Ketubbot — Blatt 24b

1ebenso auch hierbei, wenn er seine Handwerksgeräte in der Handhat. —

2Worauf bezieht sich die Erklärung des R. Ḥama b. U͑qaba? — Auf das, was wir gelernt haben: Wenn ein Töpfer seine Töpfe stehen läßt und zum Teiche hinabsteigt, um Wasser zu trinken, so sinddie inneren rein und die äußeren unrein.

3Es wird ja aber gelehrt, diese und jene seien unrein? R. Ḥama b. U͑qaba erklärte: Wenn er seine Handwerksgeräte in der Handhat, sodaß jeder an diesenherumtastet.

4Es wird ja aber gelehrt, diese und jene seien rein? R. Ḥama b. U͑qaba erklärte: Wenn er keine Handwerksgeräte in der Handhat. —

5Auf welchen Fall ist demnach die Lehre, die inneren seien rein und die äußeren unrein, zu beziehen? —

6Wenn sie sich nahe der Straße befinden, wegen der Reibungdes Publikums.

7Wenn du aber willst, sage ich: R. Jehuda und die Rabbanan streiten, ob die Hebe in den [Priester]stand setze.

8Sie fragten: Setzt eine Urkundein den [Priester]stand? — In welchem Falle: wollte man sagen, wenn darin geschrieben steht: ich Priester N. unterzeichne als Zeuge, — wer bekundet dies!? —

9In dem Falle, wenn darin geschrieben steht: ich Priester N. lieh eine Mine von N., und Zeugen unterzeichnet sind. Wie ist es nun: bekunden diese nur über die in der Urkunde genannte Mine oder über den ganzen Inhalt? — [Hierüber streiten] R. Hona und R. Ḥisda; einer sagt, sie setze, und einer sagt, sie setze nicht.

10Sie fragten: Setzt die Händeerhebungin den [Priester]stand? Dies ist fraglich sowohl nach demjenigen, welcher sagt, die Hebe setze in den [Priester]stand, als auch nach demjenigen, welcher sagt, sie setze nicht.

11Nach demjenigen, welcher sagt, sie setze, ist es fraglich, denn dies gilt vielleicht nur von der Hebe, [deren Genuß] eine mit dem Tode belegte Sündeist, nicht aber von der Händeerhebung, wobeinur ein Gebot übertreten wird.

12Ebenso ist es fraglich nach demjenigen, welcher sagt, sie setze nicht, denn dies gilt vielleicht nur von der Hebe, die nicht öffentlich gegessen wird, zur Händeerhebung aber, die öffentlich erfolgt, würde er, wenn er nicht Priester wäre, sich nicht erkühnt haben. —

13[Hierüber streiten] R. Ḥisda und R. Abina; einer sagt, sie setze, und einer sagt, sie setze nicht. R. Naḥman b. Jiçḥaq fragte Raba: Setzt die Händeerhebung in den [Priester]stand? Dieser erwiderte: Darüber besteht ein Streit zwischen R. Ḥisda und R. Abina. —

14Wie ist die Halakha? Dieser erwiderte: Ich kenne folgende Lehre: R. Jose sagte: Bedeutend ist die Belassung, denn es heißt:Und von den Söhnen der Priester: die Söhne des Ḥabaja, die Söhne des Haqoç, die Söhne des Barzilaj, der eine Frau von den Töchtern Barzilaj des Gilea͑diten genommen hatte und nach ihrem Namen benannt wurde. Diese suchten ihre Schrift der Geschlechtsverzeichnisse, sie ward aber nicht gefunden, und wurden daher aus dem Priestertume ausgestoßen. Und der Tiršatha sprach zu ihnen, daß sie vom Hochheiligen nicht essen dürfen, bis ein Priester den Urim und Tummimvorstehen wird.

15Er sprach nämlich zu ihnen: Bleibt beim bisherigen Zustande; in der Diaspora habt ihr Heiliges der Provinz gegessen, auch hier sollt ihr Heiliges der Provinz essen. Wenn man nun sagen wollte, die Händeerhebung setze in den [Priester]stand, so konnten ja jene durch die Händeerhebung in diesen gesetzt werden!? —

16Anders verhielt es sich bei diesen, deren Belassung erschüttertwar. Wollte man nicht so erklären, so konnten sie ja, da sie Hebe aßen, nach demjenigen, welcher sagt, die Hebe setze in den [Priester]stand, in diesen gesetzt werden!? Vielmehr war ihre Belassung erschüttert. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.