; sie Und ihre Gefährtin seien rein, so ist sie für ihre Gefährtin glaubhaft und für sich nicht glaubhaft.
3Der Meister sagte: Sie sei rein und ihre Gefährtin unrein, so ist sie nicht glaubhaft. In welchem Falle: sind keine Zeugen vorhanden, wieso ist sie für sich nicht glaubhaft, sie sagt ja: ich war gefangen, jedoch reingeblieben!? Doch wohl, wenn Zeugen vorhanden sind;
4wie ist nun der Mittelsatz zu erklären: sie und ihre Gefährtin seien unrein, so ist sie für sich glaubhaft und für ihre Gefährtin nicht glaubhaft; wieso ist sie, wenn Zeugen vorhanden sind, nicht glaubhaft!? Doch wohl, wenn keine Zeugen vorhanden sind;
5wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: sie und ihre Gefährtin seien rein, so ist sie für ihre Gefährtin glaubhaft und für sich nicht glaubhaft; wieso ist sie, wenn keine Zeugen vorhanden sind, für sich nicht glaubhaft!? Doch wohl, wenn Zeugen vorhanden sind.
6Der Anfangsatz und der Schlußsatz, wenn Zeugen vorhanden sind, und der Mittelsatz, wenn keine Zeugen vorhanden sind!? Abajje erwiderte: Allerdings, der Anfangsatz und der Schlußsatz, wenn Zeugen vorhanden sind, und der Mittelsatz, wenn keine Zeugen vorhanden sind.
7R. Papa erwiderte: Die ganze [Lehre] spricht von dem Falle, wenn Zeugen vorhanden sind, aber ein einzelner Zeuge entgegengesetzt bekundet. Sagt sie, sie sei unrein und ihre Gefährtin rein, und der einzelne Zeuge sagt, sie sei rein und ihre Gefährtin unrein, so hat sie sich zum verbotenen Individuum gemacht, während ihre Gefährtin durch ihre Aussage erlaubt ist.
8[Sagt sie,] sie sei rein und ihre Gefährtin unrein, und der einzelne Zeuge sagt, sie sei unrein und ihre Gefährtin rein, so ist sie, da Zeugen vorhanden sind, [für sich] nicht glaubhaft, während ihre Gefährtin durch die Aussage des einzelnen Zeugen erlaubt ist.
9[Sagt sie,] sie und ihre Gefährtin seien unrein, und der einzelne Zeuge sagt, sie und ihre Gefährtin seien rein, so hat sie sich zum verbotenen Individuum gemacht, während ihre Gefährtin durch die Aussage des einzelnen Zeugen erlaubt ist. — Wozu ist dies nötig, dies lehrt ja bereits der Anfangsatz!? —
10Man könnte glauben, beide seien rein, nur sage sie so, [wie es heißt:]ich will samt den Pelištim sterben, so lehrt er uns.
11[Sagt sie,] sie und ihre Gefährtin seien rein, und der einzelne Zeuge sagt, sie und ihre Gefährtin seien unrein, so ist sie, da Zeugen vorhanden sind, nicht glaubhaft, während ihre Gefährtin durch ihre Aussage erlaubt ist. — Wozu ist dies nötig, dies lehrt ja bereits der Anfangsatz des ersten Falles!? —
12Man könnte glauben, sie seinur dann glaubhaft, wenn sie sich selbst als unrein bezeichnet, wenn sie sich aber als rein bezeichnet, sei sie nicht glaubhaft, so lehrt er uns.
13EBENSO SUND ZWEI MÄNNER, WENN DER EINE SAGT, ER SEI PRIESTER, UND DER ANDERE SAGT, ER SEI PRIESTER, NIGHT GLAUBHAFT. BEKUNDEN SIE DIES FÜR EINANDER, SO SIND SIE GLAUBHAFT. R. JEHUDA SAGTE: AUF DIE AUSSAGE EINES ZEUGEN HIN ERHEBE MAN NICHTIN DEN PRIESTERSTAND. R. ELEA͑ZAR SAGTE: NUR DANN, WENN DAGEGEN EINE ANFECHTUNG ERHOBENWIRD, WENN ABER KEINE ANFECHTUNG ERHOBENWIRD, ERHEBE MAN AUF DIE AUSSAGE EINES ZEUGEN HIN IN DEN PRIESTERSTAND. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE IM NAMEN R. ŠIMO͑NS, DES SOHNES DES PRIESTERVORSTEHERS: MAN ERHEBE AUF DIE AUSSAGE EINES ZEUGEN HIN IN DEN PRIESTERSTAND.
14GEMARA. Wozu all dieseFälle? — Sie sind nötig. Würde er nur den Fall gelehrt haben, hinsichtlich dessen R. Jehošua͑beipflichtet, so könnte man glauben, weil ein Streitobjektvorhanden ist, nicht aber gelte dies von den Zeugen, wobei kein Streitobjekt vorhanden ist.
15Und würde er nur den Fall von den Zeugen gelehrt haben, so könnte man glauben, weil [die Aussage] anderebetrifft, nicht aber gelte dies da, wo sie ihn selbst betrifft.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.